nachträglicher Wechsel in die KVdR

  • Hallo,

    ich bin mit Renteneintritt seit 2001 in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert.

    Nach Lektüre des letzten Finanztipps habe ich meine Krankenkasse gebeten, zu prüfen, ob ein Wechsel in die KVdR möglich ist.

    Das wurde abgelehnt mit der Begründung, dass ich damals auf eine Versicherung in der Krankenversicherung der Rentner verzichtet hatte.

    Ist eine solche, in Unkenntnis der Konsequenzen getroffene Entscheidung tatsächlich unwiderruflich?

    Vielen Dank!

  • Hallo,

    der Artikel über die KVdR, (die kannte ich garnicht!!) hat mich auch neugierig gemacht, habe aber noch nichts unternommen, weil ich erst Infos sammeln wollte. Stimmtes denn, dass du damals verzichtet hast, ich kann mich nicht errinnern, dass ich gefragt worden wäre!

  • Wen ein Rentenantrag gestellt wird, dann stellt die zuständige Krankenkasse fest, ob man über die KVdR versichert ist. Darüber gibt es eine Mitteilung. Will man nicht pflichtversichert sein, so muss man sich (durch Antrag bei der Krankenkasse) befreien lassen.

  • Ich war damals bei meinem Mann mitversichert.

    Nach Bewilligung meiner eigenen Rente wurde ich von unserer Krankenkasse gefragt, ob ich in der KVdR oder freiwillig versichert sein wollte.

    Nachdem die freiwillige Versicherung sehr vorteilhaft geschildert wurde, habe ich mich daraufhin leider falsch entschieden.

  • Okay, das heißt auch damals waren die Voraussetzungen für die KVdR bereits erfüllt. Nur deswegen konnte die Frage nach der Befreiung überhaupt aufkommen. Folglich hat sich durch die Rechtsänderung zum 01.08.2017 in der Sache nichts geändert. Dann bleibt es bei der Versicherung als freiwilliges Mitglied. Da kann ich mit keiner positiveren Botschaft dienen. :(