Kurz vor Ende ALG 1 Bezug krank geworden

  • Hallo!


    Der Bezug von ALG 1 endet in 7 Wochen und nun droht eine langfristige Krankheit. <X Also die Krankmeldung ans Arbeitsamt und für sechs Wochen zahlt das Arbeitsamt weiter. Danach wäre Krankengeld fällig. Nach meinen Infos solange, wie die Krankheit dauert (bis max. 78 Wochen in der GKV), weil der Anspruch auf ALG 1 ruht. Danach wieder Meldung beim Arbeitsamt und der ALG-1-Bezug wird für die letzten paar Tage noch fortgesetzt.


    Ist das richtig oder zahlt die GKV nur noch solange Krankengeld, wie der ALG-1-Anspruch bestehen würde. Im Beispiel noch eine Woche und dann kommt Hartz IV?

  • Verstehe ich bezogen auf das Beispiel nicht. Was bedeutet das konkret?


    Krankengeld wird max. 78 Wochen gezahlt. Es wird aber nicht gezahlt, wenn jemand Hartz IV bezieht. Und wer sind die "Nachbarn".

    Ratlos ...

  • Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Und man liest nicht nur einen Paragraphen, sondern auch die benachbarten Paragraphen.


    Alg II ist eine bedürftigkeitsabhängige Leistung, die nachrangig gegenüber anderen Leistungen ist. Der Anspruch auf Alg II verdrängt nicht den Anspruch auf Krankengeld.


    Anders gefragt: Wo steht im SGB V, dass der Anspruch auf Krankengeld in dem vorliegenden Fall vorzeitig enden sollte?