Hammer Urteil gegen Banken. Gebühren für Girokonto nicht rechtens

  • Hallo zusammen,


    Unseren Freunden in der Finanzwelt ist durch den BGH wieder richtig gegen das Schienbein getreten worden.


    Wie der BGH gestern festgestellt hat, haben Banken und Sparkassen ihre Kunden bei Gebührenerhöhungen oftmals unfair benachteiligt. Kunden können sich das Geld der letzten 3 Jahre zurückholen. Wir erklären wie das funktioniert und wie das Gericht dazu kam.


    Bislang war die Geschäftspraxis der Geldinstitute wie folgt:

    Wollten Banken und Sparkassen ihre Preise oder Geschäftsbedingungen ändern, informierten sie ihre Kunden zwei Monate vorher. Die Änderung galt dann als vereinbart, wenn die Kunden nicht widersprachen.

    Damit ist der Bundesgerichtshof nicht einverstanden. Er urteilte am 27.04.2021 zum Aktenzeichen XI ZR 26/20 gegen die Postbank.


    Die Entscheidung:

    Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank sind unwirksam, wenn sie ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung des Kunden zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen fingieren.


    Einfach gesagt: Es ist rechtswidrig das Schweigen eines Kunden immer als Zustimmung werten.


    Mögen die Spiele beginnen ?

  • Es ändert sich dadurch aber nicht viel zu positiven.

    Es sorgt nur für mehr Transparenz und noch mehr Papierkram.


    Denn wenn die Bank etwas ändern will müsste sie nach dem Urteil eine schriftliche Bestätigung einholen. Bekommt sie diese nicht wäre das ein Widerspruch Bzw keine Einwilligung der Änderung was zu einer Kündigung der Geschäftsbeziehung von seitens der Bank führt.


    Im Grunde hat man durch das Urteil nur den Ablauf umgedreht:

    Vorher musste man widersprechen und würde gekündigt oder hat nichts gemacht und es wurde still akzeptiert.

    Jetzt muss man zustimmen um zu akzeptieren oder macht nichts und wir gekündigt.


    Die Verbraucherzentrale selbst, Kläger in diesem Fall,

    sagte nach dem Urteil das es ihr nur um die Transparenz ging.

  • Sieht für mich eher wie eine lose-lose Situation aus. Die Banken verlieren Kunden, die nicht antworten, Kunden müssen aktiv werden, wenn sie das Konto behalten wollen.


    Erkenne nicht wirklich, was durch das Urteil jetzt besser werden soll.

  • Sieht für mich eher wie eine lose-lose Situation aus. Die Banken verlieren Kunden, die nicht antworten, Kunden müssen aktiv werden, wenn sie das Konto behalten wollen.


    Erkenne nicht wirklich, was durch das Urteil jetzt besser werden soll.

    Ich sehe das ähnlich. Im Worst Case wird das Urteil auch noch so interpretiert, dass man irgendwas per Post an die Bank schicken muss ||

  • Bisheriges Fazit des Branchenblogs finanz-szene.de:


    "Ein paar gestern nach dem Urteil getätigte Telefonate zeigen: Die Nervosität bei Banken und Sparkassen ist groß. Denn auch wenn die maßgeblichen Stellen erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung abwarten wollen – eines zeichnet sich schon jetzt ab: Das Urteil stellt die Preissetzungsmacht der Branche massiv infrage."


    Jetzt heißt es erstmal auf die schriftliche Urteilsbegründung warten.


    Wenn die entsprechend ausfällt, bekommt der Ombudsmann für das Bankwesen bzw. GENO/Sparkassen ordentlich was zu tun mit Rückforderungen von Gebühren.

  • Ich teile die Auffassung, dass das Urteil nichts verbessert sondern eher eine Verschlechterung darstellt.


    Ich hatte in einem Fall widersprochen und wurde dann konsequenterweise gekündigt. Postbank Gebührenerhöhung - endlich hat mir die Postbank gekündigt


    Da wir in der Familie einen Zoo von geschätzt 30 Giro- / Tagesgeld- / Depotkonten haben darf ich dann wohl jede zweite Woche irgendwo zustimmen, um nicht gekündigt zu werden. Danke Verbraucherzentrale.

  • für aktive Bankverbindungen bin ich da ganz bei euch.


    Interessant wird die Rückforderung bei den (nicht mehr benötigten) Girokonten.


    Hier können die Gebühren zurückgefordert werden, ohne eine wichtige Geschäftsverbindung zu gefährden.

  • für aktive Bankverbindungen bin ich da ganz bei euch.


    Interessant wird die Rückforderung bei den (nicht mehr benötigten) Girokonten.


    Hier können die Gebühren zurückgefordert werden, ohne eine wichtige Geschäftsverbindung zu gefährden.

    Die bösen Banken, wie können die auch nur für ne Dienstleistung Gebühren verlangen.

    Dieses generelle Bankenbashing stört mich;)

  • Die bösen Banken, wie können die auch nur für ne Dienstleistung Gebühren verlangen.

    Dieses generelle Bankenbashing stört mich;)

    Jetzt wird's aber politisch, oder?

    Wenn das Geld wenigstens bei den Mitarbeitern im Service ankommen würde und nicht bei den Ackermännern...

  • Naja, den Weg finde ich schon richtig:


    Bank: "Führ mich zum Schotter!"

    Ich: :sleeping:

    Bank: "Hasta la vista, baby!"

    Ich: :thumbup:


    Oder eben:


    Bank: "Führ mich zum Schotter!"

    Ich: "Ich sch... Dich sowas von zu mit meinem Geld!"

    Bank: :thumbup:


    Mag man umständlich finden, aber mir gefällt es besser. :)

  • Die bösen Banken, wie können die auch nur für ne Dienstleistung Gebühren verlangen.

    Dieses generelle Bankenbashing stört mich;)

    Ich halte es da ganz nach Hery Ford:


    „Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh.“


    Für mich gibt es gegenüber dieser Branche keine Grenzen, sondern nur Fronten.

  • Hallo,


    wie Kater.Ka und einige andere Foristen bin ich nicht sonderlich glücklich über das Urteil. Es geht ja nicht nur um Preiserhöhungen sondern um jegliche AGB- Änderung, manchmal durch Gesetzesänderungen auch schlicht notwendig. Da kommt sowohl auf die Banken als auch den Kunden eine Menge Arbeit zu. Da kann man nur hoffen, die Banken scheuen Aufwand und Kosten für solche Maßnahmen und sammeln etwas an. Einen Bestand einmal Umgraben führt zu 5- 10% problematischer Fälle, die manuell bearbeitet werden müssen. Die Kosten sind enorm. Und wer bezahlt die am Ende?


    Ich hoffe, das Urteil ist Anlass für den Gesetzgeber zur Präzisierung der Rechtslage.


    Gruß Pumphut

  • Die bösen Banken, wie können die auch nur für ne Dienstleistung Gebühren verlangen.

    Dieses generelle Bankenbashing stört mich;)

    Micha, beruhige dich!

    Es ging/geht ja nicht um die Gebühren, sondern um die Kommunikation von Änderungen.

  • Micha, beruhige dich!

    Es ging/geht ja nicht um die Gebühren, sondern um die Kommunikation von Änderungen.

    Bin ganz entspannt;)

    Das mit dem Urteil sehe ich ebenfalls nur als Mehraufwand (für Bank und Kunde)

    Wurde ja schon mehrfach festgestellt.

  • Juristen nutzen einfach jede Gelegenheit, das Volk zu gängeln.


    Zustimmen hier, Widerrufsbelehrung da, Datenschutzblödsinn ...

    Ich würde wegen der ausufernden Bürokratie ein wenig differenzieren. In diesem Falle hat die VZ Bund von ihrem Verbandsklagerecht Gebraucht gemacht.


    Das meiste an Bürokratie kommt aber von der EU (z.B. DSGVO, PSD2 etc.)

  • Es kommt doch immer darauf an.


    Man erkennt ein Problem, es wird rechtlich geklärt und der Gesetzgeber reagiert. Nur ist dann das "wie" entscheidend.


    Beispiel:

    Eltern klagen dagegen, dass der Umstand "Kindererziehung" in der Pflegeversicherung nicht berücksichtigt wird.


    Gericht stellt fest:

    Bei der Beitragserhebung sind Erziehende zu entlasten.


    Lösung des Gesetzgebers:

    Man belastet die Kinderlosen durch einen Zusatzbeitrag somit sind die Erziehenden relativ entlastet.


    Muss man nicht schön finden!