Bestandsschutz & reduzierte Arbeitszeit

  • Hallo zusammen, nach Bezug von ALG1 habe ich eine Beschäftigung angenommen, die wesentlich unter meinem Gehalt lag, auf dessen Basis das Bemessungsentgelt ermittelt wurde. Hinzu kommt, dass ich für diese (neue) Beschäftigung nur einen Teilzeit-Vertrag eingegangen bin. Muss ich jetzt im Zeitraum des Bestandsschutzes von 2 Jahren mit einer anteiligen Kürzung des ursprünglichen ALG1 rechnen, wenn ich nochmals arbeitslos würde? (1)


    Oder (2) bezieht sich diese Kürzungsfolge nur auf ein -nach dem (ursprünglichen) Bestandschutz-Zeitraum liegenden Zeitpunkt; wenn quasi das Bemessungsentgelt auch das niedrigere Gehalt aus meinem Teilzeit-Vertrag mitberücksichtigt.


    Ich vermute, dass Fall (1) zutreffend sein wird, habe dazu aber noch keine verbindliche Aussage von der BAA erhalten. Kann jemand dies bestätigen?