Fortführung bAV ?

  • Hallo zusammen,


    mich treibt gerade die Frage um, ob ich die bAV meines früheren Arbeitgebers wirklich weiterführen sollte und weiterhin privat einzahlen.


    Folgende Rahmenbedingungen:


    Ich bin 37 Jahre alt.

    Die bAV wurde in 09/2011 als Direktversicherung abgeschlossen und über Entgeltumwandlung bespart. Laut Berater hat sie einen Garantiezins von 2,25 %.

    Ende 08/2017 habe ich den Arbeitgeber gewechselt. Die bAV konnte ich nicht mitnehmen. Daher hab sie erst beitragsfrei gestellt und beim neuen Arbeitgeber eine neue bAV abgeschlossen.


    Seit 2018 zahle ich jährlich ca. 1.000 EUR ein. Sie kann bis zu drei Jahre beitragsfrei gestellt werden.


    Folgende Daten zum 01.02.2021:

    Garantierte monatliche Rente zum 01.01.2050: 112 EUR (plus Überschussbeteiligung)

    Oder wahlweise einmalige Kapitalabfindung: 32.400 EUR (plus Überschussbeteiligung)

    Wert der Versicherung bei Rückkauf zum 01.02.2021:

    Garantierter Wert bei Rückkauf 17.750 EUR (plus Überschussbeteiligung etc.)

    Kosten in 2020:

    Abschluss-/Vertriebskosten 0 EUR

    Verwaltungskosten 31 EUR

    Effektivkosten: 0,14 %


    Die Kosten kommen mir recht niedrig vor und ich hab den Eindruck eine Weiterführung lohnt sich.


    Wie seht ihr das?


    Ich bin gespannt auf eure Antworten…

  • Moin tweedy1


    IMHO solltest du erst mal schauen, welchen Nettoaufwand du (beim neuen AG) betreibst! Davon hängt letztlich ab, ob sich diese Verträge überhaupt für dich lohnen.

    Per se sind diese Versicherungen unterirdisch...


    Zu bedenken ist auch, dass es sich dabei (beitragsfreier Altvertrag und Neuvertrag) nur um einen kleinen Baustein zur Altersversorgung handelt. Reden wir bei dem Beispiel von dem Altvertrag? Ich denke schon... Von den 112 Öcken (plus ne Briefmarke für ne Postkarte als Überschussbeteiligung) wirst du in knapp 30 Jahren vermutlich nicht einmal einen Wochenendeinkauf bestreiten können.


    LG
    John

  • Folgende Rahmenbedingungen:


    1.Die bAV wurde in 09/2011 als Direktversicherung abgeschlossen und über Entgeltumwandlung bespart. Die bAV konnte ich nicht mitnehmen.

    2.Daher hab sie erst beitragsfrei gestellt und beim neuen Arbeitgeber eine neue bAV abgeschlossen.

    zu 1: Warum konnntest Du nicht " mitnehmen"? Oder wollte der der neue AG nicht die alte Versicherung übernehmen/portiert? Welche Gessellschaft? Anlage klassische Levensversicherung? Wurden Abschlusskosten bis Renteneintritt berechnet und somit quasi umsonst?

    zu 2.;

    Welche Gessellschaft? Anlage klassische Levensversicherung? Wurden erneut Abschlusskosten bis Renteneintritt berechnet und somit quasi doppelt?

  • Wie seht ihr das?


    Ich bin gespannt auf eure Antworten…

    Ich wäre da sehr vorsichtig! Ob es sich rechnet kann oft nur schwer nachgerechnet werden, da die Versicherungen Alles dafür tun die wirklichen Kosten zu verschleiern. Immer daran denken: Die spätere Rentenzahlung ist Brutto! Da werden dann später noch Steuern und ggf. Krankenversicherungsbeiträge abgezogen.

    Eine bAV lohnt sich eigentlich nur dann, wenn der AG richtig etwas dazugibt (>50%).

    Hier mal ein Link, wo die Fallstricke einer bAV aufgezeigt werden.

    https://hartmutwalz.de/betrueb…eine-herbe-enttaeuschung/


    Ich bin letztlich froh, dass ich durch einen Wechsel meines AG 2013 aus meiner bAV raus bin (ruhend gestellt).

    Ich lege mein Geld lieber selbst an, dann muss ich mich im schlimmsten Fall auch nur über mich selbst ärgern.;)

    Ich muss mir jetzt nur noch überlegen, ob ich mir meine bAV später als Rente oder per Einmalzahlung auszahlen lasse. :/

  • Eine bAV lohnt sich eigentlich nur dann, wenn der AG richtig etwas dazugibt (>50%).

    Hier mal ein Link, wo die Fallstricke einer bAV aufgezeigt werden.

    https://hartmutwalz.de/betrueb…eine-herbe-enttaeuschung/

    Super, dass das mal jemand durchgerechnet hat.

    Eine Anmerkung aber noch zur Besteuerung: Es wird häufig damit argumentiert, dass die Steuerlast im Alter geringer ist als die Steuerlast während der Berufstätigkeit. Das wird auch immer mal wieder offen angesprochen. Die Unsicherheit, dass niemand weiß, wie die Besteuerung in X Jahren/Jahrzehnten aussieht, wird aber verschwiegen.

  • Hi,

    vielen Dank für euch schnelle Rückmeldungen. zu den Fragen:

    • ja, im Beispiel gehts um den Altvertrag.
    • Mir ist klar, dass das nur ein kleiner Beitrag zu einer Rente sein kann.
    • Gesellschaft: R&V
    • Ich konnte ihn zum neuen Arbeitgeber nicht mitnehmen, da er als Großkonzerne eine eigene bAV hat.
    • mein Arbeitgeber (sowohl alter als auch neuer) gibt zu meinem Vertrag nichts dazu. Sein Beitrag geht in einen separaten Vertrag. (in Summe sind das dann 4 Verträge!)

    Danke für den Link. Ich hab das mal mit meinen beiden Entgeltumwandlungen (Alt- und Neuvertrag) durchgerechnet und bin jetzt sehr ernüchtert. X/

    Zur Überprüfung meiner Gesamtsituation werde ich demnächst einen Termin bei der Verbraucherzentrale machen.