Welche Steuerklasse als Mutter

  • Guten Abend,

    Folgende Thematik:

    Meine Mutter 52 Jahre möchte gerne eine Steuererklärung machen. Sie ist seit 2 Jahren in Steuerklasse 1 und so lange ist mein Bruder auch ausgezogen. Mein Bruder 24 Student wohnt nicht mehr zuhause aber meine Mutter bezieht für Ihn noch Kindergeld. Ist Sie nun Steuerklasse 1 oder eigentlich 2?

    Wenn ich die Steuerklärung per Buhl Steuer vornehme und Sie womöglich doch Steuerklasse 2 ist, wie gehe ich dann vor?


    Vielen Dank und schönen Abend noch!!

  • Hallo amiigoo49


    Toll, dass du dich für deine Mutter kümmerst.

    Ich glaube, du hast etwas missverstanden. Deine Mutter kann für 2020, 2019 etc eine SteuerERKLÄRUNG machen, aber die SteuerKLASSE kann sie nur zum 01.05.2021, wahrscheinlich sogar erst zum 01.06.2021 ändern.


    Hier siehst du die Voraussetzungen, um Stkl 2 beantragen zu können: https://www.steuerbot.com/steuerklasse-2/


    Man muss aber sagen, dass deine Mutter dadurch am Ende kein Geld gewinnt. Wenn sie in 2022 die Steuererklärung für 2021 abgibt, zahlt sie nach der Steuerberechnung gleich viel, ob sie 1 oder 2 ist, sie bekommt eben eine größere (Stkl 1) oder kleinere (Stkl 2) Rückzahlung. Der Vorteil von Stkl 2 ist, dass sie bereits ab 01.06.2021 etwas mehr Geld monatlich in der Tasche hat. Aber wenn sie in 2022 den Steuerbescheid für 2021 bekommt, hat sie am Ende immer gleich viel Steuern bezahlt. Also "wirklich" verlieren kann sie nichts.

  • Und um dies noch hinzuzufügen....


    In welcher Steuerklasse sie aktuell ist, steht auf ihrem Lohnzettel. Wenn sie den nicht mehr hat, weiß es das Finanzamt. Einfach anrufen und fragen. Und wenn sie das nicht will kann sie "irgendwas" in die Steuersoftware eintragen. Das Finanzamt wird es korrigieren (denn sie kennen die Wahrheit ?) und für einen Vertipper bei der Steuerklasse gibt es keine Strafe.

  • Ich grüße dich Chris!

    Das ist eine super Nachricht und wir bedanken uns.

    Mein Interesse ist in den letzten Jahren stark gestiegen im Bereich Steuer und ich möchte mehr Verantwortung übernehmen in der Familie in dem Bereich.

    Ich habe jetzt über Buhl Steuer, die Daten beim Finanzamt bis 2017 angefragt.

  • @chris2702

    Hallo Chris , ich habe über Buhl Steuer den Service genutzt um alle Daten vom Finanzamt vorausgefüllt zu bekommen.

    Ich habe folgende Fragen :

    Meine Mutter hat einen Riester Vertrag von früher noch weiß aber natürlich nicht viel außer "Sie zahlt 10 Euro ein und erhält 50 Euro Rente" ( unglaublich diese Aussage )

    Laut meiner Recherche, bekommt Sie so natürlich überhaupt nicht Steuerlichen Vorteile die beim Riestern eventuell ja interessant sind. Betrag ist 120 EUR im Jahr. ( Habe schon in Auftrag gegeben den Vertrag wegen Verlust neu zu organisieren.

    Buhl Steuer möchte folgendes ausgefüllt haben ( Bild Buhl )

    Ich verstehe nur nicht , ist das der komplette Bruttolohn der in dem Jahr verdient wurde?


    Meine zweite Frage , Sie war im Jahr 2017 Steuerklasse 2 und soll laut System eine Nachzahlung von ca.600 Euro tätigen. Kann ich diese dann einfach nicht machen?

    Ab Steuererklärung 2018 ist Sie Steuerklasse 1. ( damals gewechselt)

    Aber auch hier wird eine Nachzahlung von 150 EUR fällig ( Bild Nachzahlung )

    Woran liegt das? Hat das was mit der Riester zutun? Grundsätzlich sagt man doch das man in Steuerklasse 1 meistens was wieder bekommt.

    Ich würde mich freuen über eure Hilfe !


    Lg =)

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass das was mit dem Riester zu tun hat. Ansonsten leider keine Ahnung.

  • Also eigentlich müsste man das oberste Feld ausfüllen (rentenversicherungspflichtige Beschäftigung). Das ausgewählte Feld wäre ein Spezialfall.


    Der Wechsel der Steuerklasse war im Laufe von 2018?

  • Hallo Amiigo,


    folgendes ohne Gewähr und Garantie auf Richtigkeit:
    Steuerklasse 2 gilt meines Wissens, solange Kinder im gleichen Haushalt wohnen, für die man kindergeldberechtigt ist. Wenn dein Bruder nicht mehr im Haushalt deiner Mutter lebt, würde sie in Steuerklasse 1 fallen.

    Zu den Riester-Sachen: Wenn sie eine "ganz normale Arbeitnehmerin" ist, muss in das oberste Feld (beitragspflichtige Einnahmen im Sinne der Rentenversicherung) das Bruttogehalt des genannten Jahres. Wenn sie die Steuererklärung für 2017 macht, muss da der Wert für 2016 rein (also genau das Jahr, was neben dem Feld steht).
    Das Feld, das du markiert hast, ist in Sonderfällen relevant. Details dazu weiß ich aber nicht.

    Beim Riestervertrag kann der Eigenbeitrag auf jeden Fall in die Steuererklärung, auch wenn es nicht viel ist und sie dementsprechend wenig Zulage bekommt. Hat sie die Kinderzulage beantragt? Dann muss man irgendwo noch einen Haken dafür setzen.

    Es überrascht mich, dass eine solch große Nachzahlung berechnet wird. Habe ich das richtig verstanden, dass sie da noch Steuerklasse 2 hatte? Hat sie dann in der Steuererklärung die Angaben zu den Kindern gemacht, v.a. für deinen Bruder?
    Ein anderer Vorschlag wäre noch, mal alles rauszulöschen, außer die Steuerbescheinigung vom Arbeitgeber und die 1000 € und zu schauen, was die Software da berechnet.

  • andiii_98

    Ich grüße dich, die Steuerklärungen werde ich alle fertig machen. Daran das mein Bruder zu dem Zeitraum ja auch noch dort gewohnt hat , hatte ich gar nicht auf dem Schirm. Darum werde ich mich kümmern. Danke


    Daran habe ich auch schon gedacht die Angaben von den Lohnabrechnung selber nochmal einzutragen.


    Trotzdem verstehe ich nicht wieso Sie sogar 150 EUR nachzahlen soll bei der Steuerklasse 1 - naja ich muss wohl nochmal richtig nachschauen , irgendwas stimmt nicht .

  • Hat die Software einen Navigator, der durch die Formulare führt? Der "kleine Bruder" vom Discounter hat das und wenn man da die Frage "haben Sie Kinder?" mit ja beantwortet, direkt zu den Stellen kommt, wo man weitere Daten eingeben muss.