Corona Quarantäne

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage bezüglich der Lohnfortzahlung bei Quarantäne (Änderung im Gesetz zum 31.03.2021)


    Arbeitnehmer arbeitet in einer Firma mit Bonus, wenn keine Krankentage vorliegen.

    Arbeitnehmer ist vom 22.03.2021 bis einschließlich 16.04.2021 in Quarantäne und hat für die erste Woche einen Krankenschein (zum Zeitpunkt der Krankschreibung lag noch kein positiver Test und keine Quarantäneanordnung vor)


    Gelten alle Quarantänetage als Krankgeschrieben? (Arbeitnehmer hätte ja arbeiten gehen können- durfte nicht)

    Was hat es mit "Fiktivleistung IfSG,SV nur AG" und "Verdienstausfall nach IfSG" auf sich und wie berechnet sich mit Gesetzesänderung zum 31.03.2021 das Nettonentgelt? Gibt es für die Quarantänetage weniger Geld? Leider verstehe ich die im Internet beschriebenen Ansätze nicht so ganz. ^^


    Danke im Voraus!

  • Hallo,


    ich selbst musste auch 3 Wochen in Quarantäne. Ab dem Zeitpunkt wo das Gesundheitsamt die Quarantäne mündlich ausgesprochen hat, bis maximal 6 Wochen, muss der Arbeitgeber den Lohn ganz normal weiter zahlen. Es handelt sich dabei keinesfalls um eine Krankschreibung. Es liegt eine behördliche Anordnung vor, die bei nichtbefolgen sogar mit 500€ strafe bewehrt ist. Der Chef kann sich den gezahlten Lohn 1:1 erstatten lassen, muss sich allerdings selbst darum kümmern.

    Prämien und Zulagen sind meines Wissens davon ausgenommen.


    Gruß TradeAttack