Erfahrungen mit Dr. Schlemann (private Krankenversicherung)

  • Das ist jetzt aber zu viel der Ehre mocky , dass diese beiden Threads das "halbe Forum" ausmachen :). Den von uns beratenen Kunden können und wollen wir nicht vorschreiben, wo sie was posten wenn sie von uns zu beiden Themen beraten wurden. Ich werde Ihrer Anregung folgend aber meine Reaktionen darauf gerne mehr individualisieren, damit das Lesen für Sie abwechslungsreicher bleibt. :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Ich bin aus einem Angestelltenverhältnis in der Privatwirtschaft heraus auf eine FH-Professur berufen worden. Beim Wechsel in die PKV habe ich mich durch Herrn Mini beraten lassen und möchte ihn aufgrund dieser Aspekte empfehlen:


    - Bei der PKV-Auswahl gerät man in einen wirklich unübersichtlichen "Dschungel" unterschiedlichster Tarifkombinationen, hier übersieht man wirklich leicht etwas. Das kann wirklich böse werden, gerade, wenn z.B. einzelne Leistungen nicht übernommen werden oder aber der Tarif durch fehlende Altersrückstellungen teurer wird. Hier hat Herr Mini mir verschiedene Optionen vorgestellt und diese vor allem auch mit mir durchgerechnet.

    - Bei den Gesundheitsfragen wurde ich umfassend beraten - ohne Berater kann es sein, dass durch vermeintlich harmlose Angaben der Tarif teurer wird.

    - Zu Beginn der Beratung gab es natürlich die allgemein üblichen Grundinfos - auf meinen Hinweis, diese doch bitte zu überspringen und auf die Tarifoptionen zu gehen ist Herr Mini eingegangen.


    Aus diesen Gründen eine Empfehlung von mir - gerade auch für Personen, die aufgrund einer Verbeamtung den Wechsel in die PKV anstreben.

  • Vielen Dank johannesk für Ihre detaillierte positive Rückmeldung zur PKV-Beratung von Herrn Mini aus berufenem Mund! :):thumbup:

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  • Ich bin niedergelassener Arzt und schon mehr als 20 Jahre bei der Barmenia PKV versichert (Tarif VHV). Es stellte sich jetzt die Frage, ob ein Wechsel aus dem geschlossenen Bisex-Tarif in den offenen Unisex-Tarif VHV+ sinnvoll ist. Hr. Schlemann hat sich mehr als 2 Std. für eine Beratung Zeit genommen und ist die Versicherungsbedingungen quasi Punkt für Punkt mit mir durchgegangen, um Pro und Kontra eines Wechsels abzuwägen. Die Beratung war zu jedem Zeitpunkt ergebnisoffen, ich fühlte mich nie zu einem Wechsel in den teureren Tarif gedrängt, wofür Hr. Schlemann ja eine Provision bekäme. Etwas Ähnliches hätte ich mir von meinem früheren Makler auch mal gewünscht.

  • Herzlichen Dank für Ihr tolles Feedback Herr Dr. Steiding - und umgekehrt für Ihre profunden fachlichen Anregungen zur neurologischen Prophylaxe! :thumbup:

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  • Ich habe mich an die Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung gewandt, nachdem ich während dem Medizinstudium voreilig eine PKV-Anwartschaft bei einer anderen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen hatte. Im Laufe der Zeit war ich skeptisch, dass diese wirklich die Richtige für mich ist, zumal die gewählte PKV auf Vergleichsportalen schlecht abschnitt. Nach längerer Recherche bin ich auf die Finanzberatung von Dr. Schlemann gestoßen. Gmeinsam mit Herrn Mini haben wir ergebnisoffen die Vor-und Nachteile verschiedener PKV-Anbieter besprochen und eine für mich ideale Lösung gefunden. Deshalb würde ich mich jederzeit wieder dafür entscheiden, mich für Versicherungen, Finanzen und Co. an Herrn Mini und die Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung zu wenden.

  • Vielen Dank Medizinstudent , dass Sie die Community auch an Ihren positiven Erfahrungen mit unserer Beratung zum Thema private Krankenversicherung bzw. Anwartschaft Anteil haben lassen! :)

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  • Beratung zur PKV als Beamtenanwärter mit umfangreicher Aufbereitung der Gesundheitsfragen

    Herr Mini von der unabhängigen Finanzberatung Dr. Schlemann hat mich umfassend und qualifiziert zum Abschluss einer privaten Krankenversicherung beraten. Nach Klärung meiner individuellen Bedürfnisse und Prioritäten wurden mir verschiedene infrage-kommende Versicherer im Vergleich dargestellt.


    Auf Grund einer etwas komplizierten Vorgeschichte mit diversen Stolpersteinen in der Krankenakte, hat Herr Mini sehr kompetent, meine Krankenakte mit mir aufbereitet und meine Versicherbarkeit in zahlreichen anonymen Voranfragen geklärt. Auch bei erteilten Auskünften von Versicherern hinsichtlich zu berücksichtigender Risikozuschläge hat Herr Mini ganz in meinem Sinne noch einmal nachverhandelt.


    Letztendlich habe ich mich bei meiner Suche nach einer Privaten Krankenversicherung bei Herr Mini und der Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung gut augehoben gefühlt.

    Ob per Videokonferenz, eMail oder Telefonat - Herr Mini hat mich strukturiert und informativ durch den PKV-Dschungel gelotst und mir mit Einschätzungen und Entscheidungshilfen weitergeholfen.

  • Das ist ja praktisch, wenn das Pseudonym gleich erkennen lässt, zu welcher Art beratener Kunden jemand gehört. :) Vielen Dank Beamtenanwaerter für Ihre lobenden Worte zur wie immer sehr engagierten Beratung unseres u.a. auf Beamte spezialisierten Patrick Mini! :)

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  • Finanztip hat jetzt übrigens eine neue Seite eingerichtet, auf der unsere Beratung ebenfalls bewertet werden kann. Bewertungen werden dort vor Veröffentlichung durch Finanztip geprüft. Hier der Link: https://www.finanztip.de/erfah…finanzberatung/#bewertung.


    Es spricht glaube ich nichts dagegen, wenn jemand, der hier über seine Erfahrungen berichtet hat, dort noch einmal in strukturierterer Form eine Bewertung abgibt, die dann auch überprüft wird. Natürlich kann auch weiterhin in den beiden "Erfahrungen mit ..." Threads über Erfahrungen mit unserer Beratung berichtet werden.


    Wo auch immer, wir sind für jede ehrliche Rückmeldung von Menschen, die wir beraten haben, dankbar! :thumbup::)

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  • Eine von den inzwischen 228 positiven, von Finanztip geprüften Bewertungen auf der Seite

    Erfahrungen mit Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung von "Hannah Glr" vom 10.1.2023 würde ich hier gerne mal zitieren. Uns wird hier im Forum ja ab und zu vorgeworfen, wir würden Anbieter wie die Debeka bei unserer Beratung aus Provisionsgründen außen vor lassen. In dieser Bewertung wird deutlich, dass wir genau so vorgehen, wie ich das auf unserer "Debeka-Seite" beschreibe. Außer der Kunde wählt sie aktiv ab, ist die Debeka bei unseren Vergleichen immer dabei. :)


    "Warum soll ich für die PKV zu einem Versicherungsmakler, der mir am Ende ohnehin nur den Versicherer mit der höchsten Provision empfiehlt?"

    Das war meine Meinung, bevor ich Dr. Schlemann kontaktiert habe. Allerdings war genau das Gegenteil der Fall. Es wurde sogar transparent dargestellt, dass einige Krankenversicherer überhaupt keine Provision zahlen, und trotzdem wurden diese in den Vergleich mit aufgenommen.

    Mir wurde dann nach mehrstündiger Beratung zu meiner individuellen Situation ein sehr umfangreiches Dokument (>90 Seiten) erstellt. Hiermit konnte ich alle relevanten Tarife anhand von hunderten Details vergleichen und so am Ende eine fundierte Entscheidung treffen. Dabei wurde auch eingeordnet, welche Optionen wichtig bzw. eher unwichtig sind und mit großem Aufwand eine sehr umfangreiche Liste erstellt, welche versteckten Selbstbehalte die einzelnen Tarife enthalten.

    E-Mails wurden sehr rasch und fachlich einwandfrei beantwortet. Selbst zwischen den Jahren rief mich meine Beraterin Frau M. aus Ihrem Urlaub an, um einige Fragen zu beantworten.

    Nach etlichen E-Mails, nochmaligen Abänderungen meiner Wünsche und viel individuellem Beratungsaufwand ist jeder Cent der Provision mehr als verdient. Für mich war die Beratung kostenfrei, da die Provision ohnehin nach Vertragsabschluss vom Krankenversicherer gezahlt wird.

    Es gibt zusammenfassend einfach zu viele Fallen/Fallstricke/Risiken bei einer PKV, für die man sich in der Regel bis an sein Lebensende entscheidet. Daher werde ich in Zukunft immer guten Gewissens Dr. Schlemann und Frau M. im Bekanntenkreis weiterempfehlen.

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  • Der Artikel zur Debeka enthält aber einen Fehler. Sie schreiben dort, dass Analogziffern gänzlich ausgeschlossen werden. Das stimmt aber so nicht. Die Debeka zahlt Analogziffern, wenn diese vom BÄK/BZAK und PKV Verband als zutreffende Analogziffern beschlossen wurden. Es greift dann §6 der GOZ/GOÄ und somit sind diese Leistungen dann natürlich Bestandteil der Gebührenordnung und von der Debeka nach den Tarifbedingung zu erstatten

  • Danke für den Hinweis Ltotheeon . Gibt es dafür eine Quelle?


    Mein Kenntnisstand, wie in dem Artikel beschrieben:

    Wie in dem Beitrag „Erstattungsausschluß analog berechneter Leistungen durch die PKV: Privatpatienten dritter Klasse?“ detailliert beschrieben schließt die Debeka die Erstattung analog berechneter Leistungen gänzlich aus („Erstattungsfähig sind Aufwendungen für solche ärztliche Leistungen, die in der GOÄ in der jeweils gültigen Fassung aufgeführt sind. … Für Leistungen, die nicht der GOÄ, der GOZ, dem GebüH oder der GOP entsprechen, kann der Versicherer freiwillige Leistungen erbringen„)!

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  • Das wird aber so zu verstehen sein, dass die nach § 6 GOÄ zulässigen Analogabrechnungen eben auch als Leistungen angesehen werden, die der GOÄ etc. entsprechen. Ich habe eine Debeka-Versicherte zu Hause und da gab es auch praktisch nie Probleme in dieser Hinsicht. Und zwar auch bei Leistungen, die zweifelsfrei nicht einmal analog nach GOÄ berechenbar sind. Das muss bzw. sollte man sich halt vorher genehmigen lassen. Wir haben Debeka als eine faire Versicherung kennen gelernt, da gibt es auch welche, die eine andere Philosophie haben. Die genannte Dame ist beihilfeberechtigt, wenn es Probleme gibt, dann mit der Beihilfe, nicht mit der Debeka.

  • Ohne dem Thema Debeka hier zu viel Raum geben zu wollen - im Thread geht es ja um etwas anderes - hier dazu noch eine Ergänzung von unserer Website:


    Kulanz ist in guten Zeiten eine schöne Sache, aber keine verlässliche Planungsgrundlage für die Zukunft! Es wird berichtet, dass Debeka Sachbearbeiter dies bestätigen, siehe Debeka zahlt keine Analogziffern nach der GOÄ. Die Folge: Debeka Versicherte zahlen ggf. z.B. beim Zahnarzt einiges selbst, siehe den Bericht einer Debeka-Versicherten vom 8.9.2015 auf der jetzt nicht mehr aktiven Seite thanksdoc.de:

    "Hallo, ich bin ganz neu bei der privaten KV und habe in den letzten 2 wochen 2 Wurzelbehandlungen bekommen. Da mit dem Einreichen des Kosten und Heilplans und dessen Zusage soviel Zeit vergeht; habe ich die Wurzelbehandlung gestartet bevor ich eine Zusage der Kostenübernahme von der Debeka bekommen habe. Bisher hatte ich nie Probleme mit der Debeka aber habe heute meinen Kosten und Heilplan zurückbekommen und bin etwas erschrocken da sie jedesmal Kosten über ca 400 € nicht übernehmen. Es geht um die Analogziffern 2050 a, 2220a, 3120a und 9100a. Wie kann ich denn nun vorgehen? Die Debeka habe ich heute schon angerufen und die Dame am Telefon meinte, dass Analogleistungen generell nicht übernommen werden. ( ich persönlich habe den Tarif NW + NC) und beim Zahnarzt hieß es auch dass sie die Analogleistungen nicht aus der Rechnung herausnehmen können. Wie kann ich denn nun vorgehen? Es sind noch weitere Behandlungen bei mir geplannt bei der vorraussichtlihc auch jedes mal Analogziffern in Rechnung gestellt werden.. Ich möchte den Zahnarzt nur sehr ungerne Wechseln aber auf Dauer kann ich mir das nicht leisten. Kann ich eine Beschwerde an die Debeka schreiben, dass sie die Analgoziffern eben doch übernehmen müssen?"


    Quintessenz: Gut möglich, dass die Debeka solche Leistungen derzeit je nach Sachbearbeiter auch mal netterweise übernimmt. Ohne verbindliche vertragliche Grundlage ist das in Zeiten steigenden Kostendrucks aber keine verlässliche Planungsgrundlage für die Zukunft.

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  • @R.F. hat es genau richtig gesehen. Wenn die Analogziffer von BÄK/BZAK und PKV Verband als zutreffende Analogziffern beschlossen wurden, gehören sie halt zur den Gebührenordnung und sind somit gemäß der Tarifbedingungen zu erstatten. Somit es das klar in den Bedingungen geregelt. Werden solche Ziffern von der Kundenbetreuerin abgelehnt, hilft nur Einspruch. Etwas anderes sind nicht beschlossene Ziffern. Aber das ist ein anderes Thema. Die Aussage, erstattet keine Analogziffern ist einfach fachlich nicht korrekt und sollte angepasst werden

  • Wenn die Analogziffer von BÄK/BZAK und PKV Verband als zutreffende Analogziffern beschlossen wurden, gehören sie halt zur den Gebührenordnung und sind somit gemäß der Tarifbedingungen zu erstatten. Somit es das klar in den Bedingungen geregelt. Werden solche Ziffern von der Kundenbetreuerin abgelehnt, hilft nur Einspruch. Etwas anderes sind nicht beschlossene Ziffern. Aber das ist ein anderes Thema. Die Aussage, erstattet keine Analogziffern ist einfach fachlich nicht korrekt und sollte angepasst werden

    Ltotheeon , ich schätze Ihre Fachkompetenz. Wenn ich mir diese Veröffentlichung des PKV Verbands (Kommentierung praxisrelevanter Analogabrechnungen, Stand Stand: 7. Dezember 2022) anschaue, stoße ich allerdings auf folgendes Statement:

    Zitat

    Die Erörterung bestimmter Analogpositionen bedeutet nicht, dass die der Analogziffer zugrundeliegende Leistung bzw. Methode als medizinisch notwendige Heilbehandlung im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 GOÄ bzw. § 1 Abs. 2 Satz 1 MB/KK zu qualifizieren ist. Es werden in der Kommentierung auch Leistungen dargestellt, deren Berechnung dem Arzt nur unter der Bedingung gestattet ist, dass der Patient diese ausdrücklich verlangt (sog. Verlangensleistungen, vgl. § 1 Abs. 2 Satz 2 GOÄ). Diese in der Regel medizinisch nicht notwendigen Leistungen sind nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen grundsätzlich nicht erstattungsfähig.

    Wie würden Sie das interpretieren?


    Eine Reihe der von mir auf der Website genannten Beispiele sind von dieser Auflistung auch weiterhin nicht erfasst.

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  • ...

    Wie würden Sie das interpretieren?

    ...

    Ich würde das als ausschließlich interessengeleitete bewusste Fehlinterpretation bezeichnen. Das ist nämlich die Kernkompetenz solcher Verbände und ein wesentlicher Aspekt ihrer Daseinsberechtigung. Der PKV-Verband vertritt z. B. auch die Auffassung, dass für zahntechnische Leistungen nach § 9 GOZ auch gegenüber Privatpatienten nur die Sätze nach BEL abgerechnet werden dürften, also die Honorarsätze, die von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden. Es gibt zwar inzwischen ungefähr 70 Entscheidungen von Amtsgerichten bis zu Oberlandesgerichten, die besagen, dass das nicht so ist, den PKV-Verband interessiert das aber nicht. Grund ist wohl, dass einzelne Mitglieder sich das so wünschen, weil sie es nämlich selbst (halbherzig) so praktizieren. Siehe hier, Seite 58-59, unter "Angemessenheit": https://www.pkv.de/fileadmin/u…OZ/GOZ_paragrafenteil.pdf


    Ich denke, auf dieser Basis sollte hier gar nicht diskutiert werden. Das ist so, als ob man die Gewerkschaft und den Arbeitgeberverband nach der Zulässigkeit von Aussperrungen befragen würde. Da bekommt man zwei sehr unterschiedliche, jeweils fundiert begründete, Einschätzungen, die aber beide wertlos und damit im Grunde auch falsch sind, weil sie die vorhandene Rechtsprechung zu der Frage ignorieren.