Krankenversicherung der Rentner/Pflichtversicherung für Ausländer?

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin Niederländer, war dort gesetzlich krankenversichert, wohne seit 1997 in Deutschland und bin seitdem in einer gesetzlichen Krankenkasse als freiwilliges Mitglied versichert. Seit voriges Jahr bin ich in Rente. Meine niederländische gesetzliche Rente wird, für die Beitragsberechnung, mit der deutschen gesetzlichen Rente gleichgesetzt. Meine deutsche Frau hat ebenfalls gesetzliche Rente und wurde automatisch Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). :)Ich habe bei meiner Krankenkasse den Freibetrag für Versorgungsbezüge (wie meine Frau die hat) beantragt. Das wurde abgelehnt, da ich kein Pflichtmitglieder bin. Ich empfinde dies als Diskriminierung nach Nationalität. :(Auch weiterhin bezahle ich offenbar mehr Beitrag (Kapitaleinkünfte aus Zinsen) als die Pflichtmitglieder.

    Meine Frage: Gibt es als Ausländer (in der EU) eine Chance um Pflichtversichert zu werden? :/Falls ja, erfülle ich dazu die Voraussetzungen? Es gibt bestimmt andere Leute in derselben Situation ...

    Ich würde mich auf eine Antwort sehr freuen.

    M.f.G.,

    Wouter Südkamp

  • Sehr geehrter Herr Janders,

    danke für Ihre Antwort. Nein, ich beziehe keine deutsche Rente. Nur meine deutsche Frau, die in der KvdR versichert ist. Bleibt als Niederländer ein ungerechtes Gefühl.

    Habe außerdem gelesen, dass "Bezieher eines Ruhegehalts (Pension)" von der KvdR ausgeschlossen sind. Könnte ein weiteres Problem sein, da ich Betriebsrenten/Pensionen aus Holland bekomme, worüber den vollen Beitragssatz bezahlt werden muss.

    M.f.G.,

    Wouter Südkamp

  • Mit Ruhegehalt sind Beamtenpensionen gemeint, nicht Betriebsrenten und vergleichbare Leistungen.


    Mit dem Bezug einer deutschen Rente würden die Voraussetzungen für die KVdR geprüft werden. Für einen Rentenanspruch wären (ohne SV-Abkommen und EWG-Verordnung) 60 Kalendermonate mit (z. B. freiwilligen) Beiträgen zur Rentenversicherung notwendig.


    Man könnte also klären, welche Art von "Klimmzügen" notwendig wären, um Zugang zur KVdR zu bekommen.


    Je nach Struktur der Einkünfte muss die Pflichtversicherung aber nicht viel günstiger sein als die freiwillige Versicherung.


    Eine kundige Fachkraft könnte sich den Sachverhalt einmal anschauen und die Möglichkeiten und Auswirkungen erörtern.

  • Zur Info: Laut Krankenkasse/Gesetz ist die Mitgliedschaft in der KvdR nur für Personen zugelassen, die eine deutsche Rente beziehen.

    Wir könnten trotzdem Geld sparen durch Nutzung der Beitragsfreiheit Kapitalvermögen in der KvdR. Dafür muss ich in der nächsten Steuererklärung unsere gemeinsame Zinseinkünfte (gemeinsames Konto!) nicht insgesamt auf meinem Namen (wie vorher) sondern für die Hälfte auf Namen meiner Frau, mit einer deutschen Rente, angeben.

  • Entweder das oder einfach einmal einen Anruf in Münster (oder Berlin) bei der Deutschen Rentenversicherung riskieren und nachfragen, was denn notwendig wäre, um einen Anspruch auf deutsche Rente zu begründen.