Arbeitszimmer von Steuer absetzen, wenn es zwar privat genutzt ist, aber wegen Corona einziger Arbeitsort?

  • Ist die Voraussetzung zur (vollen) steuerlichen Absetzung eines Arbeitszimmers 0

    1. 1) Keine private Nutzung (<10%) UND 2) Mittelpunkt der Arbeit in dem Zimmer (0) 0%
    2. 1) Keine private Nutzung ODER 2) Mittelpunkt der Arbeit (0) 0%
    3. Etwas anders (0) 0%

    Hallo,


    ich mache gerade meine Steuererklärung und bin mir bzgl. Arbeitszimmer und Home Office-Pauschale unsicher, obwohl ich jetzt schon einige Ratgeber dazu gelesen habe.


    Seit März 2020 hatten wir die Anweisung, dass wir nicht mehr im Büro, sondern zu Hause arbeiten sollen. Seit Juni 2020 wurde mein Arbeitsort vertraglich offiziell nach Hause verlegt.

    Zu Hause wohne ich in einer 2-Zimmer-Wohnung. Im kleineren Zimmer habe ich mein Bett und auch einen Schreibtisch mit extra Monitor, Tastatur, Maus, Drucker, Headset, Kamera, etc. an dem ich seit März 2020 zu 100% arbeite.


    Jetzt lese ich zur steuerlichen Absetzung des Arbeitszimmers oft leicht unpräzise Aussagen (z.B. hier:( 1) Man kann das Arbeitszimmer nur steuerlich absetzen, wenn es fast nicht privat genutzt wird (weniger als 10%). 2) Man kann das Arbeitszimmer voll steuerlich absetzen, wenn es der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung ist.


    Bei mir trifft 1) nicht zu, weil ich in dem Zimmer auch schlafe. Aber 2) trifft absolut zu, weil ich meine gesamte Arbeit nur in dem Zimmer mache und auch keine richtige Alternative habe (ins Büro sollen wir nicht).


    Kann ich das Zimmer nun steuerlich absetzen? Ist die Voraussetzung dafür 1) UND 2) oder 1) ODER 2)?