Fachschulbesuch (Ausbildung zum staatlich geprüften Assistent)

  • Hallo zusammen :)

    ich hoffe Ihr könnt mir mit dieser Frage weiterhelfen:


    zu meiner Situation:

    27 Jahre alt, seit 9 Jahren durchgehend berufstätig (inklusive Ausbildung zum Mechatroniker).

    Vor dieser Zeit (9 Jahre) habe ich meine Fachhochschlulreife an einer Fachschule absolviert. Zusätzlich zur Fachhochschulreife konnte man dort in der gleichen Zeit (2 Jahre) den Abschluss "staatlich geprüfter Assistent" erwerben. Für diesen Abschluss (Ausbildung) habe ich eine "Bescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung ..." erhalten. Diese Bescheinigung habe ich vor 9 Jahren abgeheftet und vor kurzem erst durch Zufall wieder gefunden ... :rolleyes:


    jetzt zu meiner Frage:

    In meiner jährlichen Renteniformation ist diese Zeit (2 jährige schulische Ausbildung vor der 3,5 jährigen eigentlichen Ausbildung (Mechatroniker)) natürlich nicht berücksichtigt, ich habe die Bescheinigung ja eben erst wiedergefunden.

    Macht es Sinn diese Bescheinigung jetzt noch an die Deutsche Rentenversicherung zu schicken? Hat das Vorteile für mich (zusätzliche Rentenpunkte)? Oder hat das ggf. sogar Nachteile für mich (meine aktuelle Erstausbildung (Mechatroniker) ist ja dann eigenltich meine Zweitausbildung da der "staatlich geprüfte Assistent" vorher erworben wurde, oder nicht?)?


    Für eure Antworten danke ich euch jetzt schon :)

    Schönes Wochenende!

    Viele Grüße

    Dennis

  • Hallo.


    1.

    Einfach Unterlagen an die DRV zu schicken, reicht nicht. Besser anrufen und Termin zur Kontenklärung vereinbaren (geht auch als Telefontermin).


    2.

    Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen und nicht aus taktischen Erwägungen zu wählen.


    3.

    Fachschulbesuch wirkt sich einerseits als Wartezeit aus, andererseits auch rentensteigernd. (Zumindest nach aktueller Rechtslage.) Die Bewertung der Fachschule kann dazu führen, dass für die Lehre keine oder weniger zusätzliche Entgeltpunkte ermittelt werden.