bAV Arbeitgeberzuschuss von 15% gedeckelt ?

  • Hallo,

    seit 2019 müssen sich Arbeitgeber mit 15% auf die vom Mitarbeiter eingezahlten Bruttobeiträge bei einer Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung (bAV) beteiligen (bei Neuverträgen, soweit der Arbeitgeber Sozialabgaben spart).


    Ist dieser mit 15% berechnete Arbeitgeberanteil gedeckelt, oder kann der Arbeitgeber einen Maximalbeitrag bestimmen, z.B. durch ein Pauschale die er definiert ?


    Also zum Beispiel: kann ich 500 EUR umwandeln, und der Arbeitgeber muss 75 EUR dazuzahlen.

  • Hallo.



    Es können ja 4% der Beitragsbemessungsgrenze sv-frei (bzw. 8% steuerfrei) umgewandelt werden.


    Daher ist mein Verständnis, dass sich der Arbeitgeber im Zweifel mit bis zu 0,6% der Beitragsbemessungsgrenze beteiligen muss.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Wenn das so mit 0,6% der Beitragsbemessungsgrenze abgeleitet werden kann/muss, wäre es bei einem sozialabgabenfreien monatlichen Anteil von 276 EUR in 2020 allerdings nur 1,66 EUR verpflichtender Anteil im Monat.

    Ich habe allerdings schon Rechnungen gesehen wo 30 EUR als verpflichtenden angegeben wurden.

    Frage ist ob es da eine Grenze nach oben gibt ?

  • Da fühle ich mich missverstanden.


    Ich meinte so: (Jahreswerte)

    BBG RV 2021: 85.200 Euro

    4%: 3.408 Euro

    0,15%: 511,20 Euro


    Sprich: Wenn ich 3.408 Euro oder mehr umwandle, dann erwarte ich aber mindestens 511,20 Euro an Zuschuss.

  • OK verstehe, danke für die Klärung - so kann es wahrscheinlich interpretiert werden.

    Dann wäre es in 2021 somit 42,6 EUR im Monat als max. Arbeitgeberanteil.