Hallo,
seit 2019 müssen sich Arbeitgeber mit 15% auf die vom Mitarbeiter eingezahlten Bruttobeiträge bei einer Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung (bAV) beteiligen (bei Neuverträgen, soweit der Arbeitgeber Sozialabgaben spart).
Ist dieser mit 15% berechnete Arbeitgeberanteil gedeckelt, oder kann der Arbeitgeber einen Maximalbeitrag bestimmen, z.B. durch ein Pauschale die er definiert ?
Also zum Beispiel: kann ich 500 EUR umwandeln, und der Arbeitgeber muss 75 EUR dazuzahlen.