Guten Tag.
Mal angenommen, es wurde ein Verlustvortrag von 10.000 € aus Vorjahren gewährt.
In einem Jahr beträgt das zu versteuernde Einkommen des Ehepaares 14.500 €, die festzusetzende Steuer ist 0 €.
Ich nehme an, dass der Verlustvortrag gegen das Einkommen verrechnet wird, das heißt er ist anschließend 0 €, das zu versteuernde Einkommen sinkt auf 4.500 €.
Ist meine Meinung richtig? Und findet sich hierfür eine Rechtsvorschrift?
Danke voraus, schönen Sonntag!