Hallo zusammen,
ich mache gerade meine Steuererklärung für das Jahr 2020. Ich bin letztes Jahr aufgrund eines neuen Jobs umgezogen. Nun sagt mir mein Steuerprogramm, dass ich auch meinen Kochherd absetzen kann.
Wir mussten zum Einzug eine neue Einbauküche kaufen, da in der neuen Wohnung keine drin war. Diese enthält natürlich auch alle Geräte. Zunächst mal: Welches Gerät ist mit Kochherd überhaupt genau gemeint? Das Cerankochfeld und der Backofen sind bei uns zwei unterschiedliche Geräte. Nur eins von beiden oder beide?
Und nun die wichtigere Frage: Wie das beim Küchenkauf so üblich ist halten sich die Küchenbauer immer schön bedeckt bei der Preisgestaltung. Es gibt im Prinzip nur einen Endpreis. Transparenz ist in diesem Geschäft offensichtlich ein Fremdwort. Wir haben jedenfalls für unsere Küche eine Rechnung wo alle Posten aufgelistet sind. Allerdings ohne Preis. Es gibt nur einen Gesamtpreis für die Küche. Kann ich jetzt für den Kochherd einen pauschal Prozentsatz X vom Gesamtpreis ansetzen? Oder muss ich zum Küchenstudio und den entsprechenden Preis erfragen? Kann mir kaum vorstellen, dass die mir nach einem Jahr ihre Kalkulation offen legen.
Habt ihr ne Idee wie ich die Sache am besten angehe?