bAV-Angebot zu empfehlen?

  • Hallo,


    ist folgendes bAV-Angebot zu empfehlen?

    Der Monatsbeitrag in die bAV in Höhe von 100 Euro setzt sich so zusammen:

    - Entgeltumwandlung 40 EUR

    - 28 EUR VL (also auch eine Entgeltumwandlung)

    - AG-Zuschuss


    Netto bekomme ich 26 Euro weniger überwiesen.


    Die eingezahlten Beiträge werden mir zum Rentenbeginn garantiert. Tendenz jedoch höher, da ein Teil der Summe von der Versicherungsgesellschaft in einen Fond gesteckt wird. Ich kann wählen, ob ich dann eine monatliche Rente haben möchte, oder auf einen Schlag alles.


    Wie hören sich diese Eckdaten für euch an? Für mich als Laien hört sich das vielversprechend an.


    Danke für Euer Feedback :)


    Edit: Ich habe vergessen zu schreiben, was "unter Garantie" rauskommt: mtl. 110 EUR oder 42.000 EUR in einer Summe.

  • Ohje... 30 Jahre werden es sein :thumbup:


    Für mich hört sich das gut an, bei einem Nettoaufwand von 25 Euro... Es gibt Zinsmodelle für 2 - 6 %... da wäre das ein Kapital von 55.000 - 125.000 EUR

  • ... na ja... wenn du 36k im Zeitraum von 30 Jahren einzahlst und 42k herausbekommst, ist die Rendite so ungefähr grottenschlecht%... aber irrelevant, da du ja voraussichtlich - nach heutigem Stand - nur 9,36k (netto) einzahlen wirst... und damit eine Rendite von über 8% (durchschnittlich pro Jahr) erzielen solltest.

    Aus diesem Blickwinkel betrachtet ist diese Klamotte mal gar nicht so übel...


    Vermutlich wird es in 30 Jahren sinnvoll sein, die Kapitalabfindung der Rente vorzuziehen.

    Mit einer eigenen Anlage des Kapitals kannst du voraussichtlich eine höhere (ca. 180 € monatlich) und auch dynamisierte Rente (jedes Jahr eine Erhöhung um ca. 2%) ohne Kapitalverzehr "zaubern". Das muss man heute aber noch nicht rechnen...

    Abgaben habe ich nicht berücksichtigt.

  • ... anzumerken wäre imho noch, dass es sich bei der Kapitalabfindung um eine Summe handeln wird, die der Kaufkraft von kanpp über 20.000 € (heute) entspricht.

    Insofern kann die o.g. bAV nur als klitzekleiner Anteil der Altersversorgung angesehen werden.

  • ... anzumerken wäre imho noch, dass es sich bei der Kapitalabfindung um eine Summe handeln wird, die der Kaufkraft von kanpp über 20.000 € (heute) entspricht.

    Insofern kann die o.g. bAV nur als klitzekleiner Anteil der Altersversorgung angesehen werden.

    Danke für deinen Input. Ja dass es ein klitzekleiner Anteil ist, ist mir bewusst. Aber die 25 Euro "Eigenleistung" finde ich irgendwie vertretbar für das Ergebnis. Ich frage hier nach, weil ich wissen wollte ob diese Schmälerung meines Bruttos (Entgeltumwandlung) um 75 Euro auf langfristig eher schädlich ist?

    Die VL kann ich auch anders verwenden. Was hätte ich denn für einen Vorteil, wenn ich die 28 Euro "selber" reinsteuere? Ich hätte im jedem Fall weniger Netto?

  • Die VL sind eine zusätzliche Leistung des AG - also mitnehmen.

    Die zusätzliche Leistung ist steuer- und sv-pflichtig, dementsprechend verringert sich das Netto etwas. Wenn man nun zusätzlich einen Betrag in Höhe der VL umwandelt, ist man steuer- und sv-technisch auf dem gleichen Stand wie zuvor. Allerdings hat man etwas weniger Netto und im Alter eine Betriebsrente, die unter dem Freibetrag bzw. der Freigrenze hinsichtlich Kranken- bzw. Pflegeversicherung liegen wird.

  • Wie hören sich diese Eckdaten für euch an? Für mich als Laien hört sich das vielversprechend an.


    Danke für Euer Feedback :)


    Edit: Ich habe vergessen zu schreiben, was "unter Garantie" rauskommt: mtl. 110 EUR oder 42.000 EUR in einer Summe.

    Grundsätzlich erscheint mir Dein bAV-Angebot auch recht attraktiv, da Dein AG Dir rund 60% zuschießt.

    Du hast daran gedacht, dass auf diesen Garantiebetrag zu 100% Steuern und Sozialabgaben fällig werden?

    Ohje... 30 Jahre werden es sein :thumbup:


    Für mich hört sich das gut an, bei einem Nettoaufwand von 25 Euro... Es gibt Zinsmodelle für 2 - 6 %... da wäre das ein Kapital von 55.000 - 125.000 EUR

    Lass Dich nicht von Zahlen blenden! In 30 Jahren kann so viel passieren.

    Ich habe seit 1990 eine KLV. Da kann ich Dir noch die Zahlen von 2010 zeigen, mit denen mir meine Versicherung meine KLV bis 2031 'hochgerechnet' hat. Heute sieht das ganz anders aus, da die Zinsen in den letzten Jahren massiv eingebrochen sind.

    Schlussendlich werde ich meine KLV mit einer Rendite unterhalb der Garantieverzinsung ausgezahlt bekommen.

    Dein Vorteil: Viel niedriger als jetzt können die Zinsen ja nicht mehr fallen! ;)

  • Stand 2021 sind die ersten 164,50 Euro einer bAV in der Auszahlung sv-frei, in 30 Jahren entsprechend mehr.

    Der Freibetrag gilt nur für die KV. Die PV wird weiterhin ohne Freibetrag berechnet. Und in 30 Jahren wird der Beitrag nicht mehr bei rund 19% liegen, sondern höher.

    Lass keinen zwischen Dich und Dein Geld.

  • Die VL sind eine zusätzliche Leistung des AG - also mitnehmen.

    Die zusätzliche Leistung ist steuer- und sv-pflichtig, dementsprechend verringert sich das Netto etwas. Wenn man nun zusätzlich einen Betrag in Höhe der VL umwandelt, ist man steuer- und sv-technisch auf dem gleichen Stand wie zuvor. Allerdings hat man etwas weniger Netto und im Alter eine Betriebsrente, die unter dem Freibetrag bzw. der Freigrenze hinsichtlich Kranken- bzw. Pflegeversicherung liegen wird.

    Sorry, das verstehe ich nicht.

    Die VL nehme ich mit. Die werden umgewandelt und fließen so auch in die bAV.


    Meinst du dass es für mich besser wäre, wenn ich die 28 EUR VL in einen separaten VL-Vertrag laufen lasse und stattdessen 28 EUR von meinem "eigenen" Brutto in die bAV schieße? Aber das ändert doch gar nichts oder?

  • Der Freibetrag gilt nur für die KV. Die PV wird weiterhin ohne Freibetrag berechnet. Und in 30 Jahren wird der Beitrag nicht mehr bei rund 19% liegen, sondern höher.

    In der sozialen Pflegeversicherung ist es eine Freigrenze. Wird sie nicht überschritten, ist alles frei, wird sie überschritten, dann ist alles pflichtig.

  • Sorry, das verstehe ich nicht.

    Die VL nehme ich mit. Die werden umgewandelt und fließen so auch in die bAV.


    Meinst du dass es für mich besser wäre, wenn ich die 28 EUR VL in einen separaten VL-Vertrag laufen lasse und stattdessen 28 EUR von meinem "eigenen" Brutto in die bAV schieße? Aber das ändert doch gar nichts oder?

    Von der Umwandlung von VL halte ich noch weniger als von der Entgeltumwandlung allgemein.


    Die VL sind ohne Umwandlung nach sieben Jahren frei verfügbar.


    Sollten die auch in die Umwandlung fließen, dann würde ich die 28 Euro gedanklich aber nicht als Zuschuss verbuchen, denn die verliert man ja auf der anderen Seite für das "normale" VL-Sparen.

  • Von der Umwandlung von VL halte ich noch weniger als von der Entgeltumwandlung allgemein.


    Die VL sind ohne Umwandlung nach sieben Jahren frei verfügbar.


    Sollten die auch in die Umwandlung fließen, dann würde ich die 28 Euro gedanklich aber nicht als Zuschuss verbuchen, denn die verliert man ja auf der anderen Seite für das "normale" VL-Sparen.

    Ja, die VL sind nach 7 Jahren verfügbar. Aber wenn sie in die bAV fließen, werden sie mit 15 % vom Chef bezuschusst. Teile dieses Betrags werden dann noch von der Versicherung in einen Fonds gesteckt. Diese 15 % + x % Fondsrendite kann ich mit meinen frei verfügbaren VL nach 7 Jahren nicht so leicht erwirtschaften. Glaube ich zumindest ^^

  • Ja, die VL sind nach 7 Jahren verfügbar. Aber wenn sie in die bAV fließen, werden sie mit 15 % vom Chef bezuschusst. Teile dieses Betrags werden dann noch von der Versicherung in einen Fonds gesteckt. Diese 15 % + x % Fondsrendite kann ich mit meinen frei verfügbaren VL nach 7 Jahren nicht so leicht erwirtschaften. Glaube ich zumindest ^^

    Schon war, aber wenn man schon in 7 Jahren ein Eis essen gehen will und nicht erst in 30 Jahren, dann muss man sich entscheiden.