Erhöhung Beihilfefähigkeit zahnärztlicher Behandlung

  • Hallo zusammen,


    von der Debeka privaten Krankenversicherung wurde ein Brief verschickt. Es geht um einen Tarif als Ergänzung zur Beihilfe des Bundes für Beamtinnen und Beamte.


    Es wurde mitgeteilt, dass die Bundesbehilfeverordnung zum 01. Januar 2021 geändert worden ist. Und zwar wurde die Beihilfefähigkeit für Auslagen, Material- und Laborkosten bei zahnärztlichen Behandlungen von 40 auf 60 % erhöht. Somit muss nun also von der privaten Krankenversicherung weniger abgedeckt werden, weil die Beihilfe von diesen Kosten jetzt 20 % mehr übernimmt.


    Neben Beamtinnen und Beamten des Bundes betrifft dies laut dem Brief auch die Angehörigen der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.


    Die Debeka schlägt nun folgendes vor:

    "Aufgrund der uns vorliegenden Angaben gehen wir davon aus, dass Sie von dieser Beihilfeänderung betroffen sind. Sie können Ihren Versicherungsschutz jetzt ganz unkompliziert an den neuen Bedarf anpassen und in die Tarifstufe BE/S1 wechseln - selbstverständlich ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit.

    Warum empfehlen wir Ihnen die Umstellung?

    Durch die Erhöhung der Beihilfefähigkeit für zahntechnische Leistungen ist nun Tarifstufe BE/S1 bedarfsgerecht - und nicht mehr Tarifstufe BE/S2. Ein geringerer Versicherungsschutz ist ausreichend, was auch grundsätzlich Ihren Beitrag reduziert.

    Eventuell vereinbarte besondere Vertragsbedingungen bleiben unverändert." (Zitat-Ende)


    Also eigentlich klingt das alles sehr kundenorientiert:

    - Die Debeka macht einen Kunden auf eine vorteilhafte Änderung der Beihilfeverordnung aufmerksam, die der Kunde selbst vielleicht gar nicht mitgekriegt hat. Also ich hab das dann online geprüft, die Verordnung wurde wirklich so geändert.

    - Die Debeka lässt einen Wechsel des Tarifs ohne Geundheitsprüfung und ohne Wartezeit zu.

    - Die übrigen Vertragsbedingungen bleiben alle gleich.


    Also für mich klingt das alles gut. Nur hält sich mein Vertrauen in die Versicherungswirtschaft stark in Grenzen und ich frage mich ob es einen Haken gibt. Der Beitrag würde sich übrigens nur um ca. 3 Euro pro Monat reduzieren. Wenn man den Wechsel bis Ende Juni vollzieht bekommt man sogar rückwirkend zum 1. Januar den niedrigeren Betrag.


    Angenommen in ein paar Jahren wird die Beihilfeverordnung wieder geändert und dann sinkt der Erstattungsanspruch wieder von 60 auf 40 %. Dann müsste der Tarif wieder angepasst werden, aber da der Versicherungsschutz dann erhöht werden muss, geht ein Wechsel wahrscheinlich dann nur noch mit Gesundheitsprüfung und mit Wartezeit.


    Also meine Fragen:

    - Hat auch jemand anderes so ein Schreiben bekommen, vielleicht auch von einer anderen Versicherung?

    - Werdet ihr den Tarifwechsel vollziehen?

    - Sieht irgendjemand einen Haken an der Sache?

    - Ist das seriös was die Debeka geschrieben hat?


    Grüße in die Runde!

  • Meine Erfahrungen:


    Kein Haken bei den Leistungen, bei mir ebenfalls 3€ weniger Beitrag...


    Der Hammer kam aber mit der Bestätigung: Der Beitrag zur Pflege steigt massiv an, um ca. 1/3.

    Angeblich aber unabhängig von der Umstellung, dazu soll wohl auch noch ein Schreiben kommen.


    Nachklapp: Laut Tarifbedingungen ist bei Änderung der BBhV ein Wechsel innerhalb der Tarifstufen innerhalb eines halben Jahres ohne Gesundheitsprüfung möglich, müsste also auch in die andere Richtung ohne Gesundheitsprüfung gehen.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Es gibt keinen Haken.


    Zu der Erhöhung der Pflege. Es ist ein branchenweite Anpassung der Pflegepflichtversicherung Tarif PVB. Grund sind die Ausweitungen der Leistungen durch mehrere Pflegereformen

  • Vielen Dank für die Antworten. Ich hab meine Vertragsbedingungen jetzt auch mal genau durchforstet. Das deckt sich mit euren Einschätzungen. Man hat 6 Monate Zeit den Wechsel nach der Änderung der Beihilfevorschriften zu vollziehen. Es gibt dann jeweils keine Wartezeit und Gesundheitsprüfung, egal ob der Beihiflesatz erhöht oder gesenkt worden ist.

  • hallo, den Brief habe ich auch erhalten. Der Tarifwechsel in BE/S1 beinhaltet aber auch, dass der jährliche Höchstbetrag nur noch 4100 statt 6200 Euro Zuzahlung seitens der Debeka vorsieht. Das wäre bei Implantaten etc schon zu überlegen.

  • hallo, den Brief habe ich auch erhalten. Der Tarifwechsel in BE/S1 beinhaltet aber auch, dass der jährliche Höchstbetrag nur noch 4100 statt 6200 Euro Zuzahlung seitens der Debeka vorsieht. Das wäre bei Implantaten etc schon zu überlegen.

    Ja, aber das ist doch klar. Die Absenkung entspricht ja dem Betrag, den die Beihilfe mehr übernimmt. Man soll ja durch den Tarifwechsel nicht besser gestellt werden.

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    Grover Norquist

  • Hallo!

    Meine Überlegung war :

    Wenn die 40 % > als 4100 würde ich bei BE/S1 nur max. diese bekommen. Bei BE/S2 eben bis 6200.

    Habe ich da einen Denkfehler?

    Gruß Tom

    Nein, kein Denkfehler. Der Grundgedanke dahinter ist der, dass die Beihilfe ja mehr zahlt, der maximale Betrag, den die Debeka zahlt, deshalb niedriger sein kann. Der Beitrag ist deshalb anteilig abgesenkt. Insgesamt bist du also nicht schlechter gestellt, es zahlt nur die Beihilfe statt der Debeka, die dir deshalb ein paar Cent weniger abnimmt.

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    Grover Norquist

  • Laut telefonischer Auskunft heute bei der Debeka wurde mir versichert, dass die übrigen 40 Prozent, die nun die Debeka im alten BE Tarif übernimmt, trotzdem mit der Höchstgrenze von 6150 Euro bestehen bleiben. Also alter s2 Tarif 40 Prozent seitens der Debeka (weil ja max. 100 Prozent) max. 6150 Euro pro Jahr, neuer Tarif auch gleich 40 seitens der Debeka aber eben max. 4100 euro.

    Diese Beträge werden nur bei Rechnungen von über 16000 Euro erreicht.

  • Ich habe heute einen Bescheid einer Kollegin gezeigt bekommen: Zumindest das Bundesverwaltungsamt zieht einen Teil der Erstattung ab, wenn die Versicherung zu hoch gewählt ist. Betraf jetzt zwar die komplette Versicherung (50% statt 30% versichert) und nicht den BE-Tarif, könnte ich mir hier aber auch sehr gut vorstellen. Deshalb am besten auch bei der Behilfestelle nachfragen, nicht dass man am Ende schlechter steht.

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    Grover Norquist

  • Hallo zusammen,

    danke für eure Beiträge, es hilft doch sehr zu wissen, dass man nicht alleine mit diesen Überlegungen ist...

    Ich habe heute doch noch mit Beihilfe und Debeka telefoniert.

    Die Dame von der Beihilfe meinte, dass die Kassen den niedrigeren Tarif (wegen der Beihilfeänderung) anbieten müssen und dass die Beihilfe ja nicht weiß, wie man versichert ist (bei evtl. Überversicherung). Sie darf aber nichts empfehlen.

    Die Auskunft von Debeka entspricht der von Maya, und dass der Höchstbetrag sich nur auf einen Teil (Material, Labor) der Zahnarztrechnung bezieht, die dann wirklich sehr hoch sein müsste (ca. 20 000)...und das noch in einem Jahr...

    VG

    Karin

  • Die Debeka schlägt nun folgendes vor:

    "Aufgrund der uns vorliegenden Angaben gehen wir davon aus, dass Sie von dieser Beihilfeänderung betroffen sind. Sie können Ihren Versicherungsschutz jetzt ganz unkompliziert an den neuen Bedarf anpassen und in die Tarifstufe BE/S1 wechseln - selbstverständlich ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit.

    Als Kunde würde ich mir etwas verschaukelt vorkommen, wenn die Debeka hier suggeriert, dass eine Reduzierung des Versicherungsschutzes aufgrund von Beihilfeänderungen entgegenkommenderweise ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit möglich wäre. Gesundheitsprüfung und Wartezeiten können allenfalls relevant sein, wenn in einen Tarif mit mehr Leistungen gewechselt wird, nicht bei einer Reduzierung von Leistungen.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Als Kunde würde ich mir etwas verschaukelt vorkommen, wenn die Debeka hier suggeriert, dass eine Reduzierung des Versicherungsschutzes aufgrund von Beihilfeänderungen entgegenkommenderweise ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit möglich wäre. Gesundheitsprüfung und Wartezeiten können allenfalls relevant sein, wenn in einen Tarif mit mehr Leistungen gewechselt wird, nicht bei einer Reduzierung von Leistungen.

    Oh, die Debeka behält sich sogar eine Gesundheitsprüfung vor, wenn man den Tarif nicht innerhalb von 6 Monaten umstellt. Von daher ist das doch sehr gnädig ;)

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    Grover Norquist

  • Hallo allerseits,


    nachdem Niederachsen die Beihilfefähigkeit für zahntechnische Leistungen nun ebenfalls auf 60% erhöht hat, bin ich auf diesen Themenstrang gestoßen. Die Debeka bietet mir nun die Anpassung meines Tarif auf BE/S1 an. Ich stelle mir ebenfalls die Frage, ob es einen Haken gibt.


    Nach meiner Rechnung ist der Betrag, in dem ich durch die Umstellung des Tarifs schlechter gestellt bin, deutich niedriger als hier im Forum errechnet.


    Wichtig zu wissen ist, dass die Beihilfe durch die Anpassung nicht 60% der Kosten übernimmt, sondern die Kosten zu 60% beihilfefähig sind. Das bedeutet, dass auf den beihilfefähigen Teil noch der Beihilfesatz anzwenden ist.


    In meinem Fall: 60% x 50% = 30% Erstattung durch Beihilfe.


    Verbleiben also 70% Kosten.


    Die Debeka übernimmt im BE/S1 maximal 4.100 EUR. Das bedeutet, ich bin ab ca. 5.858 EUR schlechter gestellt (weil 4100/0,7 =5.857 EUR), weil die Debeka im alten Tarif die Kosten noch bis 6.150 EUR übernommen hätte.


    Beispiel mit 6000 EUR:


    alte Regelung = Beihilfe 20% (50% von 40%) > 1.200 EUR zzgl. Debeka verbleibender Aufwand > 4.800 EUR (max 6.150 EUR) >> komplette Erstattung


    neue Regelung mit Umstellung auf BE/S1 = Beihilfe 30% (50% von 60%) > 1.800 EUR zzgl. Debeka verbleibender Aufwand > 4.100 EUR max >> Eigenbehalt 100 EUR


    Oder gibt es einen Denkfehler?

  • Ich verstehe es so, dass es um einen sog. Beihilfeergänzungstarif geht. Daneben müsstest Du noch einen Haupttarif der Debeka haben, der die Zahnleistungen z.B. zu 50% absichert.


    Dann ergäbe sich folgende Rechnung:


    Vorher:

    - Haupttarif = 50% der Kosten
    - Beihilfe = 20% der Kosten (50% von 40% beihilfefähigen)

    = verbleiben 30% der Gesamtkosten bei Dir hängen

    - Tarif BE = sichert davon Restkosten bis max. 6.150 EUR ab


    Nachher:

    - Haupttarif = 50% der Kosten

    - Beihilfe = 30% der Kosten (50% von 60% beihilfefähigen)

    = verbleiben 20% der Gesamtkosten bei Dir hängen

    - Tarif BE = sichert davon Restkosten bis max. 4.100 EUR ab


    Wie es genau ist, müsstest Du in Deinen Versicherungsbedingungen nachlesen.

  • Genau so ist es. Rechnerisch geht das 0 auf 0 auf.

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    Grover Norquist

  • Ah ok, das macht dann tatsächlich Sinn. Besten Dank für die Erläuterung! Mein Debeka-Vertreter konnte mir es leider nicht erklären, bzw. hat das Problem überhaupt gar nicht verstanden...

  • Das hören wir von unseren Interessenten und Kunden leider öfters.

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