Riester ohne Kinderzulagen, Vererbbarkeit

  • Moin moin!


    (Wer sich die nicht so wichtige Einleitung sparen möchte, liest eifach unten weiter.. ?)


    Bei mir steht mal wieder das leidige Thema Riester im Raum. Wer kennt das? Man hat sich eigentlich schon damit abgefunden, dass die Rendite nicht so hoch kaum vorhanden ist, aber nun sind die Vertriebskosten endlich verzillmert, und kündigen will man dann ja auch nicht mehr. Kosten von etwas über 200€ im Jahr und starke Schwankung des Werts durch "Kursgewinne/-verluste und Änderung bei den Bewertungsreserven" rauben mir mindestens einmal im Jahr die Nerven. Im Zuge eines Jobwechsels und einer Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge kam das Thema konkret auf.


    ? Mir wurde empfohlen, die Beiträge für meinen Riester praktisch komplett runterzufahren, jedoch nur so weit, dass der Vertrag trotzdem weitergeführt werden kann. Die Argumentation verläuft ungefähr so, dass Riester eher für kinderstarke (sagt man das?) und weniger Verdienende gedacht oder sinnvoll sei, was bei mir nicht unbedingt zutrifft:

    - Zahle die vollen ~1600€, um meine normaler Riesterzulage zu bekommen.

    - Die Zulagen für die Kinder gehen in den Riestervertrag meiner Ehefrau.

    Es lohne sich also nicht für mich.


    :!: Der Grund jedoch, den Vertrag zu behalten, soll nun sein, dass im Todesfall meiner Frau ihr Vertrag an mich vererbt werden könne bzw. der Wert, der dort enthalten ist, für mich futsch sei, wenn ich keinen eigenen Vertrag hätte.


    :?:Kann das jemand bestätigen?

    :?:Was wäre denn der Mindestbetrag, um den Vetrag zu behalten?

    :?:Wird das bestehende Guthaben dann mit der Zeit "aufgefressen", Stichwort Kosten bei minimaler oder fast minimaler Einzahlung? Bei den Verträgen ist ja überhaupt nicht klar, wie die Verwaltungskosten genau zustande kommen.

    :?:Habt ihr einen Rat?


    3 Jahrzehne 150€ stattdessen ins Depot oder woanders hin zu packen (der Makler will's natürlich lieber für die bAV ;) mal sehen), ist natürlich verlockend. Auch wenn der Riester erst vor kurzem abbezahlt wurde. Irgendwann gar kein Finanzprodukt mehr zu haben für die private Altersvorsorge fühlt sich ja auch komisch an :D


    Danke für's Lesen bis hier. Ich hoffe, es wurde nicht schon 1000 Mal gefragt. Die Riester-Suchen haben mir eben leider viel zu viel nicht-passendes präsentiert. Großes Thema...


    Sebastian

  • Bezüglich der Vererbbarkeit fällt mir eine Studie aus den USA ein. Im Rahmen derer wurde festgestellt, dass Kinderlosigkeit vererbbar ist. Also, wenn deine Großeltern und die Großeltern deiner Frau kinderlos waren und deine Eltern und die deiner Frau ebenfalls, so ist davon auszugehen, dass auch du und deine Frau kinderlos bleiben werdet.


    Wegen der eventuellen Vererbung eines Riester-Dingens kann ich leider keine Auskunft erteilen; da wird dir jemand anderes helfen müssen.


    So long...

  • Bezüglich der Vererbbarkeit fällt mir eine Studie aus den USA ein. Im Rahmen derer wurde festgestellt, dass Kinderlosigkeit vererbbar ist. Also, wenn deine Großeltern und die Großeltern deiner Frau kinderlos waren und deine Eltern und die deiner Frau ebenfalls, so ist davon auszugehen, dass auch du und deine Frau kinderlos bleiben werdet.

    Hatte die Jungfrau Maria auch schon einen Rieser-Vertrag?

  • Wie vielen Kinder gibt es?

    Wir haben drei. Ich bespare meinen Riestervertrag aktuell auch nicht weiter. Ich müsste den Höchstbetrag zahlen, um 175 Euro Zulagen zu erhalten. Das lohnt sich nicht! Nachgelagerte Beteuerung nicht vergessen! Steuererstattungen würde es auch keine geben, da in der Steuerberechnung alle Zulagen gegengerechnet werden.

    Meine Frau spart 60 Euro im Jahr und bekommt dafür 1.075 Euro. Das lohnt sich!


    Decken die Erträge die laufenden Kosten ab?

    Ich habe einen Fondssparplan. Die jährliche Ausschüttung ist das x-fache der Depotgebühr, so dass die "offenen" Kosten gedeckt sind.


    Ein Riester-Vertragsguthaben kann bei Tod förderunschädlich auf einen Riestervertrag des Ehegatten übertragen werden. Der Vertrag kann dabei auch zu diesem Zweck geschlossen werden. Wenn Du schon einen hast, bräuchtest Du keinen neuen abschließen. Diese hypothetische Fallgestaltung sollte mE jedoch nicht das einzige Argument sein.

  • Hallo.


    Wenn die Ehefrau unmittelbar förderberechtigt ist und die vollen Zulagen bekommt, dann ist der zweite Vertrag grundsätzlich nicht notwendig und könnte komplett beitragsfrei gestellt werden.


    Nur für den Fall der Fälle wäre es gut, dass er da ist. Der Tod eines Riestersparers in der Ansparphase wäre eine "schädliche Verwendung", es sei denn, das Vertragsguthaben wird auf den Vertrag des hinterbliebenen Partners übertragen.


    Somit müsste man schauen, ob man den Vertrag komplett beitragsfrei stellt oder den Beitrag auf 60 Euro pro Jahr setzt, für minimale Zulage.

    Was der Vertrag an Möglichkeiten vorsieht, müsste man den Unterlagen entnehmen oder beim Anbieter erfragen.

  • Danke für die Antworten!


    Es sind zwei Kinder. Das mit den Erträgen und den laufenden Kosten, das frage ich mich ehrlich. Es geht wohl kein Weg dran vorbei, mal bei der LV1871 nachzufragen.

    Ich habe also schon einen Vertrag. Was meinst du mit "das einzige Argument"? Es stellt sich nicht die Frage, ob ich einen abschließe, sondern nur, ob ich auf 60€ oder beitragsfreiheit runterfahren soll. Klingt gerade ganz danach.


    Danke auch an das Referat, ich habe da eine Hausaufgabe.


    Ihr habt mir sehr geholfen :)

  • Ich habe den Beitrag übrigens inzwischen auf 10€ monatlich geändert und freue mich diesen Monat zum ersten Mal über 150€ zusätzliche Liquidität ?


    Übrigens kam ja letztens in der Presse das Thema auf, dass die CDU drüber nachdenke, Gewinne aus Wertpapiergeschäften (wieder) steuerfrei zu machen. Habe ich jedenfalls so verstanden. Egal, ob man das gut findet oder nicht: Es zeigte mir für den Fall Riester und noch mehr betriebliche Altersvorsorge, wie schnell und dramatisch sich so Berechnungsgrundlagen ändern können, in diesem Fall insbesondere die steuerliche Begünstigung der Finanzprodukte bei Auszahlung. Letztlich muss man sich für die Sparmethode entscheiden, die man für sinnvoll hält. Ich bin insofern mit dem ETF-Sparen noch zufriedener als vorher, auch wenn ich nicht mit steuerfreier Auszahlung später rechne.