Existenzschutz Komfort der Targobank

    • Offizieller Beitrag

    oder anders formuliert ... überraschend sinnfreie Alternative zu einer klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung


    Die Targobank hat neue Bedingungen eingeführt, welche gegenüber den älteren Bedingungswerken Überraschungen aufweisen. Bisher galt der Verlust der einer definierten Grundfähigkeit als Leistungsauslöser aus. Dies wurde geändert.

    Quelle: Risiko & Vorsorge, Ausgabe 1-2015; Autor Stephan Witte (Artikel wurde von mir umformuliert)


    http://www.risikoundvorsorge.de/In den Versicherungsbedingungen des Existenzschutz Komfort der Targobank ist unter §1 "Was ist versichert" in (1) folgender Satz enthalten:


    "Eintritt von verminderter Erwerbsfähigkeit infolge des Verlusts einer Grundfähigkeit oder bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit"


    Sieht man sich diesen Wortlauf genauer an, so muss die versicherte Person nunmehr gleich mehrere Anforderungen erfüllen,

    • Verlust einer definierten Grundfähigkeit
    • als Folge von (1) kommt es zu einer verminderten Erwerbsfähigkeit im Sinne der Bedingungen
    • es darf nicht mehr als eine Grundfähigkeit zugleich verloren und zu (2) geführt haben.

    Beispiel:


    Hat die versicherte Person einen schweren Unfall und sitzt fortan im Rollstuhl, so kann er als Maurer oder Programmierer kaum die Voraussetzungen für einen Leistungsfall erfüllen, während alle anderen am Markt erhältlichen Versicherungen wegen des Verlustes der Grundfähigkeiten "Gehen" oder "Stehen" zahlen müssten.


    Die verminderte Erwerbsfähigkeit ist in den Bedingungen der Versicherungen wie folgt folgt definiert:


    (2.1) Verminderte Erwerbsfähigkeit
    a) Verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
    Als Erwerbstätigkeit gilt dabei jede Tätigkeit, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt üblich ist, wobei es auf die Höhe der Einkünfte nicht ankommt. Die Verhältnisse am Arbeitsmarkt, insbesondere die Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen, und der bisher ausgeübte Beruf der versicherten Person werden
    bei der Feststellung der Erwerbsfähigkeit nicht berücksichtigt.


    Wichtiger Hinweis: Die vorstehende Definition für die verminderte Erwerbsfähigkeit entspricht der des § 43 SGB VI (Stand 30.04.2013). Bitte beachten Sie, dass Änderungen des Gesetzes zu keiner Leistungsänderung für unser Leistungsversprechen im Rahmen dieser Bedingungen führen.


    Dies ist in der Praxis nichts anderes als eine Schlechterstellung des Kunden bzw. der versicherten Person. Durch diese Formulierung ist eine sinnhaftigkeit und der Zweck einer Funktionsinvaliditätsversicherung nicht erfüllt.


    Somit dürfte auch die Werbung auf der Internet-Seite und den eingängigen Internet-Seiten (Das Investment, etc.) sehr irreführend sein. Immerhin heißt es dort: "Der Existenzschutz Komfort ist die günstige Alternative zur klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung" und "für alle Berufsgruppen geeignet."


    Fazit:


    Diese Art der Versicherung ist weder eine Alternative zu einer starken Funktionsinvaliditäts-, Erwerbsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsversicherung, ganz zu schweigen von einer "klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung".


    Weitere Stolperfallen:

    • Höchstrente ist auf EUR 2.000 pro Monat inklusive aller nicht garantierter Überschüsse und Anrechnung etwaiger anderweitiger Absicherungen gegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitt beschränkt ist.
    • Hausfrauen, Hausmänner und andere Personen ohne Einkommen lassen sich nicht versichern
    • Eine Dynamisierung ist bedingungsgemäß nicht vorgesehen.
    • Der bedingungsseitige Anspruch auf Nachversicherung erweist sich als praxisuntauglich. In §19 der Bedingungen ist auf höchstens EUR 1.500 pro Monat einschließlich der Bonusrente beschränkt. Die Nachversicherung darf 20% der bei Vertragsbeginn vereinbarten Rentenhöhe nicht übersteigen. Sprich wer bereits bei Rentenbeginn eine Höhe von EUR 1.250 vereinbart hat, kann mit dieser Nachversicherung nichts mehr anfangen.


    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

    • Offizieller Beitrag

    Hallo @Franziska,


    Link ist im vierten Absatz enthalten. Bin grad nur über Handy online, daher nur der Hinweis und kein Link.

  • Nicht gesehen :/ sorry! Da war ich wieder zu schnell unterwegs...


    Einserseits ist es natürlich gut, dass die Bedingungen online einsehbar sind. Andererseits, was nützt es, wenn sie dann nicht gut sind???

    • Offizieller Beitrag

    Kein Problem @Franziska .... Du liest ja viel und der Text war glaub auch ein wenig unübersichtlich geschrieben, daher gebe ich gerne nochmals den Hinweis auf die Quelle.


    Ich habe sonst eher Probleme die Bedingungen zu finden.

  • Ja, das haben wir in der Redaktion auch schon eins, zwei Mal besprochen. Gerade viele Lokalbanken auf den Dörfern hängen nicht einmal ihre Geschftsbedingungen aus.


    Gestern z. B. bin ich bei der Commerzbank vorbeigelaufen, da hingen sie für alle gut sichtbar. Aber sie betreffen ja nur den kleinsten Teil... Auch Versicherer sind oft nicht so offen, wie sie es gerne bewerben. In unserem akte 20.14 Beitrag haben wir im Test ja auch festgestellt, dass die AGB zu Handyversicherungen oft erst nach (!) dem Abschluss ausgehändigt werden können. Vorher ist das technisch gar nicht möglich... *kopfschüttel*

    • Offizieller Beitrag

    Gut ... mit den Geschäftsbedingungen und den Aushängen hat euer Redaktionsleiter bei Finanztest ja schon einige Erfahrungen gemacht :)


    .....


    Auf Rückfrage habe ich allerdings bisher alle Informationen erhalten.

  • Wenn ich die Analyse des Henning lese, dann bin ich schojn entsetzt, was Am,ateure aus einer Bedingung machen können.


    Das Produkt der Targobank Lebensversicherung ist nicht wirklich gut, aber die Ansatzpunkte sind woanders zu suchen.


    Solche Grundfähigkeitsversicherungen sind natürlich nicht mit einer BU vergleichbar, aber eine Alternative, wenn die Erreichbarkeit der BU (Vorerkrankungenh, Beitragshöhe) nicht gegeben ist.


    Zwischen BU und Grundfähigkeit (hier mit Dread Disease Erweiterung) gibt es noch Funktionsrenten (Barmenia, Bayerische, AXA, ARAG, Interloyd, LV1871, BGV, etc.) und Erwerbsunfähigkeitsrenten (diverse Anbieter).


    Was ist an der Analyse von Henning falsch?


    (2) Verminderte Erwerbsfähigkeit infolge des Verlusts einer Grundfähigkeit
    Leistungspflicht für den Eintritt von verminderter Erwerbsfähigkeit infolge des Verlusts einer Grund-
    fähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt – unter Berücksichtigung der Regelungen in § 1 (2), § 1 (4)
    und § 1 (5) und § 12 – vor, wenn bei der versicherten Person während der Versicherungsdauer infolge
    eines während der Versicherungsdauer eintretenden Verlusts einer Grundfähigkeit im Sinne der
    nachfolgenden Definitionen unter § 2 (2.2) eine verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der nachfol-
    genden Definition gemäß § 2 (2.1) eintritt.

    Für den Eintritt von verminderter Erwerbsfähigkeit infolge des Verlusts einer Grundfähigkeit gilt die
    Wartezeit gemäß § 1 (5) b.


    Es reicht eine Grundfähigkeit ... ja natürlich ... wenn man zwei Grundfähigkeiten verlieren würde, warum sollte man dann mehr Rente bekommen?


    Und die Definition, was eine verminderte Erwerbsgfähigkeit ist, ist doch sehr gut:


    (2.1) Verminderte Erwerbsfähigkeit
    a) Verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person
    wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Be-
    dingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

    Als Erwerbstätigkeit gilt dabei jede Tätigkeit, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt üblich ist, wobei
    es auf die Höhe der Einkünfte nicht ankommt. Die Verhältnisse am Arbeitsmarkt, insbesondere die
    Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen, und der bisher ausgeübte Beruf der versicherten Person werden
    bei der Feststellung der Erwerbsfähigkeit nicht berücksichtigt.


    Ich fürchte, dass man Bedingungen nur analysieren sollte, wenn man das fachliche KnowHow dafür auch wirklich hat. Der Beruf Versicherungsvermittler oder der Titel CFP ist da nicht ausreichend.


    Ich habe persönlich solche Bedingungswerke mit gestaltet, nicht nur im Bereich KV, sondern auch bei Funktionsrenten und in Zwischenlösungen zur Grundfähigkeit (z. B. Cardea Life Safety First, Allianz, etc.)


    Alle von Hennig vorgetragen Argumente sind m. E. an den Haaren herbeigezogen.



    Sein Ergebnis ist zufälligerweise richtig: es gibt bessere Produkte, als das der Targobank LV AG!

    • Offizieller Beitrag

    lieber @kvprofi,


    nur zur Orientierung .. dies ist keine Analyse von mir sondern aus der Publikation Risiko und Vorsorge entnommen,
    daher habe ich keine Analyse vorgenommen.


    Ich habe den Artikel ein wenig aus Schutz des Urheberrechts umformuliert, aber die Fakten sind die gleichen geblieben. Ich selbst maße mir eine Analyse der Bedingungen nur in bedingten Ausnahmefällen zu.


    Und da ich ehrlich gesagt keinen Mehrwert in einer Diskussion um die Titel oder Ausbildungsqualifikationen sehe und Sie unbestritten ein Versicherungsfachmann sind, freue ich mich über Ihre Verbesserungen und wünsche eine erfolgreiche Woche.

  • also viel Unsinn.


    Ich werde das Gefühl nich tlos, dass die, die bezahlen, besser wegkommen ....


    Ich werde der Redaktion Finanztip vielleicht einmal anbieten, diese Produkte der Arbeitskraftsicherung unterhalb der BU aufzubereiten!


    Den Vorwurf gegen Dich "Henning" reduziere ich auf "ungeprüfte Übernahme von ungeprüftem Unsinn"!

    • Offizieller Beitrag

    Kein Thema lieber @KVProfi .... daher ist es ja toll, dass Sie oder sollen wir lieber auf das Du gehen?


    .... die Community oder alt-Deutsch .... das Forum mit Ihrem/Deinem Fachwissen bereicherst!

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