FAQ zum BGH Urteil Kontoführungsgebühren

  • Ich habe nicht den Eindruck, dass die Postbank sich so wirklich für das Urteil interessiert.

    Die letzte einseitige Erhöhung der Gebühren für das Giro-Konto wurde 11/20 für April 21 angekündigt. Am 30.06.21 wurden diese erneut gestiegenen Kontoführungsgebühren (jetzt 5,90/mtl.) vom Konto abgebucht, sowohl bei mir, als auch bei meiner Frau.

    Die Konten bestehen seit 15+ Jahren und sollten bei monatl. Eingang von EUR 1.000 gebührenfrei sein.

    Verwunderlich, vlt pokern sie in der Masse auf verhältnismäßig wenig Beschwerden....

  • COMMERZBANK beschlagnahmt Kundengeld.

    Der Reihe nach: Am Freitag (25.6.21) habe ich bei der Commerzbank-Filiale meiner Frau einen Termin vereinbart zwecks Kündigung des Konto meiner Frau und Umstellung meines Konto auf weiterhin kostenlos. Mir wurde von der Mitarbeiterin gleich gesagt, dass nur meine Frau ihr Konto kündigen kann. Ich entgegnete, dass meine Frau seit Dezember 2020 pandemiebedingt bei ihrer Familie in Asien verweilt und das Konto seit diesem Zeitpunkt nicht mehr genutzt worden ist. Die Mitarbeiterin blieb stur und sagte, dass ab Juli 2021 Gebühren fällig werden. Ich entgegnete, dass keine Überweisungen mehr auf das Konto erfolgen werden. Mitarbeiterin: Es sind noch 60,- Euro drauf. * Am Sonntag (27.6.21) war ich in der besagten Filiale und wollte die 60,- Euro am Automaten abheben. Pustekuchen. Es erschien der Hinweis: Karte ungültig, wird eingezogen. Und futsch war die Karte. * Montag (28.6.21) Termin in der Filiale. Mein Konto wurde problemlos umgestellt. Meine Frau könnte ihr Konto auch online oder per Brief kündigen. Auch ein Einspruch nach ihrer Rückkehr wäre möglich. Weder ich noch meine Frau haben jemals im Leben eine Kontobuchung online gemacht. Mangels Deutschkenntnisse meiner Frau ist ein Brief auch nicht möglich. * Ich habe am Mittwoch (30.6.21) ein Brief bei dieser Filiale eingeworfen, mit der Bitte das Guthaben auf mein Konto zu überweisen, da mir die Abhebung verweigert worden ist. * Ich denke, die Commerzbank wird mir nicht antworten, da ich keine Vollmacht über das Konto meiner Frau habe. Die Bank wird die Beschlagnahmung der 60,- Euro wohl damit begründen, dass dies für die nächsten Gebührenmonate verwendet wird. Warum eine Bank wo was tut, ist mir unbegreiflich. Wahrscheinlich will die Commerzbank eine größere Anzahl Privatkunden los werden. Sofern ich innerhalb der nächsten 7 Tage keine Antwort erhalte, reiche ich gleich Klage vor dem Amtsgericht ein. Ist das Amtsgericht eigentlich zuständig?.

    Rechtsdienstleister und Ombudsmann lasse ich bewusst außen vor.

    Was ich in diesem Zusammenhang nicht verstehe, warum war auf einmal die Karte Deiner Frau ungültig?

  • Was ich in diesem Zusammenhang nicht verstehe, warum war auf einmal die Karte Deiner Frau ungültig?

    Vermutlich weil die Bank sie sodann gesperrt hat, als sie erfuhr, dass ein unberechtigter Dritter ohne Kontovollmacht - hier der Ehemann - im Besitz der Karte war und nicht der Kontoinhaber.

  • Bei dem Sachverhalt und der hohen Summe ist es ärgerlich, dass man mit der Klage ganz unten beim Amtsgericht anfangen muss. Der BGH hat so wenig zu tun, da sollte man direkt dort vorsprechen können.

  • Wegen was will er auch klagen? Die Bank macht aus meiner Sicht mangels Vollmachten alles richtig. Und trotz fehlender Grundlage wegen 60,00 Euro unter Umgehung von Ombudsmann etc. gleich die Gerichte bemühen? Also bitte, das kann niemand mit gesundem Menschenverstand gutheißen!

  • Auch viele Kreditkartenanbieter haben an der Preisschraube gedreht (Casino, Lotto, E-Wallet, Krypto, Wertpapiere als Barumsätze oder mit 3-5% Gebühr), hier hat man aber kein Recht auf eine Entgeltaufstellung. Hier passt das Musterschreiben dann nicht.


    Das BGH-Urteil und die Zustimmungsfiktion sind aber auch bei solchen Verträgen relevant.

  • Mir ist unklar, was der Punkt Negativzinsen in der FAQ tatsächlich bedeutet.

    In meinem Fall war ich Kunde bei Flatex. Die haben 2017 Negativzinsen (bzw. negative Guthabenzinsen) für das Verrechnungskonto eingeführt. Meine Zustimmung wurde nicht erfragt. Kann ich diese gezahlten Negativzinsen mit Bezug auf das BGH-Urteil nun zurückfordern?

    Danke im Voraus!

  • Bei Tagesschau.de steht im Artikel "Volksbanken leiden unter der Pandemie" (https://www.tagesschau.de/wirt…rsorge-belastung-101.html) u.a. "Kein Kunde müsse ich von sich aus melden, ergänzte BVR-Präsidentin Kolak. Alle Bestandskunden seien informiert worden, es folgten Einzelgespräche. Der Bundesgerichtshof hatte im April entschieden, dass Banken bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Zustimmung der Kunden einholen müssen. . . . Viele Bankkunden können nun einen Teil zu viel gezahlter Gebühren zurückfordern."


    Ja, meine Ex-VR-Bank hat sich bei mir gemeldet: "

    Information:

    Der BGH hat mit Urteil vom 27. April 2021 die Klauseln in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs.

    5 der AGB-Banken für unwirksam erklärt. Obwohl die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volks- und Raiffeisenbanken von dem Urteil nicht direkt betroffen sind, werden wir uns

    unseren Verbrauchern gegenüber bei der Durchführung von Verträgen nicht länger auf die

    ähnlichen Klauseln in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen."


    Da steht nichts von Erstattung! Und das Ombudsurteil vom BVR wurde auch abgelehnt (siehe vorherige Posts". Hat irgend jemand tatsächlich ohne Aufforderung zu viel gezahlte Gebühren irgendeiner VR-Bank erhalten?


    Ich jedenfalls habe einem der von FT empfohlenen Rechtsdienstleister eine Vollmacht erteilt. Mal schauen wie es da weitergeht . . .

  • Ah, ich habe diese Nachricht auch bekommen und mich gewundert, was das für Klauseln sind. Hätten sie ja auch in dieses Schreiben reinkopieren können ;)

  • Die BBBank hat eine fast gleichlautende Nachricht verschickt.

    Ich habe daraufhin über das Kontaktformular eine Rückfrage gestellt, ob ich die knappe Nachricht so interpretieren darf, dass die Konten wieder auf den vorherigen Stand umgestellt und die erhobenen Gebühren (wurden 2020 eingeführt) erstattet werden. Gestern kam dann ein Brief mit der Bitte um Geduld, die Sache werde gerade geprüft.

  • Die meisten VR-Banken sind eben relativ klein und haben vielleicht nicht mal eine richtige Rechtsabteilung.

    Ich denke, dass hängt nicht an der bilanziellen Größe der Bank. Das Ergebnis ist ja doch recht eindeutig. Das ist meiner Meinung nach eine rein geschäftspolitische Entscheidung..

    ...

    Da steht nichts von Erstattung! Und das Ombudsurteil vom BVR wurde auch abgelehnt (siehe vorherige Posts". Hat irgend jemand tatsächlich ohne Aufforderung zu viel gezahlte Gebühren irgendeiner VR-Bank erhalten?

    ..

    Interessante Frage! Hat überhaupt eine Bank automatisch Erstattet und war diese Erstattung ausreichend? Erstattung für 3 Jahre, 5 Jahre bis zur ltz. gültigen Vereinbarung?..

  • Die Volksbank bei Squirrel hat aber nicht nur eine geschäftspolitische Entscheidung getroffen, sondern noch wahnsinnige Behauptungen aufgestellt. Das deckt sich mit meinen Erfahrungen, die ich mit einer Provinz-Volksbank hatte. Da betreibt der Bankkaufmann noch nebenher die Rechtsabteilung.

  • Zwischenstand bei mir:


    Ich hatte bis Ende 2020 zwei Konten bei der Netbank. Zunächst kostenlos, später wurden dann monatliche Kontoführungsgebühren eingeführt.


    Die 4 Wochen Frist für die Rückzahlung (15.07.) haben sie zunächst kommentarlos verstreichen lassen. Heute habe ich dann ohne jegliches Schreiben eine Gutschrift der Gebühren (nicht jedoch von Zinsen) für zumindest ein Konto erhalten.


    Mal sehen, ob noch etwas nachkommt. :)