FAQ zum BGH Urteil Kontoführungsgebühren

  • Barclaycard zahlt die Gebühren ohne Verzugszinsen zurück. (Lohnt sich wegen geringem Streitwert nicht).

    Die variablen Zinsen für die Kreditnutzung sind vom BGH-Urteil nicht betroffen. Aber auch Barclaycard hat Gebühren für Lotto/E-Wallets/etc. eingeführt.

  • Ich bin seit 2018 bei der Sparda Bank Baden-Württemberg. Die Kontoführung war damals kostenlos, die EC-Karte nur, wenn man in einer bestimmten Höhe bargeldlos gezahlt hat (deshalb wurde die Bank auch wegen "irreführender Werbung" gerügt).

    Seit dem 01.09.2020 kostet das Konto 5,00 Euro, EC- und KK-Karte sind kostenlos. Wegen dem BGH-Urteil hatte ich nichts unternommen. Nun macht die Bank folgenden Vorschlag:

    Ganz anders geht die Sparda Bank Baden-Württemberg vor. Ihr Angebot: Das zu viel gezahlte Geld, lieber Kunde, kannst Du gerne wiederhaben, dann steigen aber die Gebühren.

    Die Vorstellung der Bank: 5 Euro kostet das betroffene Kontomodell derzeit monatlich. Wer alte Gebühren zurückfordert (etwa 50 Euro wären das), der muss künftig 7,50 Euro für das Konto berappen. Denselben Preis, der auch auf Neukunden ab Oktober zukommt. Wer keine Erstattung verlangt, erhält das 5-Euro-Konto noch drei Jahre länger. Es ist zwar nicht sicher, ob sich das ausgleicht, weil ja für verschiedene Leistungen weitere Kosten entstehen können. Aber immerhin: Die Bank macht ein Angebot, das sich lohnen könnte.

    Ich werde auf die Rückzahlung der Gebühren verzichten und das Konto erstmal weiterführen. Die Sparda-Bank bietet ihre "SpardaSecureApp" auch für PC an, andere Banken bieten ihre Apps nur noch fürs Smartphone an. Ich habe aber kein Smartphone, nur ein älteres Handy. Ich könnte ein kostenloses Girokonto bei der Ing-Diba einrichten, dort habe ich bereits ein "Extra-Konto" und ein Depot. Aber dort müsste ich ein Gerät kaufen, um die Tans zu erzeugen. Jetzt warte ich erstmal, ob die kostenlosen Girokontos auch kostenlos bleiben.

  • Naja, das Gerät hätte sich nach 5 Monaten ausgezahlt.

    Ja, das hätte es sicherlich. Aber manche finden auch den Login-Prozess bei der Ing-Diba umständlich (ich kenne den Unterschied durch mein "Extra-Konto").

    Ich bin einmal 2018 von der Postbank zur Sparda Bank BW umgezogen. Natürlich ist das machbar, aber Zeit und Nerven kostet es trotzdem. Jetzt warte ich erstmal, wie sich die Bankenlandschaft entwickelt. In 3 Jahren gehe ich in Rente, das könnte nochmal ein günstiger Zeitpunkt für einen Wechsel sein.

  • Hallo in die Runde,


    ich bin seit 2001 bei der comdirect bank und habe auch noch das Preisleistungsverzeichnis von damals. Nun wollte ich auf dieser Basis zuviel gezahlte Transaktionsgebühren für mein Depot zurückfordern, da sich die Gebühren dafür erhöht haben. Nun habe ich bemerkt, dass allerdings im Jahr 2001 noch Depotgebühren je nach Höhe des Depotwertes anfielen, die irgendwann abgeschafft wurden. Meine Frage: Kann die Bank die eingesparten Depotgebühren gegen meine Rückforderung gegenrechnen ?

    Oder allgemein gefragt: Kann die Bank Gebührenerhöhungen bei der Rückforderung Gebührensenkungen dagegen rechnen und am Ende vielleicht sogar noch Gebühren nachfordern ?

  • Hallo, ich habe vor über einem Monat meine ehemalige Bank Flatex zur Rückerstattung meiner Gebühren aufgefordert mittels angepasstem Musterbrief. Die Gebühren hatte ich in der Anlage detailliert aufgeführt, waren bei mir mit Depotgebühren und Negativzinsen über 500 Euro. Reaktion bisher: null.

    Nun möchte ich nicht gleich zum Rechtsanwalt oder zum Rechtsdienstleister gehen, sondern eine einfachere und günstigere Variante wählen. Die Flatex scheint nach meinen Recherchen keinem Ombudsmann angeschlossen zu sein.

    Meint ihr, eine Beschwerde bei der BaFin bringt was?

    Wie sind eure Erfahrungen mit der Rückforderung bei Flatex?


    Danke im Voraus!

  • In diesem Fall bringt das Beschweren bei der Bafin etwas, denn die können eine Allgemeinverfügung machen.


    Ende des Jahres könnten Ansprüche verjähren, da hilft nur Hemmung, z.B. über Mahnbescheid. Denn Flatex macht bei den Ombudsmännern nicht mit, vllt. über die Universalschlichtungsstelle des Bundes probieren.

  • Es gibt zur Verjährung wohl neues:

    10 Jahre


    Neu: Erstattung bis zehn Jahre zurück

    Zunächst dachten Verbraucherschützer, Anwälte und wir: Die Forderung auf Erstattung vor 1.1.2018 gezahlter Beträge ist bereits verjährt. Doch dann urteilte der Europäische Gerichts­hof in mehreren Fällen: Die Erstattung wegen miss­bräuchlicher Klauseln gezahlter darf nicht verjähren, bevor Verbraucher nicht zumindest erkennen können, dass sie das Geld zurück zu erhalten haben.

    Europäischer Gerichts­hof, Urteil vom 10.06.2021

    Aktenzeichen: C-609/19

    Europäischer Gerichts­hof, Urteil vom 10.06.2021

    Aktenzeichen: C-776/19 bis C-782/19


    https://www.test.de/Die-zehn-g…or-Extrakosten-4863720-0/

  • Hallo Freunde,

    wer kann mir helfen und erklären, welche Folgen mich in zwei Fällen erwarten.

    Ich bin seit vielen Jahren Kunde der Bank. Ich war mit den Bedingungen zufrieden, erhielt aber neulich eine Mitteilung, dass die Bank die Bedingungen ändert und um meine Zustimmung bittet.

    Ab dem 1. November will die Bank Kontoführungsgebühren von 60 Euro pro Jahr erheben, wenn ich eine der drei Bedingungen nicht erfülle. Aber ich bin mir nicht sicher, ob ich das schaffe und möchte nicht angespannt sein, immer im Hinterkopf zu behalten, wie viel mal und wie ich bezahle oder wie viel monatlich auf dem Konto mindestens gutgeschrieben wird. Ich bin selbstständig und mein Einkommen ist ungleichmäßig und unregelmäßig.

    Was passiert, wenn ich den neuen Bedingungen nicht zustimme?


    Außerdem will die Bank zusätzlich 24 Euro pro Jahr für die Services der Kreditkarte erheben, die ich zwar habe aber überhaupt nie nutze.

    Darf die Bank ihre Gebühren erheben ohne meine Zustimmung? Wenn ja....

    Was wäre am Klügsten zu tun?

    1 Die Benachrichtigung ignorieren und nichts machen?

    2 Zustimmen?

    3 Konto schließen und zu einer anderen Bank gehen?


    Und noch eine Frage, was passiert, wenn die Bank dennoch die Gebühren durch Abbuchung einziehen wird, aber alle Konten Nullen haben? Kein Guthaben, keine Geldeingänge, keine Transaktionen. Tatsächlich bleibt das Bankkonto bestehen, aber alles wird leer sein. Bin ich dann in den roten Zahlen und schulde der Bank etwas? Wenn ja, wie kann die Bank ihre Gebühren einziehen, wenn ich die Konten nicht nutze? Muss ich das Konto schließen oder wenn es gar nichts gibt, belastet die Bank nichts?

    Vielen Dank! )

  • Hallo Al-Ex , willkommen im Finanztip-Forum.


    Warnhinweis: eigene Meinung, keine Rechtsberatung.

    Was passiert, wenn ich den neuen Bedingungen nicht zustimme?

    Die Bank kann Dir grundsätzlich immer kündigen und wird es in dem Fall wahrscheinlich tun. Ich hatte mal bei der Postbank nicht zugestimmt und wurde entsprechend gekündigt.

    Darf die Bank ihre Gebühren erheben ohne meine Zustimmung?

    Nach dem BGH-Urteil benötigt die Bank mMn aktive Zustimmung.

    Muss ich das Konto schließen oder wenn es gar nichts gibt, belastet die Bank nichts?

    Die Entgelte entstehen mMn durch die bloße Existenz des Kontos, da ja auch ein leeres Konto einen Verwaltungsaufwand bedeutet.

  • Hallo Kater.Ka,


    zuerst einmal Danke für den hilfreichen Kommentar.

    Die Bank kann Dir grundsätzlich immer kündigen und wird es in dem Fall wahrscheinlich tun. Ich hatte mal bei der Postbank nicht zugestimmt und wurde entsprechend gekündigt.

    Ist die Bank verpflichtet, mich über die Kündigung zu informieren, oder geschieht dies automatisch, wenn ich auf Bitte um Zustimmung nicht reagiere?


    Was passiert mit dem Guthaben auf meinem Konto nach der Kündigung? Soll ich es auf ein Konto bei einer anderen Bank überweisen oder ist es Aufgabe der Bank? Wenn dies meine Sache ist, wie lange nach Erhalt der Kündigungsmitteilung (falls überhaupt erfolgt) ist es machbar?

    Die Entgelte entstehen mMn durch die bloße Existenz des Kontos, da ja auch ein leeres Konto einen Verwaltungsaufwand bedeutet.

    Alles klar. Aber wie wird die Bank diese Entgelte in der Praxis erheben, wenn das Guthaben null ist und das Konto stillgelegt ist? Wird dann ein Vollstreckungsverfahren vor dem zuständigen Gericht angeordnet?

  • Danke tom70794.

    Dann kündige die Teilleistung Kreditkarte doch.

    Mir scheint, dass es vernünftiger wäre, mich komplett von dieser Bank zu trennen. Einige andere Kreditinstitute bieten immer noch annehmbare Konditionen. Ich denke, die Banken sind wegen der kritisch niedrigen Zinsen der Zentralbank so unersättlich geworden.

  • Wie schon ausgeführt gibt es hier keinen Rechtsberatung und ich bin im wesentlichen juristischer Laie.

    Ist die Bank verpflichtet, mich über die Kündigung zu informieren, oder geschieht dies automatisch, wenn ich auf Bitte um Zustimmung nicht reagiere?

    Eine Kündigung muss ausgesprochen werden. Soweit ich von anderen verstanden habe ist eine Frist von zwei Monaten üblich. Ich würde das Konto selbst leerräumen. Es gibt natürlich einen Herausgabeanspruch für ein eventuelles Guthaben, diesen Weg würde ich aber nicht gehen.

    Alles klar. Aber wie wird die Bank diese Entgelte in der Praxis erheben, wenn das Guthaben null ist und das Konto stillgelegt ist? Wird dann ein Vollstreckungsverfahren vor dem zuständigen Gericht angeordnet?

    Das Konto existiert ja weiter sofern es nicht gekündigt ist. Wenn es keinen Bestand hat geht es durch die Entgelte ins Minus, es kommen dadurch Zinsen für geduldete Überziehung und später ggf. Mahnkosten dazu. Ob und in wie weit die Bank die dann gerichtlich eintreibt steht auf einem andern Blatt, aber auch diesen Weg würde ich nicht gehen wollen.

  • Hallo in die Runde,


    ich bin seit 2001 bei der comdirect bank und habe auch noch das Preisleistungsverzeichnis von damals. Nun wollte ich auf dieser Basis zuviel gezahlte Transaktionsgebühren für mein Depot zurückfordern, da sich die Gebühren dafür erhöht haben. Nun habe ich bemerkt, dass allerdings im Jahr 2001 noch Depotgebühren je nach Höhe des Depotwertes anfielen, die irgendwann abgeschafft wurden. Meine Frage: Kann die Bank die eingesparten Depotgebühren gegen meine Rückforderung gegenrechnen ?

    Oder allgemein gefragt: Kann die Bank Gebührenerhöhungen bei der Rückforderung Gebührensenkungen dagegen rechnen und am Ende vielleicht sogar noch Gebühren nachfordern ?

    Hallo Community,

    die unter FAQ 3 beantwortete Frage hatte WAS schon im Ansatz auch in meinem Sinne gestellt ... leider finde ich keine Antwort, deshalb nochmal von mir:

    Sind neben Depotgebühren insbesondere auch Transaktionskosten/Provisionen einzufordern, die bei einzelnen Trades angefallen und berechnet wurden, wenn diese sich im gleichen Rahmen des BGH Urteils vom 27.4.21 bewegen - also ebenfalls als Gebühren zu verstehen sind, die erhöht wurden, ohne Zustimmung des Kunden?

  • Ich hätte noch eine andere Frage: Meint ihr, man macht sich bei der Bank unbeliebt, wenn man etwaige Gebühren zurückfordert. Gerade als Privatinvestor könnte es ja dann auch Sinn ergeben, die Gebühren nicht zurückzufordern. Wie sehr ihr das?