FAQ zum BGH Urteil Kontoführungsgebühren

  • Meint ihr, man macht sich bei der Bank unbeliebt, wenn man etwaige Gebühren zurückfordert.

    Macht sich die Bank unbeliebt, wenn sie sich nicht an die "Spielregeln" halten will?



    Gerade als Privatinvestor könnte es ja dann auch Sinn ergeben, die Gebühren nicht zurückzufordern. Wie sehr ihr das?

    Die Fragen sind die... Brauchst du die "Bank", oder braucht die Bank dich als Kunden?

  • Also ich würde es eher nicht machen, wenn man die Bank behalten will, viele Volksbanken und Sparkassen sind da sehr bockig.

    Vielleicht kommt noch eine Allgemeinverfügung der Bafin... dann muss man selber gar nicht tätig werden.


    Ich habe an alle meine alten Konten und Kreditkarten die Musterschreiben verschickt.

  • Update: Habe ich bei der BaFin beschwert, die hat die Beschwerde bestätigt und diese wohl an die Bank weitergeleitet. Von Flatex habe ich inzwischen - einige Wochen später - eine Bestätigung meiner konkreten Forderung bekommen. Außerdem steht da:

    "Aktuell befindet sich der Vorgang In der Prüfung. Dies wird noch etwas Zelt in Anspruch

    nehmen. Wir werden Sie unverzüglich Informieren, sobald uns eine Antwort vorliegt. Bis dahin bitten wir um Ihre Geduld."


    Hat sonst noch jemand hier mit Flatex wegen der Rückforderung Erfahrungen?

  • Die ING bearbeitet meiner Meinung nach die Erstattungsanträge falsch.

    Bei der Kreditkarte hat sich das Produkt geändert, von Kreditkarte zu Debitkarte. Die Gebühr blieb zwar gleich, durch die Produktänderung dürfte diese aber unwirksam sein.

    Denn es wurde ein neuer Kostenposten im PLV eingeführt.


    "Bitte beachten Sie: Bis einschließlich dem 13.09.2019 war ihre VISA Card eine Kreditkarte, seit dem 14.09.2019 ist sie eine Debitkarte. Die mit Ihrer Visa Card in Verbindung stehenden Entgelte sind dementsprechend zuzuordnen."

  • Neuigkeiten zu Flatex: Es kam tatsächlich jetzt ein Schreiben von Flatex, dass sie mir die Depotgebühren - natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - nebst Zinsen erstatten werden.

    Die deutlich größere Rückforderung hinsichtlich gezahlter Negativzinsen bestreiten sie allerdings: Angeblich hätte ich im März 2017 eine individuelle Vereinbarung mit Flatex abgeschlossen, diese könne ich auch im Dokumentenarchiv einsehen. Als Ex-Kunde komme ich da aber natürlich nicht mehr ran. Aber:

    Zum einen kann ich mich an die Zustimmung nicht erinnern, zum anderen bin ich sehr sicher, dass ich dem nicht zugestimmt hätte, sondern damals einfach nur informiert worden bin. Zudem habe ich alles aus dem Dokumentenarchiv akribisch abgespeichert und da gibt es kein solches Dokument. Auch meine Fundstellen im Internet besagen nur was von einer Info seitens Flatex zur Einfahrung der Negativzinsen.

    Gibt es hier noch aktive oder ehemalige Flatex-Kunden,die auch davon betroffen sind?

  • Die PSD Bank Braunschweig hat nach längerer Prüfung insgesamt 180 Euro zuzüglich knapp 8 Euro Zinsen zurückgezahlt. Ohne den Newslettereintrag und dem Antragsformular wäre mir das vermutlich durch die Lappen gegangen. Vielen Dank an dieser Stelle!

  • Moin zusammen,


    Ich würde meine Kontogebühren gern zurück fordern. Leider ist die genau Berechnung etwas Schwierig da ich Kontoauszüge nur 3 jahre Rückwirkend einsehen kann. Und auch die Dispo zinsen die erhöht wurden sind schwer nachzuvollziehen.


    Gibt es eine möglichkeit die genaue Berechnung der Banlk aufzuerlegen?


    Vorab vielen Dank

    Tobi

  • Tobi287

    Ich habe keinen konkreten Betrag eingefordert... die Aufrechnung hat die Bank gemacht!

    Überschlägig geprüft haben wir das dann....

    Dispozinsen sind bei mir nicht angefallen und werden auch nicht erstattet, wie bereits vom Vorschreiber*in berichtet.

    Mittlerweile haben wir dem neuen Kostenplan der Bank zugestimmt, da wir ja im Prinzip mit der PSD Bank zufrieden sind.

  • Hallo zusammen,


    Ich würde meine Kontogebühren gern zurück fordern. Leider habe ich noch ein Verständnisproblem.

    Seit 2010 bezahle ich bei der Sparkasse Mittelthüringen 5 Euro Grundpreis (ich nehme mal an das sind auch Kontoführungsgebühren).

    Am 01.06.2015 wurde mein Kontomodell von Privatgirokonto auf GiroFlat umgestellt mit der Erhöhung von 5 auf 6 Euro. Die Umstellung erfolgte automatisch mit "Ihre Zustimmung gilt als erteilt, wenn Sie uns Ihre Ablehnung nicht bis zum 01.06.2015 mitteilen). Ebenso erfolgte eine Erhöhung von 6 Euro auf 7 Euro ab dem 01.04.2019 und eine auf 8,50 ab 01.07.2021.


    Ich könnte somit die Zuviel gezahlten Gebühren zurückverlangen. Meine Frage wäre nun, was ist der Basiswert. Im Forum gibt es widersprüchliche Aussagen. Manchmal wird geschrieben, dass bei einer Kontomodellumstellung der Preiserhöhung trotzdem zugestimmt wurde und manchmal nicht.


    Kann ich die 5 Euro ansetzen und direkt mit dem 01.01.2018 beginnen oder muss ich die 6 € nehmen und kann erst ab 01.04.2019 zurückfordern?


    Vielen lieben Dank!

  • Was waren die Bedingungen bei Kontoeröffnung?

    Produktänderungen durch die Bank erfolgen ohne Zustimmung - Das Urteil trifft dann zu.

    z.B. hat die ING einfach eine Kreditkarte in eine Debitkarte umgewandelt, dadurch sind die Gebühren unwirksam, selbst wenn sie vorher wirksam waren.


    Wechselt der Kunde eigenständig das Produkt von A nach B, erfolgt es mit Zustimmung. Das Urteil trifft dann nicht zu.

  • Was waren die Bedingungen bei Kontoeröffnung?

    Produktänderungen durch die Bank erfolgen ohne Zustimmung - Das Urteil trifft dann zu.

    z.B. hat die ING einfach eine Kreditkarte in eine Debitkarte umgewandelt, dadurch sind die Gebühren unwirksam, selbst wenn sie vorher wirksam waren.


    Wechselt der Kunde eigenständig das Produkt von A nach B, erfolgt es mit Zustimmung. Das Urteil trifft dann nicht zu.

    Eigentlich war es ein kostenloses Studentenkonto. Nach Ende meines Studium 2010 wurde es laut Vertrag in ein Privatgirokonto mit 5 Euro Grundpreis umgewandelt.


    Habe ich es richtig verstanden, dass somit die 6 Euro auch schon rechtswidrig waren?

  • Eigentlich war es ein kostenloses Studentenkonto. Nach Ende meines Studium 2010 wurde es laut Vertrag in ein Privatgirokonto mit 5 Euro Grundpreis umgewandelt.


    Habe ich es richtig verstanden, dass somit die 6 Euro auch schon rechtswidrig waren?

    Alles, was über die vereinbarten 5 €ur Grundpreis hinaus erhoben wurde, kann zurückgefordert werden!

  • Hallo zusammen,


    Anfang JUNI habe ich der Postbank geschrieben. Sie hat mir dann einen Brief und eine Liste mit Entgeltaufstellung vom 2018 bis 2020 zugeschickt. Am Ende des Briefes schreibt sie "Sie hören wieder von uns, aktuell liegt uns die schriftliche Urteilsbegründung des BGH noch nicht vor. Diese brauchen wir für eine endgültige Bewertung".


    Vier Monate sind nun vergangen. Ich habe aber nichts mehr von der Postbank gehört. Hat jemand Erfahrungen bei Erstattung der Kontoführungsgebühren durch die Postbank?


    Vielen Dank für eine Antwort! :)

  • Hallo zusammen,

    Hallo Hanhe,


    am 04.05.21 hatte ich die Postbank schriftlich aufgefordert, mir die Gebühren zu erstatten (ich kam auf rund 70 €). Ich habe kurze Zeit später ebenso das genannte Schreiben erhalten ("es liegt noch keine Urteilsbegründung vor....").

    Ende September nun die große Überraschung. Die Postbank hat mir schriftlich mitgeteilt, dass mir 159 € ersetzt werden (Gebühren zuzüglich Zinsen). Der Betrag ist inzwischen auch auf meinem Konto eingegangen.:)

  • Hallo,


    Ich hatte der Postbank auch das Musterschreiben geschickt („Postbank Giro direkt“ - Vorher 0,00, nach zustimmungsloser Erhöhung 1,90 im Monat). Es kam erst das Hinhalteschreiben, sie müssten erst prüfen (war zu dem Zeitpunkt schon veraltet), dann die Entgeltaufstellung, und heute nun eine Ablehung: „Sie haben leider keinen Anspruch auf eine Erstattung von Entgelten für Ihr Postbank Girokonto. Denn wir zahlen nur die Kosten zurück, die im Zeitraum von Januar 2018 bis März 2021 zu viel berechnet wurden. Dies war bei Ihnen nicht der Fall.“

    Habe ich da jetzt den Denkfehler oder die Bank? Es geht doch um genau diese laufenden, pauschalen Kontoführungsgebühren, für die die Bank meine Zustimmung hätte einholen müssen, oder? Wie geht es jetzt weiter? Gibt es einen Ombudsmann oder sowas? Oder muss man einfach nochmal insistieren, weil das Postbank-Kalkül ist „Na für die paar Kröten wird der Kunde schon nicht seine Anwälte losschicken“? Bin ich der einzige, der ne Ablehnung kassiert hat?

  • Hallo,


    1.

    ich habe auch die Seite der Verbraucherzentrale gelesen, lt. der eventuell eine Rückforderung der zu Unrecht belasteten Kontogebühren und Erhöhungen von Kreditkartengebühren für mehr als 3 Jahre (sogar 10 Jahre?) möglich ist.

    Hat jemand dazu schon eine Erfahrung gemacht?


    2.

    Wie ist das mit den Rechtsdienstleistern?

    Bei Gansel z. B. habe ich gelesen, dass sie lediglich die Kontogebühren eintreiben und nicht die Kartengebühren.

    Hat hier jemand schon Erfahrungen gemacht?


    Schönen Abend!

  • Hallo zusammen,

    Hallo Hanhe,


    am 04.05.21 hatte ich die Postbank schriftlich aufgefordert, mir die Gebühren zu erstatten (ich kam auf rund 70 €). Ich habe kurze Zeit später ebenso das genannte Schreiben erhalten ("es liegt noch keine Urteilsbegründung vor....").

    Ende September nun die große Überraschung. Die Postbank hat mir schriftlich mitgeteilt, dass mir 159 € ersetzt werden (Gebühren zuzüglich Zinsen). Der Betrag ist inzwischen auch auf meinem Konto eingegangen.:)

    Hallo Ingenieur20,

    Danke für die Info. Es ist eine gute Nachrichten.:thumbup:

  • Hallo zusammen,


    Es hieß ja aus einigen Richtungen man soll vllt noch mit dem schreiben warten, ob die Banken vllt selbst aktiv werden, man hat ja noch Zeit bevor Verjährung.


    Allerdings hat meine Mutter nun dieses Schreiben erhalten. Ist das rechtens? Das ist doch im Grunde genau das was vom BGH verurteilt wurde?


    Kommt von der HypoVereinsbank.



    Aber alles vor dem schreiben im Juni sollte man immer ich zurück fordern können, oder.


    €: hab nun auch das Schreiben aus Juni... Da steht das aber schon noch ein bisschen anders.... Was eine Frechheit (finde ich zumindest).