FAQ zum BGH Urteil Kontoführungsgebühren

  • Hallo

    Habe ein Schreiben von der VR-Bank Hessenland erhalten.

    Sie wollen 32 Euro nur erstatten wenn ich schriftlich eine Vereinbarung unterzeichne. Es lautet:

    - das ich auf weitere Ansprüche gleich ob bekannt oder unbekannt verzichte

    - für die gesamte Geschäftsbeziehung gelten die Leistungen und Entgelte gemäß dem Preisaushang.

    - die neu geänderten Entgelte gelten ab 01.01.2022 für bestehende und zukünftige Verträge.


    Die Frage ist, ob der Rechtsanspruch auf Erstattung zu viel gezahlter Gebühren mit vorgenannten Bedingungen verknüpft werden darf!?


    VG

  • Hallo zusammen,


    Was ich jetzt schreiben werde, wird den meisten hier wohl nicht wirklich gefallen, aber es muss mal gesagt werden. Dieses BGH-Urteil ist meiner Ansicht nach ein schlechter Scherz und was wir Bankkunden jetzt alle daraus machen finde ich gelinde gesagt unmöglich. Wir haben doch in der Vergangenheit alle diese Gebührenerhöhungen zur Kenntnis genommen und quasi akzeptiert, dadurch dass wir das Konto nicht gekündigt haben und die Bank gewechselt haben. Warum jetzt im Nachhinein wer alle denken, Odyssee bösen Banken haben mir zu Unrecht zu viele Gebühren abgezogen blablabla...

    Auch wenn der Vergleich etwas hinkt, wenn Aldi oder sonst irgendjemand die Preise erhöht fordert ja auch niemand eine schriftliche Akzeptanz des Kunden. Ich habe die Wahl, die Preiserhöhung zu akzeptieren und beispielsweise die Schokolade zu kaufen oder aber es bleiben zu lassen und woanders zu kaufen. Jetzt mehrere Jahre später zu kommen und Geld zurückzufordern, wobei ich den Preis eigentlich schon längst akzeptiert hatte, sorry, das ist irgendwie so typisch für unsere Gesellschaft!

    Traurig, traurig...

  • Hallo,

    wenn das oberste Gericht entscheiden würde, dass ALDI ungerechtfertigte Preise nimmt, wäre es legitim sich das zu viel gezahlte rückerstatten zu lassen.

    VG

  • Hallo ForS,


    da ich mich in diesem Bereich nicht so gut auskenne, habe ich jetzt den Vorschlag von Ozymandias umgesetzt und bei der Bank eingereicht.


    Nach dem Studentenkonto kamen die monatl. Gebühren von 3,90 € plus die jeweiligen Arbeitsposten. Danach wurde lediglich einmal für wenige Monate auf 5,90 € (plus die jeweiligen Arbeitsposten) erhöht, was die Bank dann wieder zurückgenommen, jedoch einbehalten hat. Wenn ich alles richtig verstanden habe, kann ich lediglich die wenigen Monate der Erhöhung mit der Monatsgebühr von 5,90 € inkl. deren Arbeitsposten zurückverlangen. Von daher kam bei mir jetzt dann doch nicht mehr so viel dabei heraus.

  • Hallo zusammen,


    ich habe ein Depot bei der Sparkasse Ulm und dort anhand des Musterbriefes der Verbraucherzentrale Kontogebühren seit 2018 zurückgefordert. Es geht um ca. 80 EUR.


    Nun habe ich die Rückmeldung der Sparkasse erhalten, in dem sie der Meinung sind, dass sich aus dem Urteil kein Rückerstattungsanspruch ergibt. Da Gegenstand des Verfahrens nicht die Geschäftsbedingungen zwischen ihnen und mir sei und die erbrachte Leistung die Zahlung wert gewesen wäre. Sie bieten allerdings eine einmalige pauschale Zahlung des von mir verlangten Betrags an, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und damit wären dann alle etwaig bestehenden oder künftigen Ansprüche abgegolten.


    Für mich liest sich das so, dass ich danach keine Rechtsmittel mehr einlegen könnte. Ich bin hier unschlüssig, ob ich das wirklich annehmen sollte. Was meint ihr dazu?


    Ich hab den neuen AGBs noch nicht zugestimmt und denke gerade über einen Umzug des Depots nach. Entweder zur DKB oder zu Consors oder zur Postbank, da ich dort schon Kunde bin. Welche Gedanken habt ihr dazu?


    Die Rückforderung bei der Postbank hat problemlos geklappt.

  • 9. Kannst Du auch bei Deinem Geschäftskonto Gebühren zurückfordern?

    Das ist noch unklar. Die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch, die eine Überprüfung von allgemeinen Geschäftsbedingungen erlauben, gelten grundsätzlich auch gegenüber Geschäftskunden.

    Aber: Der BGH stützt sich mit seinem Urteil auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Der wiederum nutzt die Richtlinie über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (Richtlinie 93/13). Das spricht gegen die Annahme, dass das BGH-Urteil auch für Geschäftskonten gilt.

    Gab es da in den letzten 6 Monaten neue Erkenntnisse? Bei einer Bekannten (mit Geschäftskonto) lehnte eine Voba Ansprüche wie folgt ab:

    "Sie führen ein Geschäftskonto, für das keine Kontoführungsgebühr in Rechnung gestellt wird, so dass das BGH-Urteil keine Anwendung findet."

    Sie zahlt allerdings recht heftige monatliche Gebühren. Genaues müsste ich ggf. noch erfragen (falls wichtig). Mir kommt die Begründung etwas seltsam vor, dass "keine Kontoführungsgebühr" berechnet werde. Wollen sie evtl. Haare spalten i.S.v. es sind Entgelte, aber keine Gebühren o. Ä.?

    Danke!

  • Die DKB erstattet mir die Gebühren:


    Sehr geehrter Herr XXX,


    Sie haben unter Berufung auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. April 2021 – XI ZR 26/20 Ansprüche auf Rückerstattung von Kontoentgelten gegen uns geltend gemacht.


    Den von Ihnen geforderten Betrag in Höhe von insgesamt 27,00 Euro werden wir dem jeweiligen Konto Ihres DKB-Vermieterpaket gutschreiben. Die Überweisung erfolgt in den nächsten Tagen.


    Gerne möchten wir Sie auch weiterhin zu unseren Kund*innen zählen. Unser Leistungsversprechen eines sehr attraktiven Vermieterpakets für alle Kund*innen können wir dauerhaft nur dann halten, wenn wir für die Führung von Konten im Rahmen des Vermieterpakets ein moderates Entgelt erheben. Daher können wir das Vertragsverhältnis mit Ihnen nur auf Basis des aktuellen „Preis- und Leistungsverzeichnis für Privatkunden“ fortführen. Voraussetzung dafür ist Ihre ausdrückliche Anerkennung unserer aktuellen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ inklusive des „Preis- und Leistungsverzeichnis für Privatkunden“ (abrufbar unter dkb.de/Bedingungen).


    Mit nur einem Klick in Ihrem Banking stimmen Sie den aktuellen Preisen und Bedingungen und einer aktualisierten Änderungsklausel (Ziffern 2 und 17 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie entsprechende Regelungen in den Produkt- und Sonderbedingungen) zu. Direkt nach dem Login können Sie Ihre Zustimmung erteilen. Weitere Informationen dazu finden Sie in Ihrem Postfach im Banking und auf https://www.dkb.de/privatkunden/bgh.


    Wir danken Ihnen für das uns bisher entgegengebrachte Vertrauen und freuen uns darauf, Sie weiterhin zu unseren Kund*innen zählen zu dürfen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihre DKB

  • COMMERZBANK beschlagnahmt Kundengeld.

    Der Reihe nach: Am Freitag (25.6.21) habe ich bei der Commerzbank-Filiale meiner Frau einen Termin vereinbart zwecks Kündigung des Konto meiner Frau und Umstellung meines Konto auf weiterhin kostenlos. Mir wurde von der Mitarbeiterin gleich gesagt, dass nur meine Frau ihr Konto kündigen kann. Ich entgegnete, dass meine Frau seit Dezember 2020 pandemiebedingt bei ihrer Familie in Asien verweilt und das Konto seit diesem Zeitpunkt nicht mehr genutzt worden ist. Die Mitarbeiterin blieb stur und sagte, dass ab Juli 2021 Gebühren fällig werden. Ich entgegnete, dass keine Überweisungen mehr auf das Konto erfolgen werden. Mitarbeiterin: Es sind noch 60,- Euro drauf. * Am Sonntag (27.6.21) war ich in der besagten Filiale und wollte die 60,- Euro am Automaten abheben. Pustekuchen. Es erschien der Hinweis: Karte ungültig, wird eingezogen. Und futsch war die Karte. * Montag (28.6.21) Termin in der Filiale. Mein Konto wurde problemlos umgestellt. Meine Frau könnte ihr Konto auch online oder per Brief kündigen. Auch ein Einspruch nach ihrer Rückkehr wäre möglich. Weder ich noch meine Frau haben jemals im Leben eine Kontobuchung online gemacht. Mangels Deutschkenntnisse meiner Frau ist ein Brief auch nicht möglich. * Ich habe am Mittwoch (30.6.21) ein Brief bei dieser Filiale eingeworfen, mit der Bitte das Guthaben auf mein Konto zu überweisen, da mir die Abhebung verweigert worden ist. * Ich denke, die Commerzbank wird mir nicht antworten, da ich keine Vollmacht über das Konto meiner Frau habe. Die Bank wird die Beschlagnahmung der 60,- Euro wohl damit begründen, dass dies für die nächsten Gebührenmonate verwendet wird. Warum eine Bank wo was tut, ist mir unbegreiflich. Wahrscheinlich will die Commerzbank eine größere Anzahl Privatkunden los werden. Sofern ich innerhalb der nächsten 7 Tage keine Antwort erhalte, reiche ich gleich Klage vor dem Amtsgericht ein. Ist das Amtsgericht eigentlich zuständig?.

    Rechtsdienstleister und Ombudsmann lasse ich bewusst außen vor.

  • Verspätete Antwort: Die 60,- Euro hatte ich nach etwa 3 Wochen auf meinem Konto. Ich hatte einen Brief im Namen meiner Frau aufgesetzt und nach Thailand per mail gesendet. Diesen hat meine Frau unterschrieben und mir per mail zugesandt. Eine Kopie habe ich bei der Commerzbank eingeworfen und das Geld auf meinem Girokonto erhalten. Noch zur info: Alle Kontobewegungen, somit alle Einzahlungen und Abhebungen, wurden von mir durchgeführt. Alle Einzahlungen waren mein Geld.

  • Senior


    Glückwunsch, Sie haben gewonnen. War es den Stress wert? Immerhin halten Sie jetzt 60 Euro in den Händen :)

  • Meine Commerzbank-Filiale Hamburg-Langenhorn hat auf meine Rückforderung von Gebühren frech geantwortet, dass die Gebühren dem gültigen PLV genau entsprechen und somit doch alles korrekt ist.

    Bei der Commerzbank soll Frechheit und Rechtsbruch wohl Kundenansprüche so abwehren!

    Habe vor 3 Tagen von der Commerzbank Gebühren zurückerhalten, die sie ohne Zustimmungseinholung von mir dieses Jahr einbehalten hatten. Habe ab 1.1.22 das neue PLV anerkannt.

  • Moin,


    Mal kurz zum Verständnis.


    Bei der Berechnung der zuviel gezahlten gebühren, nimmt man hier als Grundlage den Stand 31.12.2017/01.01.2018 oder Vertragsbeginn?


    Grüße Tobi.

  • Hallo Tobi,


    du nimmst den Stand zu dem deine letzte aktive Zustimmung erfolgte. Das ist in den meisten Fällen der Vertragsbeginn. Oder eine aktiv durch dich herbeigerufene Kontomodeländerung.

    Bei mir ist es z.B. der 09.10.2009.

  • Senior


    Glückwunsch, Sie haben gewonnen. War es den Stress wert? Immerhin halten Sie jetzt 60 Euro in den Händen :)

    Es ist Schade, denn mit genau solch einer Einstellung können es sich Institutionen erlauben Menschen abzuzocken. Die Sparkassen haben rund 30 Millionen Kunden. Kleinvieh macht auch Mist, selbst wenn es nur 1€ pro Kunde und Jahr ist.

  • Kleinvieh macht auch Mist, selbst wenn es nur 1€ pro Kunde und Jahr ist.

    Sarah,

    hier ging es nicht um Gebühren, sondern um etwas völlig anderes.



    Es ist Schade, denn mit genau solch einer Einstellung können es sich Institutionen erlauben Menschen abzuzocken.

    Diese Institute zocken niemanden ab; vielmehr bieten sie Dienstleistungen an und verlangen dafür - mehr oder weniger - angemesene 'Gebühren'. Selbst Fintechs und Neobanken leben nicht vom Drauflegen.

  • Sarah,

    hier ging es nicht um Gebühren, sondern um etwas völlig anderes.



    Diese Institute zocken niemanden ab; vielmehr bieten sie Dienstleistungen an und verlangen dafür - mehr oder weniger - angemesene 'Gebühren'. Selbst Fintechs und Neobanken leben nicht vom Drauflegen.

    Bitte Erläutern Sie "etwas völlig anderes" :/ Dann werde ich den Einwand von chris2702 sicher besser verstehe und tue seiner Aussage kein Unrecht mehr.


    Ich bin gerne bereit für eine Dienstleistung zu zahlen, aber nicht dafür:

    Meine EX-Bank verlang von mir 8,50€ Kontoführung dazu 2,50€ pro Überweisung, Dauerauftragsänderung etc. und dann nochmal 5€ zuzgl. Porto für meine Kontoauszüge und das monatlich. Als vor einem Jahr auch das letzte Terminal verschwand, durfte ich jedes mal 7 km weit fahren (in den nächsten Netto zum Geld abheben). Das nächste Terminal war 13km entfernt. Ich habe I-Net aber technisch soll kein Onlinebanking möglich sein..... Bei der neuen Bank (DKB) geht aber alles super.

    Ich habe bis vor kurzen so durchschnittlich 30€ "angemessene 'Gebühren'" pro Monat gezahlt. 30€ für ein Konto das bis 2015 kostenlos war. Mit der man nicht viel Arbeit hatte, weil alles über ein SB-Terminal lief. Die Bank hatte nicht mein Wohl sondern "die Kuh melken, solange sie noch Milch gibt" im Sinn. Als meine Kündigung kam, sollte auf einmal für mich alles viel günstiger werden (6€ all inklusiv, 7€ mit Visacard), und der Fehler, dass kein Onlinebanking trotz i-net ging sollte auch ganz schnell behoben werden.


    Leider geht es im meinem Ort gerade vielen älteren Personen so. Die können sich nicht wehren, die Zahlen obendrein noch 10€ pro Geldabheben im Bargeld-Taxi. Aber OK - Geldinstitute zocken niemanden ab;). Sie finden nur sehr viele kreative Wege um mehr Gebühren zu verlangen und obendrein noch Kosten zu senken (z.B. ein SB-Terminal und einen Automaten abbauen)

  • Bitte Erläutern Sie "etwas völlig anderes" :/ Dann werde ich den Einwand von chris2702 sicher besser verstehe und tue seiner Aussage kein Unrecht mehr.

    Es ging um eine Auszahlung vom Konto der Ehefrau, für das der Gute keine Vollmacht hatte.

    Leider geht es im meinem Ort gerade vielen älteren Personen so. Die können sich nicht wehren, die Zahlen obendrein noch 10€ pro Geldabheben im Bargeld-Taxi. Aber OK - Geldinstitute zocken niemanden ab

    Selbst im ländlichen Bereich haben bestimmte Banken kein Monopol! Der 'normale' Mensch vergleicht Konditionen und Angebote und entscheidet sich für eines davon mit mehr oder minder angemessenen Kosten. Wer es nicht tut ist selbst dran dumm ;)

    Du schreibst ja selbst über die Konditionen deiner Ex-Bank. Wenn ein Angebot nicht mehr passt, muss man halt reagieren. Wären alle Bankkunden konsequent, würde es einige Institute - oder zumindest einige Kontenmodelle - gar nicht mehr geben.


    Zu den älteren Bankkunden... Viele von denen brauchen gar kein Bargeld; sie glauben nur sie bräuchten es. Zumindest müssen sie sich nicht am Cash-Taxi bedienen lassen. Mir fallen auf Anhieb mehrererere Alternativen ein. Außerdem haben viele Ältere ja durchaus auch Nachwuchs, der bei Bankgeschäften behilflich sein könnte.

    Aber klar... wer sich nie so richtig um seine Geldangelegenheiten gekümmert hatte und die netten Bänker hat alles erledigen lassen (bis hin zum Denken), braucht sich heute weder wundern noch beschweren.