Hallo
Habe ein Schreiben von der VR-Bank Hessenland erhalten.
Sie wollen 32 Euro nur erstatten wenn ich schriftlich eine Vereinbarung unterzeichne. Es lautet:
- das ich auf weitere Ansprüche gleich ob bekannt oder unbekannt verzichte
- für die gesamte Geschäftsbeziehung gelten die Leistungen und Entgelte gemäß dem Preisaushang.
- die neu geänderten Entgelte gelten ab 01.01.2022 für bestehende und zukünftige Verträge.
Die Frage ist, ob der Rechtsanspruch auf Erstattung zu viel gezahlter Gebühren mit vorgenannten Bedingungen verknüpft werden darf!?
VG