Elternzeit und Elterngeld bei Grenzgänger-Paaren, Deutschland + Schweden

  • Hallo liebes Forum,

    ich wende mich mal wieder mit einem Spezialthema an euch. Und zwar geht es um die Frage von Elterngeld und Elternzeitregelungen bei Grenzgänger-Paaren.


    Zum konkreten Fall:

    Wir haben einige Jahre in Schweden gelebt und ziehen nun zurück nach Deutschland. Meine Partnerin ist Schwedin und wird weiterhin mit 100% in Schweden arbeiten (allerdings online von Deutschland aus). Ich beginne nun eine Stelle in einer Behörde in D ebenfalls mit 100%.


    Wir wollen eine Familie gründen und planen eventuell in ein, zwei Jahren ein Kind zu bekommen. Daher stellen wir uns die Frage wie das eigentlich mit Elterngeld und Elternzeit etc. funktioniert, wenn wir in unterschiedlichen Ländern arbeiten. Es gibt ja immer Regelungen die Zeiten von Vater und Mutter bzw. gemeinsame Zeiten berücksichtigen… usw.


    Hat jemand eine Ahnung wie das in unserem Fall aussieht?


    Wieviel Elternzeit bekommen wir in welcher Form?

    Und wie sieht es mit dem Elterngeld aus? von welchem der Länder bekommen wir das? bekommt Sie Elterngeld in Schweden und ich in Deutschland?

    Was gibt es zu beachten? Habt ihr Ideen dazu?


    (achja, vllt. spielt das eine Rolle: wir wollen vorher noch heiraten).


    Wir würden uns sehr über eure Ideen freuen!

    Vielen Dank schonmal!

    Vilma

  • Hallo Vilma


    Das Elterngeld, dass ein Elternteil in Deutschland bekommen kann, ist an einen Verdienst und Steuerzahlung in Deutschland gebunden. Von daher wirst nur du Elterngeld von der deutschen Elterngeldstelle bekommen, deine in Schweden arbeitende Frau wird wohl nichts von Deutschland bekommen.


    Die Regeln in Schweden kenne ich nicht, aber das Image der Nordics ist ja erstmal sehr familienfreundlich. Insofern wird deine Freundin nach dortigen Regeln Elternzeit und Elterngeld bekommen.


    Ob Ihr verheiratet seid, ist für Elternzeit und Elterngeld unwichtig.

  • Hallo Chris,

    vielen Dank für dein Nachricht.

    Die Schweden zahlen 80% vom Nettolohn.


    wo ich mir aber unsicher bin sind diese ganzen Partnerregelungen.

    Man hat ja in D. 14 Monate als Paar, die man sich untereinander aufteilen kann. also zb, beide nehmen 7 Monate gemeinsam frei (2x7=14 Monate) oder hintereinander 7+7 oder 2+12 usw.

    Aber wie ist das wenn ein Partner nicht D arbeitet?


    In Schweden sind es zb. 16 Monate Elterngeld wovon je 3 Monate jedem Partner einzeln zustehen...


    Ich verstehe nicht wirklich wie die unterschiedlichen Modelle in der Praxis kombiniert werden.

    Weiß das zufällig hier jemand?

    oder wo kann man sich zu solchen Fragen schlau machen?


    Im Grunde ist die Frage, für wieviel Zeit bekommt jeder von uns Elterngeld?

  • Ich kann nur Vermutungen anstellen. Du wirst wohl wie ein Alleinerziehender behandelt. Das heißt du kannst 12 Monate Elternzeit plus 2 Monate Partnermonate nehmen und erhältst ca 65% vom Netto max 1800 Euro. Deine Frau ist für den deutschen Staat nicht existent.


    Wie gesagt: Nur eine Vermutung. Vlt hilft Google. Ist sicher eine seltene Kombination.

  • Ihr solltet euch auch wegen Doppelbesteuerung vom Steuerberater beraten lassen.


    Schwedisches Gehalt und Erstwohnsitz in Deutschland, das riecht nach Rückfragen der Finanzbehörden und Begehrlichkeiten, in beiden Ländern zu besteuern. Hier solltet Ihr Vorwürfen von Steuerhinterziehung entgegenwirken.

  • Ich würde vor allem mit dem https://www.dvka.de/ alle nötigen Abklärungen treffen, damit sozialversicherungstechnisch alles ordentlich geregelt ist.


    Es ist nämlich sehr gut möglich, dass deine Freundin in Deutschland sozialversicherungspflichtig ist, wenn sie ausschließlich von Deutschland aus für ein schwedisches Unternehmen arbeitet. Das könnte aber dann auch wieder Auswirkungen auf Leistungen wie Elterngeld haben.

    Es kann aber genauso gut andersrum sein - wie gesagt, mit dem DVKA abklären.

  • Danke für den Tip mit dem DVKA!

    Das kannte ich noch nicht. Ich werde denen mal eine Mail schicken.


    Wieso meinst du, dass sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig sein könnte??

  • Danke für den Tip mit dem DVKA!

    Das kannte ich noch nicht. Ich werde denen mal eine Mail schicken.


    Wieso meinst du, dass sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig sein könnte??

    Weil Sie in Deutschland wohnt und in Deutschland im Home Office ihrer Arbeit nachgeht - wenn auch für einen schwedischen Arbeitgeber. Aber das wird euch die DVKA sagen.


    Warum ich drauf komme: Ich kenne halt konkret die Konstellation in einem anderen Länderkontext.

  • nur zur Info:

    von der DVKA wurde mir jetzt mitgeteilt, dass sie als Mitarbeiterin einer Uni als Beamtin zu werten ist und sie somit dem schwedischen sozialversicherungsrecht unterstellt bleibt.

    Man muss sich lediglich die Bescheinigung A1 ausstellen lassen.