Sehr geehrte Damen und Herren,
Heute habe ich mit dem Öllieferanten die Einzeleinheiten der Öllieferung besprochen.
In der online bestellung hatte ich angegeben, dass ich mit der EC Karte zahlen wollte. Das ist heute dann aufgefallen und ich habe dieses korrigiert und um eine Rechnung gebeten.
Der Herr hat mich dann aufgeklärt, dass ich für die Zahlung per Rechnug 59 Euro bezahlen müsse.
Ich frage Sie, ob das zulässig ist, einen Mehrbetrag in dieser Höhe dafür zu verlangen?
Der Betrag wurde dann auf der Rechnung nicht extra aufgeführt, sondern dem Ölpreis aufgeschlagen.
Ich bin sehr gespannt, wie Sie diese Rechnungsstellung sehen.
Ich freue mich auf Ihre Antwort
Beste Grüße
Magdalene Niggemeyer