Gebühren für die Zahlung per Rechnung

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    Heute habe ich mit dem Öllieferanten die Einzeleinheiten der Öllieferung besprochen.

    In der online bestellung hatte ich angegeben, dass ich mit der EC Karte zahlen wollte. Das ist heute dann aufgefallen und ich habe dieses korrigiert und um eine Rechnung gebeten.

    Der Herr hat mich dann aufgeklärt, dass ich für die Zahlung per Rechnug 59 Euro bezahlen müsse.

    Ich frage Sie, ob das zulässig ist, einen Mehrbetrag in dieser Höhe dafür zu verlangen?

    Der Betrag wurde dann auf der Rechnung nicht extra aufgeführt, sondern dem Ölpreis aufgeschlagen.

    Ich bin sehr gespannt, wie Sie diese Rechnungsstellung sehen.


    Ich freue mich auf Ihre Antwort


    Beste Grüße


    Magdalene Niggemeyer

  • Was sagen denn die AGB? Bei einer Online-Bestellung kann man die ja vorher vermutlich einsehen und musste diese auch akzeptieren.

    Würde sich denn der Ölpreis auch ändern, wenn man Online direkt "Rechnung" wählt?

  • Ja, auch dann wird der Ölpreis teurer!

    Wenn ich die Schlauchlänge oder den Lieferzeitpunkt wähle, verteuert sich der Ölpreis.

    Warum wird das nicht auf der Rechnung extakt auch berechnet, sondern auf den Ölpreis aufgeschlagen.

    Die AGB habe ich nichtzu diesem Punkt studiert.

  • Hallo,


    ich könnte mir vorstellen, das der unterschiedlichen Aufwand, je nach Kundenwunsch, auf den Produktpreis umgelegt wird. Grundsätzlich ist dagegen nichts einzuwenden. Gewohnt ist man eher die Mischkalkulation, die einen gleichbleibenden Preis ausweist. Möglich ist aber beides, wenn es vor Vertragsabschluss transparent und eindeutig zu erkennen ist. Hier gilt Vertragsfreiheit.


    Gruß TradeAttack