Lohnsteuerberechnung (Anwärter Bund)

  • Hallo!


    Da ich mich mit dem Thema Lohnsteuer leider noch so gar nicht gut auskenne und ich bei der diesjährigen Vorabberechnung 0,00 Euro Rückerstattung in Aussicht gestellt bekommen habe, würde ich gerne euch um Rat bitten:


    Ich, verheiratet, Anwärter im mD

    Ehefrau Hausfrau, keinerlei Einkünfte


    2020 mit einem Umzug (ca 600 Euro für Spedition) aus beruflichen Gründen

    Zahle die Beihilfe für meine Frau ca. 160 Euro monatlich.


    Weiter wurden Belege wie Händyverträge, Reinigung der Arbeitskleidung ect vorgelegt.


    Als Begründung für die 0,00 Auszahlung ist, 'dass ich ja nichts eingezahlt habe'..


    Falls jemand erläutern könnte, wie es zu 0,00 Euro Erstattung kommt- bzw dies so seine Richtigkeit hat- wäre ich super dankbar!


    Beste Grüße :)

  • Hi,

    Wie hoch ist dein Jahresbrutto, welche Steuerklasse hattest du, wieviel Steuern hast du gezahlt, welche Werte hat deine Frau? Gruß chris

  • Hallo.


    Vorweg: Wald- und Wiesenmeinung, keine Steuerberatung! :saint:


    2020 beträgt der Grundfreibetrag 9.408 Euro. Steuerklasse 3 bedeutet, dass die Freibeträge für beide Partner bei einer Person gebündelt werden.


    2 × 9.408 Euro = 18.816 Euro > 17.000 Euro


    Bisher dürfte tatsächlich keine Lohnsteuer einbehalten worden sein, daher gibt es auch nichts, was zu erstatten wäre.

  • Falls jemand erläutern könnte, wie es zu 0,00 Euro Erstattung kommt- bzw dies so seine Richtigkeit hat- wäre ich super dankbar!

    Ich frage mal ganz banal: wurde in den Monatsabrechnungen 2020 Steuer einbehalten? Nach den von Referat Janders richtig genannten Freibeträgen - diese werden ja monatlich verteilt bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung angewandt - dürfte keine Lohnsteuer auf den monatlichen Abrechnungen zu sehen sein und dann gibt es auch nichts zurück.

  • Referat Janders

    Hallo Referat Janders!

    Ohje da sehe ich das eigene Problem genau vor mir, wenn ich Deine Erläuterung lese!


    Also bedeutet das, mit den ca 1500 Euro /mon.

    wurde generell zu wenig erwirtschaftet, dass es für den Staat nichts zurückzuzahlen gibt?


    Bislang war mir die Funktion, wie und an was sich genau ausmacht, dass man 'etwas zurückbekommt' nicht ganz geläufig.


    Blauäugig habe ich vermutet, dass ich so ziemlich alle Ausgaben wie zb die Beihilfe meiner Frau angebe und definitiv zumindest einen Mindestbetrag herausbekomme :/


    Danke an Dich!!


    Kater.Ka

    Kann ich Dir leider nicht ganau sagen,ist dies auf der Besoldungsabrechnung vermerkt?


    LG!

  • Referat Janders

    Hallo Referat Janders!

    Ohje da sehe ich das eigene Problem genau vor mir, wenn ich Deine Erläuterung lese!


    Also bedeutet das, mit den ca 1500 Euro /mon.

    wurde generell zu wenig erwirtschaftet, dass es für den Staat nichts zurückzuzahlen gibt?


    Bislang war mir die Funktion, wie und an was sich genau ausmacht, dass man 'etwas zurückbekommt' nicht ganz geläufig.


    Blauäugig habe ich vermutet, dass ich so ziemlich alle Ausgaben wie zb die Beihilfe meiner Frau angebe und definitiv zumindest einen Mindestbetrag herausbekomme :/


    Danke an Dich!!


    Kater.Ka

    Kann ich Dir leider nicht ganau sagen,ist dies auf der Besoldungsabrechnung vermerkt?


    LG!

  • Kann ich Dir leider nicht ganau sagen,ist dies auf der Besoldungsabrechnung vermerkt?

    Ja. Liest sich so beim Beamten i.d.R. ganz einfach - da nur die Lohnsteuer abgeht - als Differenz Besoldungstabelle zu Überweisungsbetrag.


    Also bei Anw mD, Stufe 0 1284,22, Familienzulage 151,16, Summe 1.435,38€ (ggf. anpassen auf Deine Stufe). Wenn dann nichts mehr kommt und der Betrag überwiesen wird wurde keine Steuer abgezogen.


    Quelle Zahlen :

    StKl I https://oeffentlicher-dienst.i…stj=2021&stkl=1&r=0&zkf=0

    StKl III https://oeffentlicher-dienst.i…stj=2021&stkl=3&r=0&zkf=0

  • Kater.Ka

    Die Abrechnungen hab ich zz nicht zur Hand aber werde diese mir in Kürze nochmal genau ansehen.

    Aber wie Du es bereits angesprochen hast, wird es dann wohl doch seine Richtigkeit mit der Berechnung haben, denn mit dem Betrag kommt es auch ungef. so hin wie Du es berechnet hast:/


    Vielen Dank Kater.Ka :thumbup:

  • Die Abrechnung wird es am Ende klären.


    Ansonsten ist es tatsächlich so, dass man in Steuerklasse 3 erst einmal recht viel verdienen kann, ohne dass Steuern anfallen. Die ersten 18.816 Euro sind frei, erst ab dem 18.817. Euro fallen (theoretisch, denn es gibt ja noch gewisse Werbungskosten,) Steuern an.

    Bei Steuerklasse 5 fällt schon ab dem ersten Euro etwas an. (Darin liegt ja der "Zauber" der Kombination 3/5.)

  • Eine SteuerERSTATTUNG kann es bergifflich nur geben, wenn vorher Geld einbehalten/abgeführt worden ist. Dies scheint hier nicht der Fall zu sein. Was meinst Du mit "zu wenig erwirtschaftet"?

    Noch ein Hinweis: Weniger als 0 Euro Steuern geht nicht.

  • sapere_aude

    damit meinte ich, was mir die Lohnsteuerhilfe als Antwort gab, 'es wurde ja nichts einbezahlt'..

    Daraus habe ich mir hergeleitet, dass ich entweder zu wenig verdient habe (als Anwärter gibs da nicht so viel )

    oder das die Aufwendungen wie zB die Beihilfe nicht wirklich zu erstatten sind.


    Tut mir leid wegen der etwas wirren Formulierung meinerseits ?(

  • Was hat denn die Beihilfe mit der Steuer zu tun? Meine Frau ist Beamtin. Ich sehe da keinen Zusammenhang.

  • Meine Frau und ich sind beide Beamte. Den Hinweis mit der Beihilfe verstehe ich leider auch nicht.

    Beihilfe -> Beihilfestelle: Dort zahlt man nichts. Es ist das Äquivalent der Arbeitgeberbeiträge und man bekommt entsprechend der Beihilfeverordnung Teile der medizinischen Aufwendungen errsattet. Ergänzt also die Krankenversicherung und hat mit Steuern insoweit nichts zu tun.

    Lohnsteuer -> Dienstherr -> Finanzamt

    Hier kannst Du Dir mit der Steuererklärung die "zu viel" abgeführte Lohnsteuer vom Finanzamt erstatten lassen. Wenn nichts gezahlt wurde, kann es auch nichts zurückgeben.