30% Steuern auf ETF?

  • Sehr geehrte Community,

    ich bin neu hier und habe Fragen zum Thema Besteuerung von ETF's.

    Ich bin Kunde der Onvista Bank und habe einen ausschüttenden ETF auf den MSCI Word mit Fondsdomizil in Irland im Depot. Der Freistellungsauftrag ist ausreichend hoch. Bei jeder Dividendenausschüttung werden mir trotzdem 30% des Ertrages von vorneherein abgezogen. Ebenso verhält es sich bei einem anderen ETF auf den MSCI World, hier aber mit Fondsdomizil in Frankreich. Nun zu meinen Fragen:


    1) Wenn der Broker über einen sog. Qualified Intermediary-Status verfügt, dann werden doch nicht 30% sondern nur 15% der Dividenden in Abzug gebracht? Die onvista Bank verfügt doch über solch einen Status.


    2) Gleichzeitig ist es doch so, dass wenn das Fondsdomizil in Irland ist, dass dann die Fondsgesellschaft die Hälfte der in den USA abgezogenen Quellensteuern auf Dividenden für sich reklamieren und zurückbekommen und diese Gutschrift dem Anleger zugute kommt (älteres Doppelbesteuerungsabkommen). In diesem Abkommen ist die Möglichkeit vorgesehen, dass nicht nur direkt investierte Anleger US-Quellensteuer auf Dividenden zurückerhalten können, sondern auch Fonds.


    Könnt Ihr mir im Hinblick auf die Fragen 1 und 2 erklären, warum trotzdem 30% vom Dividendenertrag abgezogen werden und nicht 15%? Bzw. ob ich etwas tun muss, damit dies erfolgt?

    Vielen Dank schon mal im Voraus.

  • Hallo Uli, willkommen hier im Forum!


    Geht es Dir wirklich um die Dividenden? Die fließen ja von den Firmen zum Fonds.


    Oder geht es Dir um die Ausschüttungen des Fonds zu Dir? Bei denen müsstest Du auf der Abrechnung die 30% Teilfreistellung sehen. Diesen Anteil der Dir zufließenden Erträge musst Du nicht versteuern. Das ist die Kompensation dafür, dass der Fonds die Quellensteuer auf die Dividenden der Firmen bezahlen muss.


    Details dazu hier:

    https://www.finanztip.de/index…stmentsteuerreformgesetz/

  • Ich gehe ebenfalls davon aus, dass die 30% für Verwirrung sorgen.


    Folgende Fälle:

    Bei US-Aktien werden 30% Quellensteuer abgezogen, wovon die deutsche Depotbank 15% anrechnet.


    Bei entsprechenden Aktienfonds (das muss der Fonds in den Richtlinien festlegen, ist aber in der Regel der Fall) wird sowohl von den Ausschüttungen rechnerisch 30% abgezogen und nur auf die restlichen 70% die 26.375% Kapitalertragssteuer angewandt, d.h. auf den Gesamtbetrag wird nur 26,375*0,7=18,4625% Steuer erhoben. Rechne das mal mit Deiner Abrechnung nach, wahrscheinlich löst sich damit die Frage.


    Fazit: die 30% sind einmal schlecht - Quellensteuer - und einmal gut - Teilfreistellung.

  • Hallo Tobias Weiss und Kater.Ka,

    vielen Dank für eure Rückmeldungen. In der Zwischenzeit konnte ich noch etwas in Erfahrung bringen. Ich habe jetzt erst auf meiner Abrechnung richtig gesehen, dass mir für die Dividenden weder Quellensteuer noch Abgeltungssteuer abgezogen wurden. Den Betrag, den ich dort gesehen habe, war nur die Darstellung des steuerpflichtigen Betrags (100% minus 30% Teilfreistellung), es wurden aber die vollen Dividenden ohne irgendeinen Abzug gutgeschrieben. Zur Erinnerung: Mein Freistellungsauftrag ist ja auch ausreichend hoch, deshalb ist auch klar, dass keine Abgeltungssteuer abgezogen wurde. Aber warum wurde jetzt auch keine Quellensteuer abgezogen:

    1) Liegt es daran, dass dieser Fonds sein Fondsdomizil in Irland hat?

    2) Fällt Quellensteuer (bzgl. Dividenden) erst an, wenn auch mein Freistellungsauftrag nicht mehr ausreicht, d.h., wenn auch die deutsche Abgeltungssteuer für einen best. Betrag zum Tragen kommt?

    Und dann noch die Frage:

    3) Bei welcher Konstellation und in welcher Höhe fällt dann Quellensteuer an (bei Verkauf des Fonds, nur für Kursgewinne und nicht für Dividenden?......)

    Vielen Dank für eure Unterstützung und euch ganz viel Gesundheit in dieser Zeit.

    Viele Grüße

    Uli135

  • Nochmal: Es ist streng zu Unterscheiden zwischen Dividenden bei Aktien und Ausschüttungen bei Fonds/ETF, die manchmal auch Dividenden genannt werden. Auch würde ich lieber Quellensteuer bei Aktien sagen und Abgeltungssteuer bei Fonds / ETF.


    Bei den Ausschüttungen ist es so, dass unabhängig vom Fondsdomizil bei deutscher Depotbank die Depotbank die Steuer komplett regelt (Einschränkung Erwerb ab Rechtsänderung 2018, s. Link von Tobias in #2).


    Ich vermute mal, dass bei Dir der Fall vorliegt: Deutsche Depotbank, ETF, Erwerb ab 2018.

    Dann funktioniert das so

    3) Bei welcher Konstellation und in welcher Höhe fällt dann Quellensteuer an (bei Verkauf des Fonds, nur für Kursgewinne und nicht für Dividenden?......)

    Steuerpflichtig sind die Ausschüttungen sowie die Gewinne beim Verkauf als Differenz Verkaufserlös ./. Anschaffungskosten, Transaktionskosten Kauf/Verkauf werden dabei berücksichtigt.

    2) Fällt Quellensteuer (bzgl. Dividenden) erst an, wenn auch mein Freistellungsauftrag nicht mehr ausreicht, d.h., wenn auch die deutsche Abgeltungssteuer für einen best. Betrag zum Tragen kommt?

    Sofern der ETF die entsprechenden Anforderungen erfüllt (das ist bei den Empfehlungen von Finanztip erfüllt) geht vom steuerpflichtigen Betrag die Teilfreistellung ab. Aus den 801 € Pauschbetrag werden so 801/0,7=1.144 € steuerfreie Erträge bei Aktien-ETF.

    Aber warum wurde jetzt auch keine Quellensteuer abgezogen:

    1) Liegt es daran, dass dieser Fonds sein Fondsdomizil in Irland hat?

    Es gibt im Fall Fonds aus EU und deutscher Depotbank seit 2018 keinen Quellensteuerabzug mehr. (s. oben Dividende bei Aktien und Ausschüttung bei Fonds auseinander halten)