Hallo,
ich habe seit einigen Jahren eine Zweitwohnung am Arbeitsort die steuerlich als doppelte Haushaltsführung anerkannt ist. Im letzten Jahr habe ich mehrere Monate Corona bedingt im „Mobile Office“ an meinem Erstwohnsitz gearbeitet. In der Zeit wurde die Zweitwohnung also nicht bewohnt, die Kosten für die Wohnung liefen aber natürlich weiter. Ich würde meinen das ich diese auch weiterhin im vollen Umfang steuerlich geltend machen kann? Das Mobile Office war nicht verpflichtend, es wurde aber vom Arbeitgeber darauf gedrängt. Und es war nicht klar wie lange die Situation so sein würde.
Zweite Frage daran ansetzend. Ist es darüber hinaus möglich die Home Office Pauschale von 5€ pro Tag geltend zu machen für die Tage die ich an meinem Erstwohnsitz gearbeitet habe? Hier würde ich denken das dies nicht geht da ich theoretisch auch in der Zweitwohnung hätte arbeiten können. Da ich für diese ja schon Kosten gelten mache wäre dies dann doppelt, obwohl ich faktisch die Kosten für z.B. Internet/Strom/Heizen etc. arbeitsbedingt auch doppelt hatte.
Vielen Dank für Eure Einschätzung!