BHW kündigt nicht vollen Bausparvertrag - rechtens?

  • @ alle: Danke für eure Antworten.


    Die Empfehlungen der Verbraucherzentrale NRW habe ich gestern auch entdeckt.


    Was ich nicht gewusst hatte, ist, daß die Bank bei einem Verrechnungsscheck NICHT die Identität des Einlösers überprüft. Nach Rücksprache mit meiner Bank wurde mir dies auch bestätigt. Vor dem Zurücksenden eines Auszahlungsschecks, wie ich es eigentlich vorgehabt hatte, kann deshalb nur dringend gewarnt werden!


    Das wirft aber die Frage auf: Wie kommt eigentlich die BHW dazu, so hohe Beträge per unsicherem Verrechnungsscheck durch die Lande zu schicken? Wie wird hier mit meinem Geld umgegangen?


    Ich werde dieses unmögliche Verhalten der BHW auf jeden Fall der BaFin melden.

  • Hallo, I
    ich habe mir folgende Formulierung überlegt, mit der ich hoffe, mich bis zu einer richterlichen Entscheidung, richtig zu positionieren:
    Scenario: Bausparkasse fordert Kontonummer zwecks Überweisung und droht mit Zusendung des Betrages per Verrechnungscheck nach einer bestimmten Frist: (noch kein Geldfluss/Scheckversand)
    Ich werde wie folgt vorgehen:

    • Noch einmal formell widersprechen:

    Folgenden Nachsatz hinzufügen:

    • Sollten Sie mir das Geld überweisen, oder per Verrechnungsscheck zuschicken, werde ich den Betrag, bis zur endgültigen, höchstrichterlichen Klärung, ob Ihr vorgehen rechtens ist, auf ein Tagesgeldkonto anlegen und mir ein Recht auf Schadenersatzanspruch für entgangene Zinsen, im Falle eines Urteils zugunsten der Bausparer, vorbehalten.
    • Aus einer Überweisung (auch Zusendung per Scheck und Einlösung durch mich) können und werden sie keine Akzeptanz Ihrer Kündigung meinerseits konstruieren.
    • Ich akzeptiere Ihre Kündigung nicht!


    Dann bleibt erst einmal abzuwarten, wie die Bausparkasse reagiert.


    Verrechnungsscheck:

    • Der Vorteil des Verrechnungsschecks liegt darin, dass er nicht bei Vorlage bar ausgezahlt werden darf, sondern grundsätzlich einem Konto, Girokonto oder Sparkonto, gutgeschrieben werden muss. Ein Missbrauch sollte damit ausgeschlossen sein, da der Begünstigte feststellbar ist.
    • Nachteil: unnötige Gebühren

    Gruß kurtgerold


  • Über den Umgang der BHW mit Verrechnungsschecks würde ich mir die geringsten Sorgen machen.
    Ich gehe davon aus, dass der Satz "Sollte der Scheck in falsche Hände geraten, ist das Geld verloren. Nach aktueller Rechtsprechung tragen Sie dafür das Risiko - auch wenn Sie keine Schuld trifft." im umgekehrten Fall auch für die BHW gilt, dass sie als Versender des Schecks also auch das Verlustrisiko trägt.


    Die Bank prüft die Identität des Einreichenden deshalb nicht, weil es das Wesen eines Verrechnungsschecks ist, dass sich in jedem Fall verfolgen lässt, wohin das Geld geflossen ist.

  • Hallo an Alle,


    ich habe auch nochmals an das BHW ein Einschreiben verschickt das ich Schadenbersatz und Zinsverlust, bei einem positiven Urteil für uns Bausparer, gerichtlich einfordern werde.
    Da die Klage gegen das BHW läuft dürfte eigentlich jedem klar sein das ich mit der Kündigung unserer Verträge nicht einverstanden bin.
    Das Geld für einen Vertrag wurde inzwischen überwiesen, obwohl ich dem BHW keine Kontonummer dazu mitgeteilt habe. Das BHW hat einfach die Kontonummer eines anderen Bausparvertags dazu genommen.
    Für den Vertrag meiner Frau ist ein Verrechnungsscheck angekommen.
    Beide Auszahlungssummen werde ich auf einem Tagesgeldkonto parken und habe das auch dem BHW in dem Einschreiben mitgeteilt.


    Ich habe das ganze auch so mit meinem Rechtsanwalt abgesprochen und wir warten nun auf den Gerichtstermin Mitte August beim LG Hannover.


    Viele Grüße aus Bielefeld


    Resttechniker

  • Hallo zusammen,


    es hat fast den Anschein, als ob der Weg der Klage gegen die Kündigung der einzigst richtige ist. Nun alle die eine Rechtschutzversicherung haben sind da fein raus zumindest was die Kosten betrifft. Aber alle die klagen brauchen einen guten Anwalt und vor allem auch einen guten Richter.
    Ich selbst gehöre zu denen, die aus wirtschaftlichen Gründen das Klage-Risiko scheuen. Und genau damit haben die Bausparkassen gerechnet. Von vielleicht zweihunderttausend Betroffenen klagen vielleicht 5000. Selbst wenn die Klagen alle verloren gehen sind die Gesamtverluste der Baussparkassen nur gering. Die Wirtschaft hat die Macht und wird von der Politik noch unterstützt. Eingebrockt wurde die Sache (Kündigungen) von der EZB (Zinssenkungen) und wird wahrscheinlich von der BAFIN (Wirtschaftsministerum) abgesegnet.
    Alle die nicht klagen, so wie ich, hoffen auf ein höchstrichterliches Urteil und die Chance auf eine Schadensersatzklage. Auch wenn es soweit kommt, gibt es eine Sicherheit, dass man die Schadensersatzklage gewinnt???
    Es sieht fast so aus, als ob die Bausparkassen mit allen Möglichkeiten versuchen Präzedenzfälle, auf die sich Kläger mit einer großen Sicherheit berufen können, zu vermeiden. Es kommt zum Vergleich, und der Bausparer darf seinen Vertrag weiterführen!
    Weiterhin ist festzustellen, dass die Baussparkassen die Bausparsumme nach Ablauf der Kündigungsfrist unbedingt loswerden wollen. Ich befürchte (bin kein Fachmann), dass durch die Annahme des Geldes die Chance auf eine erfolgreiche Schadensersatzklage ganz gewaltig sinkt.


    Ich will aber auf keinen Fall mein Geld bis zum St. Nimmerleinstag bei der Bausparkasse unverzinst liegen lassen!
    Ich werde das Geld annehmen, egal ob es überwiesen wird oder per Scheck kommt.
    Ein Freund hat zu mir gesagt: "Wenn du nicht klagen willst, nimm das Geld, kauf dir ein neues Auto, verzichte aber auf die unnötigen Extras und schon ist der Zinsverlust weg. Dann gehe wieder zur normalen Tagesordnung über!"
    Natürlich werde ich eine Schadensersatzklage in Erwägung ziehen, denn die Hoffnung stirbt zuletzt!!!!!!


    An dieser Stelle mal ein Aufruf an die Verbraucherschutzorganisationen, denn die könnten uns Bausparkassengeschädigten echt helfen.


    Sie könnten uns insoweit helfen, wenn sie mit TOP-Anwälten eine Klage gegen die unrechtmäßigen Machenschaften der Baussparkassen erheben und diese Klage bis zum höchstrichterlichen Urteil durchziehen!


    Es ist ja schön und gut, wenn die Verbraucherschutzzentralen uns beraten. Es hilft aber eigentlich nur dennen, die vor Gericht ziehen. Der Rest hofft nur bis dann auch die letzte Hoffnung stirbt!


    Liebe Grüße
    :D contra



  • Soeben auf einer Rechtsanwaltsseite gefunden:


    "03.07.2015 – BHW Bausparkasse AG lässt Verhandlungstermin vor dem LG Hannover verschieben


    Das LG Hannover hatte für die Verhandlung über eine Klage von Witt Rechtsanwälten gegen die BHW Bausparkasse einen sogenannten Frühen ersten Termin schon auf den 19.07.2015 anberaumt. Damit schien eine baldige Klärung der Rechtslage zu den massenhaften Kündigungen dieser und anderer Bausparkassen in Sicht. Leider ergab sich aber heute, dass der Termin auf einen Antrag der beklagten Bausparkasse hin auf Oktober verschoben werden musste.
    Möglicherweise verspricht man sich bei der BHW etwas davon, gerichtliche Entscheidungen über die Kündigungen hinauszuzögern. Sicher ist, dass noch viel mehr Bausparer gegen die Kündigungen vorgehen würden, wenn deren Rechtswidrigkeit durch erste Urteile bestätigt wird."


    http://www.bausparvertrag-hilfe.de/news.html


  • Hallo eagle_eye,
    hab hier mal ein Zitat gefunden:

    Es gehört zu den satzungsgemäßen Aufgaben der mit staatlichen Mitteln geförderten Verbraucherzentralen, Verbraucher zu beraten, zu informieren und bei der Verfolgung ihrer Rechte zu unterstützen.


    Kannst ja mal ein Rundum-Schlag an alle VZentralen schicken, das Ergebnis kannste dann hier posten.


    Gruß nicora



  • Ungeklärt ist gemäß finanztest, ob die Bonuszinsen für eine "Vollansparung" dazugerechnet werden können. Genau das macht das BHW. Ein Widerspruch wurde ignoriert.
    Und auf einen Antrag auf Erhöhung der Bausparsumme wird vom BHW erst gar nicht eingegangen.


    Wer auf den Ombudsmann hofft: bei uns hat es exakt 6 Monate und zwei Reklamationen gedauert, bis wir im Juni 2015 überhaupt eine Eingangsbestätigung bekommen haben !

  • Ungeklärt ist gemäß finanztest, ob die Bonuszinsen für eine "Vollansparung" dazugerechnet werden können. Genau das macht das BHW. Ein Widerspruch wurde ignoriert.


    "Den Bonus zahlen wir nur, wenn der Kunde die Zuteilung des Vertrags annimmt und schriftlich auf sein Darlehen verzichtet. Verzichten muss er, solange er ein Darlehen in Anspruch nehmen kann, also bevor der Spar­betrag die Bausparsumme erreicht“, erklärt Rüdiger Grimmert von der BHW.

    https://www.test.de/Bausparver…ie-Kunden-raus-4476278-0/


    Herr Grimmert hat Recht. So steht es in den ABB beim Dispo Plus / § 3 (2).


    Und genau deshalb kann ich auf der Grundlage dieses Statements nicht erkennen, wie das BHW Bonuszinsen für eine Vollansparung dazurechnen will / kann /darf, solange der Kunde eben dies nicht gemacht hat, nämlich die Zuteilung nicht angenommen hat und auf das Darlehen nicht schriftlich verzichtet hat. Es fehlt in dem Falle schlichtweg die Voraussetzung für einen Bonuszins.


    Heute - 3 Jahre später - wollen die BHW-Leute diese Aussage wahrscheinlich am liebsten ungeschehen machen, weil sie nun genau das versuchen, was ihr Pressesprecher damals als nicht möglich bezeichnete.

  • Ungeklärt ist gemäß finanztest, ob .......
    .........
    Und auf einen Antrag auf Erhöhung der Bausparsumme wird vom BHW erst gar nicht eingegangen.


    Wer auf den Ombudsmann hofft: bei uns hat es exakt 6 Monate und zwei Reklamationen gedauert, bis wir im Juni 2015 überhaupt eine Eingangsbestätigung bekommen haben !


    Ist doch sonnenklar, die wollen die Sache aussitzen und Fakten schaffen. Schaut Euch doch einfach mal diesen Schlichterspruch an:

  • Hallo,


    hat schon jemand von euch die BSZ
    BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
    Lagerstr. 49
    64807 Dieburg
    Telefon: 06071-9816810
    Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu


    wegen seiner Kündigung beauftragt ?


    Die BSZ wirbt auf ihrer Homepage mit dem Slogan: "Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf
    Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit
    dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten
    Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der
    Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht – geht also der Prozess verloren –
    fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! – Sie haben nicht das geringste Risiko!"


    Hat schon einer von euch Erfahrungen mit der BSZ gemacht ?

  • @Rheingold
    Vortrag von Prof. Dr. Mülbert (Kündigung nach §488 Abs. 3 BGB)
    https://vimeo.com/133227766


    @Bausparfuchs
    Vortrag von Prof. Dr. Mülbert (Kündigung nach §489 Abs. 2 BGB)
    https://vimeo.com/133228450


    Bausparfuchs
    Vortrag von Prof. Dr. Mülbert (Kündigung nach §489 Abs. 2 BGB)
    vimeo.com/133228450


    Hallo Bausparleaks,


    vielen Dank für den interessanten Vortragsmitschnitt. Gibt es vielleicht auch einen Teil zu


    Kündigung nach §489 Abs. 1 Nr. 2 BGB?

  • Berücksichtigung Wohnungsbauprämie?


    Ich habe noch keine Ausführung gefunden, die bei Kündigung eines zuteilungsreifen Bausparvertrages nach §489 Abs.1 Nr.2 BGB die Wohnungsbauprämie berücksichtigt.


    Konstellation
    Vertragsabschluss im letzten Jahrtausend. Laufende Einzahlungen und Gewährung der (ersten) Wohnungsbauprämie schon für das ersten Vertragsjahr. Die wurde laut Gesetz 'vorgemerkt' und nach 8 Jahren auf das Bausparkonto überwiesen. Ebenso konnte laut gesetzlicher Sperrfristen erst 7 Jahre nach Vertragsabschluss frei über das Guthaben inkl. Wohnungsbauprämie verfügt werden. Der Vertrag wurde schon nach 6 Jahren zuteilungsreif. Später weitere (unterschiedlich) regelmäßige Einzahlungen. Später Kündigung als zuteilungsreifer Bausparvertrag nach §489 Abs.1 Nr.2 BGB 10 Jahre nach der Zuteilungsreife und somit ca. 7,5 Jahre nach der letzten Auszahlung einer Wohnungsbauprämie.


    Wie kann ein Darlehen von der Bausparkasse als "zum Zeitpunkt der Zuteilung vollständig empangen" angesehen werden, wenn damals schon seit 6 Jahren bekannt war, dass erst in weiteren zwei Jahren "Darlehnsauszahlungen" in Form der Wohnungsbauprämie erfolgen werden!?


    Gibt es bereits Erfahrungen mit dieser Konstellation?


    Fux42

  • "Um diese Art von Kündigungen zu beenden, hat die Verbraucherzentrale die LBS West nun abgemahnt. „Sollte sich die Bausparkasse weigern, die Unterlassung zu unterschreiben, werden wir sie verklagen“, kündigt Czarnecki an."


    Und ...


    "Verbraucherzentrale informiert über Sammelklage
    Bausparer, deren gut verzinste Verträge gekündigt wurden, können sich am kommenden Dienstag, 21. Juli, auf einer Veranstaltung der Verbraucherzentrale Bremen über den aktuellen Stand der Entwicklung informieren. Finanzexperten der Verbraucherzentrale sowie ein auf Bankrecht spezialisierter Anwalt werden erläutern, wie sich Verbraucher wehren können – zum Beispiel mit einer Sammelklage vor Gericht. Die Veranstaltung im Großen Clubraum des Konsul-Hackfeld-Hauses, Birkenstraße 34, beginnt um 18 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldung unter Telefon 0421 / 160 77 94 oder per E-Mail an bsk@vz-hb.de.
    "


    http://www.weser-kurier.de/sta…-bauen-_arid,1168593.html

  • Hallo eagle.eye, Kurtgerold, Bausparfuchs und alle,


    1. Wer war bei der Veranstaltung in Bremen, wie war das Ergebnis?
    Mein RA meinte, in Deutschland gäbe es nicht das Instrument der Sammelklage.



    2. Danke für den Tipp zur Bausparkassenumfrage, da habe ich auch meinen Frust abgelassen,
    schließlich ist ein vertragsbrüchiges Unternehmen für die Zukunft nicht vertrauenswürdig,
    den versprochenen niedrigen Darlehnszins wird es in einer Hochzinsphase nicht geben,
    die Bausparkassen brauchen nur die nötige Bewertungszahl so hoch anzusetzen, dass eine Zuteilung kaum möglich ist.

    Bis zum 10.August kann man an der Umfrage mitmachen
    http:
    //www.boerse-online.de/nachrichten/geld-und-vorsorge/Grosse-Umfrage-zu-Bausparkassen-1000711628


    3. An alle diejenigen, die beim RA sind: Wie ist der Gegenstandswert (Streitwert) festgesetzt?
    Ist es a) die Bausparsumme?
    Oder b) das angesparte Bausparguthaben?
    Oder c) der Zinsverlust, also die Differenz zwischen Bausparsumme und Bausparguthaben? (Nach der
    akzeptierten Rechtsprechung ist ein Übersparen nicht rechtens.)
    oder d) ?


    Mein RA hat b) das angesparte Bausparguthaben als Gegenstandswert festgesetzt. Plausibel finde ich
    c) den entgangenen Zinsgewinn anzusetzen, die Summe ist viel niedriger, und es wird viel preiswerter.


    Ein schöens Wochenende
    Widerspruch