BHW kündigt nicht vollen Bausparvertrag - rechtens?

  • Wer von Euch / Ihnen hat den Fall dem Ombudsmann vorgelegt oder hat es vor? Welche Erfahrungen habt Ihr / haben Sie gemacht?


    Gab es zum Beispiel schon Rückmeldung oder hat der Ombudsmann eine Entscheidung verkündet? Vielen Dank schon einmal im Voraus, diese Information würde unserer Redaktion sehr weiterhelfen!

  • Hallo Franziska,


    meine Beschwerde ging am 28.3. via Mail an die Schlichtungsstelle.
    Außer einer Eingangsbestätigung per Mail habe ich bisher ebenfalls keine Nachricht erhalten.


    Grüße an Alle


    Holzwurm

  • Hallo Franziska,


    ich habe aus gegebenem Anlass vor, mit meiner Beschwerde noch bis zur übernächsten Woche zu warten.
    Wenn ich jetzt allerdings die o. g. Zeiträume betrachte, bekäme ich wahrscheinlich erst dann eine Antwort, wenn der von der BSK genannte Kündigungstermin bereits überschritten ist.
    Deshalb überlege ich jetzt, gleichzeitig eine Erstberatung bei einem Fachanwalt in Anspruch zu nehmen, denn das ist ja parallel erlaubt, wenn ich die Schlichtungsverfahrensbedingungen richtig gelesen habe. Auf der Grundlage der Antwort des RA würde ich dann ggfl. neu entscheiden.


    Mein Schriftwechsel mit der BSK bestätigt mich jedenfalls sehr stark in der Annahme, dass diese Damen und Herren das Ganze aussitzen wollen, denn die Antwort auf mein Widerspruchsschreiben schloss mit dem Hinweis, dass die nun nötigen "Arbeiten" jetzt einige Zeit in Anspruch nehmen - welche "Arbeiten" auch immer damit gemeint sein mögen ...


    Allen ein schönes Wochenende,
    Eagle Eye

  • Wer von Euch / Ihnen hat den Fall dem Ombudsmann vorgelegt oder hat es vor? Welche Erfahrungen habt Ihr / haben Sie gemacht?


    Gab es zum Beispiel schon Rückmeldung oder hat der Ombudsmann eine Entscheidung verkündet? Vielen Dank schon einmal im Voraus, diese Information würde unserer Redaktion sehr weiterhelfen!


    Hallo Franziska,
    ich bin nun schon eine Weile an der Sache dran und hab einige Informationen dazu erhalten:
    Die Ombudsleute wurden in den letzten Jahren von einem Bausparer bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, denn nach deren eigenen Verfahrensordnungen dürfen/durften sie (die Ombudsleute) nur tätig werden, wenn in der Sache bereits ein höchstrichterliches Urteil vorliegt. Dies ist und war nicht der Fall. Die Staatsanwaltschaft ist nicht tätig geworden. Vielleicht sind die Ombudsleute jetzt von der Politik angehalten, keine (falschen) Schlichtersprüche gegen die Bausparer mehr zu fällen. Es soll sogar ein Schreiben eines Ombudsmanns der Öffentlichen geben, der die Erstellung eines Schlichtungsspruchs abgelehnt hat.


    Schönes Wochenende wünscht Euch allen
    nicora

  • Hallo,


    nur der Vollständigkeit halber:


    Ich habe Anfang April meine Beschwerde beim Ombudsmann eingelegt (schriftlich mittels eingeschriebenem
    Brief mit allen Original-Unterlagen zum Bausparvertrag und Tarif Wüstenrot T7).


    Ich habe bis heute nicht einmal eine Eingangsbestätigung bekommen.


    Auch meine Anfrage zu den Abwicklungsmodalitaeten (und vor allem deren Rechtsgrundlage) wurde seitens der Bausparkasse ignoriert.


    Hat einer von euch sein Guthaben nach dem Ablauf der Kündigungsfrist nicht abgerufen und kann mir mitteilen was dann auf dem Sonderkonto gelandet ist (Sparbeiträge, Bonus, Abschlussgebühr, sonstige Gebühren) ?


    Wie waren die Tarifoptionen bezüglich des Bonus (vor dem Ablauf der Kündigungsfrist) gewählt ?


    Ich werde keinen Auszahlschein unterschreiben und würde gerne wissen was dann passiert.


    Fliesst der Bonus mit dem Ablauf der Kündigungsfrist automatisch dem "Sonderkonto" zu auf dem die Bausparkasse mein Geld "freundlicherweise" aufbewahren will ("erzwungener Darlehensverzicht") ? Die Zuteilung annehmen und formal auf das Darlehen verzichten kann ich ja nicht !


    Diese Frage ist auch steuerlich interessant da der Bonus ja zum Zeitpunkt der Zuflusses zu versteuern wäre d. h. die
    Quellensteuer wird vermutlich von der Bausparkasse einbehalten und abgeführt.


    Dann muesste ich einen Auszug des Sonderkontos mit Ablauf der Kündigungsfrist fordern für meine Steuererklärung für dieses Jahr.


    Sollte die Kündigung rechtswidrig sein müsste auch die Versteuerung rückgängig gemacht werden. Geht das überhaupt ?


    Noch eine grundsätzliche Frage: Der Bausparvertrag ist doch ein zweistufiger Vertrag. In der "Ansparphase" ist der Sparer in der Rolle eines Darlehensgebers - in der folgenden "Darlehensphase" in der Rolle eines Darlehensnehmers. Eigentlich gibt der §489 Abs 1 Nr 2 BGB doch nur die Kündigung der Ansparphase her nicht jedoch der Darlehensphase. Trotzdem wird der gesamte Bausparvertrag gekündigt. Warum eigentlich ?

  • Hier mein bisheriger Zeitablauf zur Kündigungswelle der BHW-Bausparkasse:
    1. 18.12.14 Kündigung eines nicht voll angesparten Bausparvertrages (Dispo maXX von 08.1999) zum 01.07.15
    2. 05.01.15 Widerspruch
    3. 20.01.15 Antwortschreiben BHW (offensichtlich Serienbrief, wie allgemein bekannt sein dürfte)
    4. 29.01.15 Schreiben an Ombudsstelle zwecks Rücknahme der Kündigung
    5. 06.05.15 Eingangsbestätigung durch Ombudsstelle mit Aktenzeichen
    In dem Brief wird darauf hingewiesen, dass sich die Bearbeitung der Beschwerde, trotz der ergriffenden
    Maßnahmen, verzögern wird.


    Es wird also noch etwas dauern bis ein Ergebnis vorliegen wird.

  • Hallo


    Es sieht derzeit so aus, dass all diejenigen, die gegen ihre Kündigung Klage eingereicht haben, vielleicht vor
    Gericht noch eine Chance haben.


    Für alle anderen bleibt die Hoffnung auf Schadensersatz für die entgangenen Zinsen, falls vor Gericht Urteile zugunsten der Bausparer gefällt werden.


    Nun habe ich mir einige Gedanken gemacht, was wohl aus der gekündigten Bausparsumme wird.


    Fall 1: Die Bank behält das Geld auf einem nicht verzinsten Zwischenkonto bis zum endgültigen höchstrichterlichen Entscheid. Wann kommt der denn?????
    In diesem Fall wartet der Bausparer eventuell bis zum "Sankt Nimmerleinstag" bis er sein Geld bekommt! Bei negativem Gerichtsentscheid sind die Zinsen weg. Wer sein Geld bis dahin braucht muss kündigen. Folge: Die Bausparkasse ist fein raus!



    Fall 2: Man fordert die gekündigte Bausparsumme mit Hilfe des beigefügten Auszahlungsformular an.
    Dies sollte keiner tun, da es so aussieht als ob man selbst kündigt! Die Bausparkasse hat ein unterschriebenes Formular in der Hand.



    Fall 3: Die Bausparkasse schickt einen Scheck nach abgelaufener Kündigungsfrist.

    Falls man den Scheck einlöst, akzeptiert man wahrscheinlich ebenfalls die Kündigung!
    Wer diesen Weg geht, sollte der Bausparkasse mitteilen, dass er das Geld auf einem verzinsten Tagesgeldkonto bis zum höchstrichterlichen Entscheid parkt. Er sollte der Bausparkasse unmissverständlich mitteilen, dass er auf einen
    Schadensersatzanspruch nicht verzichtet.
    Vorteil für den Bausparer: Er bekommt auf jeden Fall Zinsen, wenn auch weniger! Falls das Geld vor dem endgültigen Urteil gebraucht wird, hat man schnellen Zugriff!


    Falls man den Scheck zurückschickt, so folgt wie unter Fall 1 beschrieben.


    Falls man den Scheck nicht einlöst, so verliert er seine Gültigkeit! - also Fall 1



    Fall 4: Man umgeht das Formular und teilt der Bausparkasse schriftlich mit, dass sie die Bausparsumme nach
    abgelaufener Kündigungsfrist überweisen soll. Gleichzeitig verweist man auf die Anlage auf einem Tagesgeldkonto. Dann erklärt man noch ausdrücklich die Wahrung des Schadensersatzanspruchs für entgangene Zinsen im Falle eines Urteils zugunsten der Bausparer.
    Kommt in diesem Fall dennoch der Scheck - siehe oben!


    Dies sind meine eigenen bisherigen Erkenntnisse!
    Falls jemand eine 100 prozentige Lösung hat, bitte mitteilen!



    Liebe Grüße
    :) contra

  • Hallo Leute,


    gerade in der BILD gefunden (leider ein BILD+ Artikel):


    http://www.bild.de/bild-plus/r…nversionToLogin.bild.html


    Hat einer mehr Informationen zu dem Urteil ?


    Interessant ist ausserdem ein anderes Urteil aus Ludwigsburg, dass die Unzulaessigkeit der von Wüstenrot erhobenen Darlehensgebühren zum Gegenstand hat. Auch dieses Urteil ist nicht höchstrichterlich bestätigt. Es ist aber deshalb interessant weil Wüstenrot hier argumentiert dass ein Bausparvertrag eben kein normaler Darlehensvertrag sei (bei der Anwendbarkeit des §489 aber scheinbar schon)


  • Hallo NoWay,
    Du suchst weitere Informationen zu dem Urteil aus Bild Plus und sprichst gleichzeitig von einem "anderen" Urteil aus Ludwigsburg. Ist das Urteil in Bild Plus denn aus Ludwigsburg, und hättest Du nähere Angaben zu dem "anderen" Urteil aus Ludwigsburg? (Bausparvertrag eben kein normaler Darlehensvertrag). Für eine baldige Antwort schon jetzt vielen Dank.
    nicora

  • Hallo NoWay,
    Du suchst weitere Informationen zu dem Urteil aus Bild Plus und sprichst gleichzeitig von einem "anderen" Urteil aus Ludwigsburg. Ist das Urteil in Bild Plus denn aus Ludwigsburg, und hättest Du nähere Angaben zu dem "anderen" Urteil aus Ludwigsburg? (Bausparvertrag eben kein normaler Darlehensvertrag). Für eine baldige Antwort schon jetzt vielen Dank.
    nicora


    Hi nicora,


    die Sache mit den Darlehensgebühren habe ich heute im Juni Heft der Zeitung Finanztest in der Gemeindebücherei gesehen (ist nur eine kleine Notiz):
    Das Ganze findest du auch hier:


    https://www.test.de/Gebuehren-…auf-Erstattung-4848339-0/


    Zu der Sache aus Bild:
    Ich habe auch kein Bild+ Abo (das Urteil erscheint hoffentlich auch noch in anderen Online-Quellen). Grundsätzlich ist es nicht ganz einfach neuere Urteile gleich online zu finden. Nach Sprüchen der Ombudsmaenner zu suchen ist noch schwieriger.

  • Ablehnung Schlichterspruch.pdf

    Wer von Euch / Ihnen hat den Fall dem Ombudsmann vorgelegt oder hat es vor? Welche Erfahrungen habt Ihr / haben Sie gemacht?


    Gab es zum Beispiel schon Rückmeldung oder hat der Ombudsmann eine Entscheidung verkündet? Vielen Dank schon einmal im Voraus, diese Information würde unserer Redaktion sehr weiterhelfen!


    Hallo Franziska,
    wie bereits an früherer Stelle ausgeführt, gab es eine Anzeige gegen die Ombudsleute der Privaten Bausparkassen. Die Staatsanwaltschaft "durfte" aber offensichtlich nicht ermitteln. Nun hat Gott sei Dank ein Schlichter der Öffentlichen bewiesen, dass er "Eier" hat und einen Schlichtungsspruch abgelehnt. Nun wissen die Ombudsleute vermutlich nicht mehr, wie sie sich verhalten sollen. Wenn Ihre Redaktion mehr Informationen haben will, fragen Sie bitte nach meinem E-mail-Verkehr mit Ihrer Frau Katja Bazyli. Auf meinen Klar-Namen haben Sie ja als Moderatorin (im "Hintergrund" der Community-Forum-Anmeldung) Zugriff .
    Liebe Grüße und schönes Wochenende
    nicora

  • Sorry, das mit dem Anhang hab ich wohl nicht hinbekommen. Versuch's hier nochmal.


    Hallo Franziska,
    wie bereits an früherer Stelle ausgeführt, gab es eine Anzeige gegen die Ombudsleute der Privaten Bausparkassen. Die Staatsanwaltschaft "durfte" aber offensichtlich nicht ermitteln. Nun hat Gott sei Dank ein Schlichter der Öffentlichen bewiesen, dass er "Eier" hat und einen Schlichtungsspruch abgelehnt. Nun wissen die Ombudsleute vermutlich nicht mehr, wie sie sich verhalten sollen. Wenn Ihre Redaktion mehr Informationen haben will, fragen Sie bitte nach meinem E-mail-Verkehr mit Ihrer Frau Katja Bazyli. Auf meinen Klar-Namen haben Sie ja als Moderatorin (im "Hintergrund" der Community-Forum-Anmeldung) Zugriff .


    Liebe Grüße und schönes Wochenende
    nicora


  • Danke.
    Hab Zeitdruck. Werde mich morgen damit befassen.

  • Hallo,


    der Artikel aus Bild bezieht sich wohl auf einen Vergleich der vor dem Landgericht Stuttgart am 19.6 (letzten Freitag) geschlossen wurde. Näheres konnte ich dazu noch nicht finden.


    Immerhin gibt es aber von Wüstenrot schon eine Stellungnahme dass dies ein Einzelfall wäre:


    http://www.ww-ag.com/de/presse…andgericht_stuttgart.html


    Ausserdem werden dort inzwischen drei Urteile genannt aufgrund derer die Position von Wüstenrot (nach deren Meinung) rechtssicher sei.


    LG Mainz (Az. 5 O 128/14 und Az. 6 O 106/14)
    LG Aachen (Az. 10 O 404/14)


    Wie schätzt ihr diese Urteile ein ?
    In den Rückweisungsschreiben auf meine Widersprüche wurde bisher nur auf ein Mainzer Urteil mit Az. 5 O 1/14 verwiesen.


    Wo könnte man noch mehr Informationen zu dem Vergleich bekommen ?


    Falls die Position der Wüstenrot wirklich "rechtssicher" ist frage ich mich warum man sich auf einen Vergleich einlaesst und gleich die Allgemeingültigkeit dieses Verfahrens abstreitet - kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist vieler Kündigungen nach §489 Abs 1 Nr 2 BGB zum 24.7.2015

  • Hallo,


    zunächst vielen Dank an resttechniker für das Einstellen der BHW-ABB zum Tarif D.


    Ich frage mich nun, ob die in den ABB vorgesehene Teilung des Vertrags einen taktischen Vorteil bringen könnte: nämlich das Herauszögern der Kündigung von durch das BHW gekündigten Verträgen mit diesen ABB.


    Etwas genauer:


    Der BHW Tarif D erlaubt das Teilen des Bausparvertrages ohne Zustimmung des BHWs auf Verlangen des Bausparers (§7 Abs.1). Im zweiten Satz des Absatz 3 von §7 wird für die aus der Teilung entstehenden Verträge bestimmt: "Die Verträge können frühestens in der Zuteilungsperiode zugeteilt werden, für die der auf die Teilung folgende Bewertungsstichtag nach $11 Abs. 2 und 3 maßgebend ist."
    Das bedeutet, dass die geteilten Verträge zunächst nicht zugeteilt sind und frühestens im übernächsten auf den Zeitpunkt der Teilung folgenden Quartal zugeteilt werden können. Konkret: würde bis zum 30.6.2015 geteilt, wären die Teilverträge erst im 4. Quartal frühestens wieder in der Zuteilung.


    Nach meiner Einschätzung können nicht zugeteilte Verträge (die aus der Teilung entstanden sind), nicht ausgezahlt werden. Somit würde die Kündigung des BHWs zunächst ins Leere laufen, zumindest bis die Teilverträge wieder in der Zuteilung sind. Soweit meine Idee.


    Nun besteht leider die Frage, ob das BHW sich an die eigenen Regeln (die ABB) halten wird.


    Hat sich jemand aus dem Forum mit der Teilung auseinandersetzt? Ist meine Interpretation richtig, oder übersehe ich etwas?


  • Hallo Troll,
    entscheidend ist wie hoch die Bausparsumme ist und wie viel eingezahlt ist, und ob dann überhaupt genug "Platz/Spielraum" ist, um eine sinnvolle Teilung zu vollziehen/machen/beantragen.
    Falls die ABB das hergeben, wäre eine Erhöhung viel sinnvoller !! Mußt natürlich davon ausgehen, dass Du für die Erhöhungssumme dann die Abschlussgebühr zahlen musst und der Regelsparbetrag entsprechend erhöht würde. Es soll einen Schlichterspruch geben, der dem voll zugestimmt hat.
    nicora

  • Hallo Troll,
    entscheidend ist wie hoch die Bausparsumme ist und wie viel eingezahlt ist, und ob dann überhaupt genug "Platz/Spielraum" ist, um eine sinnvolle Teilung zu vollziehen/machen/beantragen.
    Falls die ABB das hergeben, wäre eine Erhöhung viel sinnvoller !! Mußt natürlich davon ausgehen, dass Du für die Erhöhungssumme dann die Abschlussgebühr zahlen musst und der Regelsparbetrag entsprechend erhöht würde. Es soll einen Schlichterspruch geben, der dem voll zugestimmt hat.
    nicora


    Hallo nicora,


    vielen Dank für Deine Anmerkung.


    Das Problem bei der Erhöhung ist, dass nach ABB die Bausparkasse zustimmen muss. Und warum sollte sie es tun, wenn sie aus den alten höher verzinsten Verträgen mit allen Mitteln raus will.


    So könnte die Teilung ein Weg sein, um die Teilverträge aus der Zuteilung zu bekommen.


    (Ich bin oben, bei von der Bausparkasse gekündigten Vertrag, von einem nicht voll Angesparten, vom BHW gekündigt nach §489 BGB ausgegangen. Hier geht vielen Betroffenen am 30.06.2015 die Zeit aus, wenn man noch Vertragsoptionen nutzen will.)
    Troll

  • Hallo,


    der Artikel aus Bild bezieht sich wohl auf einen Vergleich der vor dem Landgericht Stuttgart am 19.6 (letzten Freitag) geschlossen wurde. Näheres konnte ich dazu noch nicht finden.
    ................
    ........
    Falls die Position der Wüstenrot wirklich "rechtssicher" ist frage ich mich warum man sich auf einen Vergleich einlaesst und gleich die Allgemeingültigkeit dieses Verfahrens abstreitet - kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist vieler Kündigungen nach §489 Abs 1 Nr 2 BGB zum 24.7.2015


    Hallo NoWay,
    Die Position der Bausparkasse halte ich nicht für rechtssicher.
    1. Warum dann der Vergleich ?
    2. bei dem Urteil aus Mainz ging es darum, dass der Bausparer 19 Jahre - 19 Jahre- die Regelsparbeiträge nicht eingehalten hat. Warum war die Bausparkasse damit einverstanden?
    3. Haben die Bausparkassen Rückendeckung durch die "Aufsichtsbehörde" BaFin, siehe