BHW kündigt nicht vollen Bausparvertrag - rechtens?

  • @ Troll

    Ich kenne den Wortlaut „Deiner“ ABB nicht. Wenn es in ihnen explizit lautet, dass die Bausparkasse einer Erhöhung zustimmen muss, dann hat man auf dem Wege wahrscheinlich schlechte Karten.

    In den ABB des BHW D Plus heißt es zwar auch, dass Erhöhungen der Zustimmung der BSK bedürfen, allerdings mit dem Zusatz: „Die Bausparkasse wird ihre Zustimmung nur dann nicht geben, wenn bauspartechnische Gründe der Vertragsänderung entgegenstehen.

    In diesem Fall sieht die Sache imho dann wohl etwas anders aus, denn was unter „bauspartechnische“ Gründe fällt, wäre noch zu klären …


    nicora:

    - „Mußt natürlich davon ausgehen, dass Du für die Erhöhungssumme dann die Abschlussgebühr zahlen musst und der Regelsparbetrag entsprechend erhöht würde. Es soll einen Schlichterspruch geben, der dem voll zugestimmt hat.“


    Eine Abschlussgebühr wäre für den Fall der Erhöhung vllt. zu verschmerzen. Und: Der Schlichterspruch, von dem Du sprichst, existiert und liegt mir vor.


    Eagle Eye


  • An alle betrogenen Bausparer und die, die noch betrogen werden.
    Berlin 1984 hat vollkommen Recht. Auf Seite 5 hat z.B. Resttechniker ein Dokument eingestellt, das inzwischen an die 3.000 mal runtergeladen wurde. Wir alle sollten uns zusammentun und mit nem vernünftigen Anwalt die Sache durchziehen. Vorher könnt Ihr alle schon mal proben und nachstehende Fragen an die BaFin stellen. Mal sehen, ob es ebenfalls 3.000 werden. Gruß nicora

  • Hallo zusammen,
    hallo Franziska,


    ich habe heute die Eingangsbestätigung von der Beschwerdestelle des Verbandes der privaten Bausparkassen bekommen. Die Beschwerde wurde von mir am 2. April abgeschickt.
    Begründung für die Verspätung ist der sehr hohe Anteil von Beschwerden am Ende des letzten Jahres, also Überlastung.
    Bei mir läuft die Kündigungsfrist im August ab.


    Liebe Grüße
    :) contra

  • Ein Hallo an Alle,


    gerade habe ich im Briefkasten 2 Schreiben des BHW vorgefunden. Ich werde sie als Anhang beifügen.
    Also das BHW kümmert sich nicht darum das Mitte August ein Verhandlungstermin beim LG Hannover ansteht und mein Anwalt mehrfach darauf hingewiesen hat das wir die Verträge fortsetzen wollen.
    Ich möchte noch anmerken das wir niemals die Auszahlungsanforderung zurückgesandt haben und ich auch keine Kontonummer angegeben haben. Das BHW hat einfach von einem weiteren Bausparvertrag die Kontonummer genommen. Mein Anwalt wird an das LG Hannover schreiben das trotz anstehenden Klagetermin einfach das Geld
    überwiesen wurde.


    Viele Grüße aus Bielefeld


    Resttechniker

  • @nicora


    Zur Info: Auf den Klarnamen haben wir nicht automatisch Zugriff. Wir sehen nur die Daten, die Nutzer in das Profil eingeben. Wenn der Name in der E-Mail-Adresse steht, dann ja. Wenn nicht, dann nicht.


    Ich erkundige mich auf jeden Fall (bin heute erst aus dem Urlaub zurück ;) ).

  • Hallo an Alle,


    die Abrechnung von BHW zum 1.7.tituliert als Vertragsauflösung habe ich erhalten.


    Die detailierte Abrechnung enthält den Saldovortrag zum 1.1., die regulären Zinsen bis zum1.7., die Erstattung der Abschlußgebühr und die komplette Bonusverzinsung. Selbstverständlich werden Abgeltungssteuer und Soli verrechnet.


    Angekündigt wird mit separater Post der V- Scheck.


    Das Schlichtungsverfahren läuft noch...


    Scheck werde ich einlösen und BHW mitteilen, daß ich mir alle Rechte auf Schadensersatz oder Wiedereinsetzung in den Vertrag vorbehalte.


    Fazit: die Abrechnung erscheint korrekt und enthält nach meiner Einschätzung keine Tricks.


    Viele Grüße , Holzwurm

  • An Alle, die auch die (neuerliche) Vertragsauflösung mit abschließendem Kontoauszug bekommen haben:


    Ist die Bonusverzinsung (wie scheinbar bei "holzwurm") mit als Buchungstextzeile aufgeführt? Bei mir fehlt diese Zeile, obwohl ich auch einen Bonus in Aussicht gestellt bekommen habe, 4% statt 3%.
    Oder bekomme ich keinen Bonus, weil ich vor deren Kündigung nicht "aktiv" auf das Darlehen verzichtet habe? Das wäre ja ein Klopfer noch oben drauf.... ;(


    MfG
    forenteilnehmer

  • @forenteilnehmer


    Mein BHW Vertrag sieht die Möglichkeit eines rückwirkenden Zinssatzwechsels ab Vertragsbeginn von 3% auf 4% vor. Die Bausparkasse hat mir auf Anfrage mitgeteilt, dass der Zinssatzwechsel nach dem allgemeinen Bausparbedingungen vor Auszahlung aus dem Guthaben beantragt werden muss (formlos).


    Ich habe den Zinssatzwechsel für den Fall der angekündigten Auszahlung des Bausparguthabens vorsorglich beantragt, mir rechtliche Schritte und die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jedoch vorbehalten.


    Viele Grüße


    Sparfux

  • @forenteilnehmer



    Ich habe vor 6 Wochen die Zinsumstellung von 3% auf 4% angezeigt (Vertrag D3) und nach 2Wochen die Bestätigung erhalten. Von Darlehnsverzicht ist keine Rede. Im Kontoauszug stehen die Zinsen für Zinsen bei Zinssatzwechsel.


    Man kann den Zinssatzwechsel beantragen so lange der Vertrag läuft. Heute läuft er noch. Wenn Du den Wechsel heute noch faxt, müsste das noch möglich sein und die Auszahlung neu berechnet werden. Viel Glück.

  • Vielen Dank, für den wahrscheinlich "wertvollen" Hinweis zum Zinssatzwechsels (statt Darlehensverzichts)!
    Bei mir ist die Konstellation leider etwas komplizierter: der Ursprungsvertrag datiert schon aus 1988 und ist zweimal "umgestellt" (erhöht) worden. Keine Ahnung welche ABB dann gelten. Zudem hat mein Anwalt alle Unterlagen (und ist im Moment schwer zu erreichen). Wenn ich nichts Gegenteiliges von meinem Anwalt höre, werde ich wohl noch heute "hilfsweise" einen "Zinssatzwechsel" beantragen und eine Neuberechnung fordern und darauf hinweisen, dass ich den Scheck bis zu einer gerichtlichen Klärung nicht einlösen werde. Ist dafür mit einem Fax die Form gewahrt? Oder reicht vielleicht auch eine Email?
    Nochmal zur Zinsumstellung, wie wird genau gerechnet? Bekommt man ein Hundertstel (wegen 1% höherer Zinsen) des jeweiligen Vorjahressaldos zusätzlich? Wird ein nachträglicher Zinseszinseffekt berücksichtigt?


    MfG
    forenteilnehmer

  • @forenteilnehmer


    Email wird nicht reichen, da Unterschrift nötig, also mindestens Fax.


    Natürlich wird der Zinseszins berücksichtigt, der Zinszuwachs ist unglaublich viel, hatte mir
    vorher ca. 30 % weniger als der aktuelle Zinszuwachs ausgerechnet.
    Der Kontoauszug vom 31.12.2014 zeigte 72% der Bausparsumme an, jetzt beträgt die Auszahlungssumme über 90 % der Bausparsumme. Ich hatte seit der Zuteilungsnachricht nichts mehr eingezahlt.

  • Einen guten Tag an alle,


    ist hier jemand unterwegs, der über eine oder mehrere Adresse(n) von Fachanwälten für Bank-/Kapitalmarktrecht im nordwestdeutschen Raum verfügt, die schon Erfahrung mit Bausparkassenstreitigkeiten haben?


    Wenn ja, wäre es sehr nett, wenn ihr mir die zukommen lassen könntet.


    LG,
    Eagle Eye

  • Hallo an alle,


    ich habe am Wochenende ein Schreiben der BHW mit einem Verrechnungsscheck erhalten, den Brief aber nicht geöffnet, da gegen das Licht der Inhalt erkennbar war.


    Wie sollte man sich bezüglich des Verrechnungsschecks verhalten? Bei der Post mit "Annahme verweigert" zurückgeben? Was ist, wenn er auf dem Postweg "verloren" ginge: Kann den jeder einlösen? Wenn ich ihn behalte, habe ich die Auszahlung dann angenommen und der Vertragsauflösung zugestimmt? Kann ich ihn einfach nicht einlösen oder muss ich aktiv mitteilen, daß ich die Auszahlung nicht annehme?


    Viele Grüße


  • Hallo Crusher,
    ich darf hier keine rechtlichen Ratschläge geben, deswegen möchte ich nur auf folgende Gesetze verweisen:


    § 270 BGB
    Zahlungsort

    (1) Geld hat der Schuldner im Zweifel auf seine Gefahr und seine Kosten dem Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln.


    Gesetz über die Deutsche Bundesbank
    § 14
    Notenausgabe
    (1) Die Deutsche Bundesbank hat unbeschadet des Artikels 128 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union das ausschließliche Recht, Banknoten im Geltungsbereich dieses Gesetzes auszugeben. Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Die Deutsche Bundesbank hat die Stückelung und die Unterscheidungsmerkmale der von ihr ausgegebenen Noten öffentlich bekanntzumachen.


    Fragt Eure Anwälte.


    Gruß nicora

  • Anmerkung zum Beitrag „Contra“ vom 17.06.2015
    >„Es sieht derzeit so aus, dass all diejenigen, die gegen ihre Kündigung Klage eingereicht haben, vielleicht vor Gericht noch eine Chance haben. <

    Ich hoffe, dass genügend Klagen eingereicht wurden, denn damit ist auch ein „Kostenrisiko“Verbunden, das muss man sich leisten können muss (z.B. durch eine Rechtsschutzversicherung).Mit dieser Scheu vor den Risiken spekulieren vermutlich die Bausparkassen.Interessant wären auch entsprechende Aktenzeichen anhängiger Klagen.


    < Für alle anderen bleibt die Hoffnung auf Schadensersatz für die entgangenen Zinsen, falls vor Gericht Urteile zugunsten der Bausparer gefällt werden. >


    Die Hoffnung stirbt zwar zuletzt, aber vermutlich wird sie sterben


    "Nun habe ich mir einige Gedanken gemacht, was wohl aus der gekündigten Bausparsumme wird."


    ." Ich selbst habe heute ein Schreiben bekommen, dass das Geld auf ein zinsloses Zwischenkonto umgebucht wurde und nach einer bestimmten Frist per Verrechnungsscheck zugeschickt wird.Entsprechende frühere Einsprüche wurden zwar zur Kenntnis genommen aber per Standartschreiben abgewiesen.Ich habe mich jetzt entschieden gemäß Punkt 4 der „Gedanken“ vorzugehen.Ich habe noch einmal meinen Einspruch formuliert.Die Bankdaten bekanntgegeben und um Überweisung gebeten.Darauf hingewiesen, dass ich das Geld bis zur endgültigen rechtliche Klärung auf ein Tagesgeldkonto anlegen werde und mir ein Recht auf Schadenersatzanspruch für entgangene Zinsen im Falle eines Urteils zugunsten der Bausparer vorbehalten wird.Ob das Geld überwiesen wird, oder per Verrechnungsscheck sollte (außer unnützen kosten)Keine Rolle spielen.
    Jetzt heißt es abwarten
    Gruß kurtgerold

  • "Hier sind einige Vorschläge, was Sie jetzt tun können:

    • Lösen Sie den Scheck keinesfalls ein! Denn andernfalls würden Sie der Auflösung Ihres Bausparvertrages zustimmen.
    • Schreiben Sie Ihrer Bausparkasse, dass Sie den Scheck nicht akzeptieren und nicht einlösen werden!
    • Senden Sie den Verrechnungsscheck nicht an Ihre Bausparkasse zurück! Bewahren Sie ihn an einem sicheren Ort auf! Der Scheck kann von jedermann eingelöst werden. Sollte der Scheck in falsche Hände geraten, ist das Geld verloren. Nach aktueller Rechtsprechung tragen Sie dafür das Risiko - auch wenn Sie keine Schuld trifft.
    • Falls Sie es noch nicht getan haben: Legen Sie Widerspruch bei Ihrer Bausparkasse gegen die Kündigung des Bausparvertrages ein!
    • Lassen Sie bei der Verbraucherzentrale prüfen, ob die Kündigung in Ihrem Fall gerechtfertigt ist! Eine eindeutige Rechtsprechung gibt es derzeit noch nicht.
    • Schalten Sie einen Anwalt ein und lassen Sie ihn eine Klage gegen Ihre Bausparkasse prüfen!
    • Machen Sie Ihrem Unmut Luft! Die Verbraucherzentrale hilft Ihnen in der Argumentation und stellt sicher, dass der öffentliche Druck auf das unfaire Verhalten der Bausparkassen hoch bleibt."

    http://www.vz-nrw.de/bhw-scheck-1

  • Hallo,
    was mir noch nicht ganz klar ist, kann die Bausparkasse bei folgendem Vorgehen eine Akzeptanz der Kündigung konstruieren:
    Den Einspruch noch einmal formulieren (gemäß Vorlage der Verbraucherschutzverbände);(der Kündigung wurde bereits schon einmal widersprochen, wurde aber per Standartbrief abgelehnt),Die Bankdaten bekanntgeben (aber auf keinen Fall wird das mitgeschickte Formular verwendet, denn das könnte u.U. bedeuten, dass man die Kündigung akzeptiert) Darauf hinweisen, dass das Geld bis zur endgültigen rechtliche Klärung auf ein Tagesgeldkonto angelegt wird und mir ein Recht auf Schadenersatzanspruch für entgangene Zinsen im Falle eines höchstrichterlichen Urteils zugunsten der Bausparer vorbehalten


    Klagen ohne Rechtsschutzversicherung?
    Eine Klage bedeutet immer ein Risiko (es verdient mit Sicherheit immer nur einer)
    Also muss man eine Kosten – Nutzen Rechnung aufmachen.


    Ich habe folgende Antwort auf die Frage "welche Kosten kommen auf Selbstzahler( ohne Rechtsschutzversicherung) bei einer Bausparsumme von beispielsweise 50.000 Euro zu?" gelesen
    Antwort
    Hier liegt das finanzielle Risiko bei einer Niederlage vor Gericht bei etwa 8500 bis 9000 Euro - erstinstanzlich. Darin enthalten sind die Kosten für den eigenen Anwalt, den der Gegenseite sowie die Gerichtskosten
    Kommt es vor dem Gerichtsverfahren zu einer Einigung, muss bei der genannten Bausparsumme mit Kosten in Höhe von circa 1800 Euro gerechnet werden.


    Somit muss sich jeder selbst die Antwort geben, ob er sich das leisten kann oder will
    Für die meisten bleibt also nur der Weg sich an zu erwartende Gerichtsverfahren anzuhängen und sich für den Fall eines positiven Urteils richtig zu positionieren.
    Bis so ein höchstrichterliches Urteil kommt, das kann dauern
    .Also steht immer noch die Frage im Raum:Kann eine Bausparkasse eine Akzeptanz der Kündigung konstruieren, wenn ich der Kündigung ausdrücklich widerspreche, aber das Geld nicht im „Nirwana der Banken „ lasse, sondern auf ein Tagesgeldkonto bis zu einem Urteil „zwischenparke“


    Gruß kurtgerold