Alles anzeigenHallo liebe Mitstreiter,
nach zuverlässigen Informationen hat die beklagte Bausparkasse gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Dies geschah - jedenfalls für mich - nicht ganz unerwartet.
Wie bereits im LBS Forum mitgeteilt, versuchen die Bausparkassen durch ihre im Übrigen legitime Vorgehensweise "Kosten zu verursachen" um möglichst viele klagewillige vom Gang durch die Instanzen abzuschrecken. Die Bausparkassen rechnen schlicht und ergreifend damit, dass die Meisten entweder gar nicht klagen oder wenn, beim Gang durch die Instanzen "unterwegs" - gleich aus welchen Gründen - aussteigen.
Ungeachtet dessen hatte ich heute eine telefonische Unterredung mit meinem Anwalt. Dieser vertritt genauso wie ich die Auffassung, dass die bislang zu Gunsten der Bausparkassen ergangenen Urteile nicht richtiger werden, wenn die Gerichte - ohne diesen nahe treten zu wollen - das Urteil des LG Mainz inhaltlich "kopieren".
Tatsache ist und bleibt nämlich, dass die Bausparkassen § 489 Abs. 1 Nr. 2 nicht für sich streiten lassen können, sich zudem aus § 1 Abs. 2 BauSparkG unmissverständlich ergibt, dass der Bausparvertrag ein Vertrag mit der Bausparkasse ist, durch den der Bausparer nach Leistung von Bauspareinlagen einen
Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Bauspardarlehens
erwirbt und das OLG Stuttgart in seiner Entscheidung vom 14.10.2011 ( Az.: 9 U 151/11 ) zu dem Ergebnis kommt, dass ein
„ … Bausparvertrag solange unkündbar ist, wie die Auszahlung des Tilgungsdarlehens möglich ist und der Bausparer seine hierzu erforderlichen planmäßigen Sparpflichten erfüllt“.
Darüber hinaus geht - wie bereits in einem meiner vorherigen Beiträge erwähnt - auch der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 07.12.2010 ( Az. XI ZR 3/10 ) zutreffend davon aus,
„dass der Bausparer eine Option erwirbt, später ein Darlehen ohne Rücksicht auf die Zinsentwicklung am Kapitalmarkt zu einem bei Abschluss festgelegten Zinssatz zu erhalten“.
Wie man sieht, gibt es auch durchaus Argumente, die für uns Bausparer streiten ;-).
Freundliche Grüße
Betroffener2015
Hallo Betroffener 2015,
genau so isses !!!