Sehr geehrter Herr Beck,
es ist kein Geheimnis, dass es in den letzten Jahrzehnten immer wieder schwankende Konjunkturzyklen gab, also einen schwankenden Auf und Ab Verlauf der Wirtschaft bzw. des Wirtschaftswachstums. Wenn dies weder Ihnen noch mir entgangen ist, dürfte es auch den Verantwortlichen bei den Bausparkassen und / oder deren Eigentümern nicht entgangen sein. Diese hätten somit in den “fetten” Jahren durch die Bildung von Rücklagen nicht nur Vorsorge für magere Jahre treffen können sondern müssen. Sofern sie dies nicht getan haben, ist das nicht dem Bausparer anzulasten. Man kann in guten Jahren mit hohen Zinsen nicht fette Gewinne machen und in mageren Jahren mit niedrigen Zinsen den Kunden die Verträge kündigen. Eine seriöse Geschäftspolitik sieht anders aus.
Aus den vorgenannten Gründen begrüße auch ich eine Entscheidung zugunsten der Verbraucher. Eine solche halte ich derzeit entgegen Ihrer Auffassung nicht für kontraproduktiv. Bislang hat keine Bausparkasse substantiiert dargelegt, dass sie durch die Einhaltung der ( gekündigten ) Bausparverträge in ihrer Existenz so stark gefährdet ist, dass ihr die Einstellung des Geschäftsbetriebs droht.
Zur Untermauerung meiner Ausführungen verweise ich beispielhaft auf die LBS Baden - Württemberg. Diese rechtfertigt ihre Kündigungen mit selbstlosen Motiven. So sagt etwa der Vorstand der LBS, Herr Tillmann Hasselbarth in der Stuttgarter Zeitung vom 05.02.2015 „Wir haben eine Verantwortung für das Kollektiv der Sparer“. Gleichzeitig verzeichnet die Bausparkasse für 2014 ein Betriebsergebnis von 60 Millionen Euro. Von der aktuellen Kündigungswelle sind angeblich 22.600 Altverträge betroffen, sodass sich die Frage stellt, ob diese Verträge ernsthaft eine Gefahr für die 1,33 Millionen Bausparer im „Kollektiv“ der LBS Baden-Württemberg darstellen. Ist es glaubwürdig, dass 1,7 Prozent der Kunden das „Kollektiv“ gefährden können? Wie passt das zusammen? Die Antwort ist schlicht: Es passt nicht zusammen. Die LBS Baden-Württemberg ist in ihrer Existenz nicht gefährdet. Aber selbst wenn sie es wäre, kann sie sich nicht aus den Verträgen stehlen. In diesem Fall sind die Eigentümer der LBS, also die Nutznießer der fetten Jahre in die Haftung zu nehmen.
Freundliche Grüße
Betroffener2015