Noch ein Gedanke:
Sollte die Zuteilung eines Bausparvertrages bezüglich eines Bonustarifes u.a. vor Ablauf einer vorgesehenen Mindestvertragslaufzeit (von z.B. 7 Jahren) erreicht worden sein, also vor Erreichen des Bonusanspruchs, liegt hier nicht (automatisch) ein zeitlich begrenzter Darlehensverzicht vor, um den Bonus zu erlangen?
Dies kann ja bei Bonustarifen schließlich auch Vertragszweck gewesen sein, oder?
Ich stelle diesen Gedanken, neben den diesbezüglichen Ausführungen des OLG-Celle, einmal zu Diskussion.