BHW kündigt nicht vollen Bausparvertrag - rechtens?
- Christian_1983
- Erledigt
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Hallo und guten Abend,
zwischenzeitlich hat die BHW Bausparkasse AG meinen bislang 8 Jahre zuteilungsreifen und zu 78 % angesparten Dispo 2000 Bausparvertrag auf meine Girokonto überwiesen. Mit Bonuszinsen wurde die Bausparsumme in Höhe von EUR 10.000 überschritten (Bonuszinsen 3 % betrugen ca. EUR 3200 - Zinsberechnung habe ich nachgeprüft). Die Begründung des BHW sinngemäß: die Inanspruchnahme eines noch möglichen Bauspardarlehen wäre wirtschaftlich nicht sinnvoll und ich würde einen finanziellen Schaden erleiden ("wie fürsorglich"). Mal sehen, was mein Anwalt nach seinem Urlaub dazu sagt.
Gibt es hier im Forum Leidensgenossen in ähnlicher Konstellation?
Viele Grüße
wn25421pbgHallo,
die Reaktion und Argumentation des BHW auf meinen Widerspruch war ganz ähnlich: Auch mich will man mit der Kündigung vor einem Vermögensschaden bewahren.
Da die Damen und Herren Banker sich mit mir auf keine Diskussion auf Sach- und Vertragsebene einlassen wollten, beschreite ich nun auch den Rechtsweg.Dir @Resttechniker viel Erfolg in der kommenden Woche. Wenn ich mir Deine Zeitabläufe so anschaue und das Ganze in meinem Fall jetzt ähnlich verläuft, werde ich euch allerdings wohl erst im nächsten Jahr über den (vorläufigen?) Ausgang berichten können ...
Beste Grüße
Eagle Eye -
Hallo Resttechniker,
wünsche für die Urteilsverkündigung am 3.9. viel erfolgt, da ich auch fast das gleiche Problem mit der BHW habe.
Drücke feste die Daumen, dass die kundenunfreundliche Methoden der BHW nun abgestellt werden. -
Hallo eagle_eye und 2005bobby,
vielen Dank für Eure guten Wünsche.
Ja morgen wird dann das Urteil bekannt gegeben und wenn ich es dann
schriftlich vorliegen habe werde ich es hier einstellen.Also bis dann und viele Grüße aus Bielefeld
Resttechniker -
@Resttechniker
warst du/wirst du bei den Terminen anwesend sein? Kannst du etwas über die "Stimmung" des Prozesses sagen. Gibt es da überhaupt "ansatzweise Verständnis" für die Position der Bausparer??
Ansonsten wünsche auch ich dir, dass es gut ausgeht....forenteilnehmer
-
Sorry, das mit der Anwesenheit war ja schon beantwortet . Schade, ich hätte gern Infos aus erster Hand gehabt. Wenn man jetzt wüste wann und wo der Termin stattfindet, würde ich mir überlegen "vorbeizuschauen". Obwohl, manchmal dauern solche Termine nur 2 Minuten und man steht etwas ratlos da.......
MfG
forenteilnehmer -
@Resttechniker
Auch ich drücke Dir sehr die Daumen für morgen. Ich bin sehr gespannt! Danke, dass Du uns teilhaben lässt.
LG -
Die Urteilsverkündung findet morgen im LG Hannover um 9:00 Uhr statt.
Allerdings ist mir keine Raumnummer bekannt, in der Mitteilung vom LG steht nur etwas
von einer Serviceeinheit der 3. Zivilkammer.
Ob die Verkündung überhaupt öffentlich ist weiß ich nicht.Viele Grüße
Resttechniker -
Hmmm, dann muß man wohl an der Sicherheitsschleuse das Aktenzeichen nennen....wenn´s den öffentlich ist. Obwohl es ist doch im Namen des Volkes, dann kann man auch zuschauen...
Na gut, dann warten wir einfach, was du demnächst (positives) zu berichten hast .MfG
forenteilnehmer -
Auch ich bin gespannt wie ein Flitzebogen, wie es ausgeht; hoffe wir können uns mit Dir freuen.
Viele Grüße
wn25421pbg -
Alle mal lesen:
http://www.vur.nomos.de/filead…015/Aufsatz_VuR_15_07.pdf -
Danke für die Info. Ja, da sind sich die Fachanwälte wohl auch nicht einig.
In dem oben aufgeführten Aufsatz “Kündigung von Bausparverträgen: Wirksamkeit und Folgen” in der Fachzeitschrift “Verbraucher und Recht” , Ausgabe 7 / 2015, Seite 260 (9-te Zeile von oben links) hat RA Dr. Nuriye Yildrim, Kanzlei Wilhelm Lachmair & Kollegen, folgendes ausgeführt: “Zur Bausparsumme dürften auch die Zinsen und Boni auf die Bauspareinlagen gehören”.
Diese Voraussetzungen wären bei mir gegeben, da angespartes Kapital zuzüglich Bonuszinsen die Bausparsumme übersteigt.
Nachvollziehen kann ich die Aussage von RA Dr. Yildrim nicht, da doch die Zahlung von Bonuszinsen nur dann erfolgen kann, wenn ein Antrag auf Auszahlung des Bauspargut-habens gestellt wird (Abgabe einer Willenserklärung - Verzicht auf das Bauspardarlehen). Aber man wird ja von den Bausparkassen entmündigt.
Die Bafin hat zwischenzeitlich geantwortet und sieht keinen Handlungsbedarf.
Zitat:
Die Gewährung des Bonus auch ohne Zuteilungsverzicht werde ich nicht beanstanden. Die Begründung der Bausparkasse halte ich für nachvollziehbar,... . Letztendlich kann nur ein Gericht entscheiden, ob die beanstandeten Vertragskündigungen zulässig sind."Nach meinem Dafürhalten kann man sich die Schreiben an den Ombudsman und die BaFin schenken. Mal sehen, ob Resttechniker etwas Positives berichten kann.
Bis dann,
wn25421pbg -
Danke für die Info. Ja, da sind sich die Fachanwälte wohl auch nicht einig.
In dem oben aufgeführten Aufsatz “Kündigung von Bausparverträgen: Wirksamkeit und Folgen” in der Fachzeitschrift “Verbraucher und Recht” , Ausgabe 7 / 2015, Seite 260 (9-te Zeile von oben links) hat RA Dr. Nuriye Yildrim, Kanzlei Wilhelm Lachmair & Kollegen, folgendes ausgeführt: “Zur Bausparsumme dürften auch die Zinsen und Boni auf die Bauspareinlagen gehören”.
Diese Voraussetzungen wären bei mir gegeben, da angespartes Kapital zuzüglich Bonuszinsen die Bausparsumme übersteigt.
Nachvollziehen kann ich die Aussage von RA Dr. Yildrim nicht, da doch die Zahlung von Bonuszinsen nur dann erfolgen kann, wenn ein Antrag auf Auszahlung des Bauspargut-habens gestellt wird (Abgabe einer Willenserklärung - Verzicht auf das Bauspardarlehen). Aber man wird ja von den Bausparkassen entmündigt.
Die Bafin hat zwischenzeitlich geantwortet und sieht keinen Handlungsbedarf.
Zitat:
Die Gewährung des Bonus auch ohne Zuteilungsverzicht werde ich nicht beanstanden. Die Begründung der Bausparkasse halte ich für nachvollziehbar,... . Letztendlich kann nur ein Gericht entscheiden, ob die beanstandeten Vertragskündigungen zulässig sind."Nach meinem Dafürhalten kann man sich die Schreiben an den Ombudsman und die BaFin schenken. Mal sehen, ob Resttechniker etwas Positives berichten kann.
Bis dann,
wn25421pbg"Zur Bausparsumme dürften auch die Zinsen und Boni auf die Spareinlagen zu rechnen sein."
Ziemlich vage in meinen Augen. Was heißt "dürften"? Und: Es folgt keinerlei Begründung für diese Annahme, die als allgemeingültig einfach so in den Raum gestellt wird.
Ich habe hier drei verschiedene ABBs liegen, die diesbezüglich drei unterschiedliche vertragliche Vereinbarungen beinhalten. Wenn als Voraussetzung für einen Bonuszins allerdings die Zuteilungsannahme und der Darlehensverzicht vertragsgemäß vereinbart sind, kann ich nicht erkennen, weshalb Boni dann à priori zur "Bausparsumme" gehören sollten.
Nur nebenbei: Ich bemängele, dass Frau Yildirim die Begrifflichkeiten nicht sauber trennt, sie gar verwechselt. Allein darunter leidet die Qualität solcher Einlassungen, sorry. Denn wenn sie an dieser Stelle von "Bausparsumme" spricht, meint sie wahrscheinlich das "Bausparguthaben". Anders ergibt das Ganze keinen Sinn, denn was eine "Bausparsumme" ist, wissen wir eigentlich alle ...
Zu erinnern ist außerdem an das Urteil des LG Hannover vom 30.06.2015, in dem es unter "Tatbestand" ausführt:
"Vertraglich vereinbart ist eine Verzinsung des Guthabens mit 2 % und für den Fall, dass der Bausparer nach einer Vertragslaufzeit von mindestens 7 Jahren bei Annahme der Zuteilung des Vertrags auf die Inanspruchnahme des Bauspardarlehens verzichtet, eine rückwirkende Bonusverzinsung mit insgesamt 4,25 % Zinsen."
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Ein Hallo an Alle
Ich hatte gerade ein Gespräch mit meinem Anwalt.
Leider müssen wir noch ein wenig warten bis ich den Inhalt des Urteil kenne.
Das Urteil wird vom LG auf dem Postweg zugestellt, was sicher noch ein paar Tage dauern wird.
Also noch ein wenig Geduld und dann stelle ich das Urteil hier ein.Viele Grüße
Resttechniker -
Ein Hallo an Alle
Ich hatte gerade ein Gespräch mit meinem Anwalt.
Leider müssen wir noch ein wenig warten bis ich den Inhalt des Urteil kenne.
Das Urteil wird vom LG auf dem Postweg zugestellt, was sicher noch ein paar Tage dauern wird.
Also noch ein wenig Geduld und dann stelle ich das Urteil hier ein.Viele Grüße
ResttechnikerHallo Resttechniker,
heißt das, dass Du noch völlig im Dunkeln tappst und sich auch keine Tendenz andeutet oder "durchgesickert" ist?
Wenn das so ist, wird man ja vom Gericht ganz schön "auf die Folter gespannt" ...Viele Grüße
Eagle Eye -
So sieht's dann wohl aus, laut meinem Anwalt ist die Vorgehensweise durchaus üblich.
Keine Tendenz bekannt, aber die Urteile die bis jetzt in Hannover gefallen sind machen keine große Hoffnung.
Im Laufe der nächsten Woche werde ich es doch wohl erfahrenViele Grüße
Resttechniker -
So sieht's dann wohl aus, laut meinem Anwalt ist die Vorgehensweise durchaus üblich.
Keine Tendenz bekannt, aber die Urteile die bis jetzt in Hannover gefallen sind machen keine große Hoffnung.
Im Laufe der nächsten Woche werde ich es doch wohl erfahrenViele Grüße
ResttechnikerDanke @Resttechniker, dann bleiben wir also noch einige Tage gespannt ...
Habe gerade noch einen etwas witzigen Satz gelesen, der aus unserem BMF stammt ...
"Mit den neuen Regeln solle aber sichergestellt werden, dass sich Verbraucher auch künftig darauf verlassen können, dass die langfristigen Zusagen aus Bausparverträgen eingehalten werden können, hieß es am Dienstag im Bundesfinanzministerium"
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Hallo,
hier gibt's mal was Positives - das Ludwigsburger Urtel von 7.8 im Detail:
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Ein Hallo in die Runde
Ich habe mich heute nach dem Urteil beim LG Hannover erkundigt.
Tja, wie befürchtet die Klage wurde abgewiesen und Kosten trägt der Kläger.
Noch mal ein Dank an alle Daumendrücker aber leider war Eure Mühe vergebens.
Sobald mir das schriftliche Urteil vorliegt werde ich es hier einstellen.Also bis dann und Allen ein schönes Wochenende
Resttechniker
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Da hat das LG Hannover seinem schlechten Ruf wieder alle Ehre gemacht. Wohl dem, der in Ludwigsburg (B-W) klagen kann, siehe den Link oben (Danke NoWay). Ein Urteil und eine Super-Begründung, wie wir "Hannoveraner" sie wohl erst vom BGH erwarten können. Glücklich wer die folgenden Instanzen nervlich und finanziell durchhält, bzw. wessen Rechtschutzversicherung sich in den höheren Instanzen nicht auch noch querstellt.
Zum Artikel von RAin Dr. Yilderim (Danke Bausparfuchs Die Einrechnung des Bonus(es) mag man aus Juristensicht so begründen können, sie hat aber ein praktisches Problem und nicht nur deswegen teile ich sie nicht. Die Bausparkasse kennt meinen persönlichen Steuersatz nicht und zieht so pauschal 25,X% Kapitalertragssteuer (+Soli, +Kirche) vom Bonus ab. Daher kann eine Bausparkasse in vielen Fällen nicht wissen ob "nach Steuererklärung" die angesparte Summe + Bonus tatsächlich die Bausparsumme erreicht. Auch wenn dieser Fall überwiegend "Besserverdienende" (Steuersatz oberhalb 25,X%) trifft, zeigt es doch dass eine Zurechnung des Bonus wenig praxisgerecht ist!MfG
forenteilnehmer