BHW kündigt nicht vollen Bausparvertrag - rechtens?


  • Hallo Betroffener 2015,


    genau so isses !!!

  • Alle in letzter Zeit zu diesem Thema ergangnene Entsheidungen finden Sie unter www.rae-greus.de in der Rubrik "Aktuelles" als PDF zum Download (pro: AG Ludwigsburg, Urteil vom 7. August 2015 (10 C 1154/15); contra: LG Mainz, Urteil vom 28. Juli.2014, AZ 5 O 1/14; LG Hannover, Urteil vom 30. Juni 2015, AZ 14 O 55/15; LG Aachen, Urteil vom 19. Mai 2015, AZ 10 O 404/14). Hingewiesen sie noch auf die Entscheidung des OLG Frankfurt (Beschluss vom 2. Oktober 2013 - 19 U 106/13), welche in vielen Fällen ebenfalls Anwendung finden könnte.

  • Hallo an Alle,


    meine Rechschutzversicherung will für die nächste Instanz keine Deckungszusage erteilen.
    Hat jemand von Euch auch solch einen Fall oder anders gefragt kennt einer Versicherungen die problemlos Deckungszuagen erteilen?
    Ich würde dann meiner RS-Versicherung mal die leuchtenden Beispiele zukommen lassen um Sie zum Umdenken zu bewegen.


    Viele Grüße
    Resttechniker

  • @Resttechniker,


    Hallo,

    ausweislich des eingestellten Schreibens lehnt die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage für den nächsten Rechtszug ab, weil ihrer Auffassung nach der Risikoausschluß des § 3 Absatz 2 f) bb) ARB Anwendung findet. Aus dem genannten Paragraphen und Absatz soll sich - ebenfalls nach Auffassung der Rechtsschutzversicherung - ergeben, dass die Geltendmachung von Ansprüchen die im Zusammenhang u.a. mit „Sparverträgen“ stehen, ausgeschlossen ist.


    Ob die von der Rechtsschutzversicherung vorgenommene Auslegung der ARB rechtskonform ist, kann Ihnen sicherlich Ihr Anwalt sagen. Wenn sie rechtskonform ist, d.h., wenn das was die Rechtsschutzversicherung vorträgt wirklich so im Vertrag steht, ist die Ablehnung begründet.


    Man kann natürlich auch spitzfinderisch sein und abstreiten, dass die Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit dem Ankauf, dem Abschluss, der Veräußerung, der Verwaltung oder der Finanzierung von – Wertpapieren, Sparverträgen usw. stehen.


    Stattdessen kann man vortragen, dass im vorliegenden Fall die Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit dem Vertragserhalt ( Fortführung des Vertrages ) stehen. Vielleicht hat Ihr Anwalt Erfahrung und kann die Rechtsschutzversicherung davon überzeugen, dass sie zu Unrecht ablehnt.


    Freundliche Grüße
    Betroffener2015

  • Hallo zusammen,


    ich bin seit heute neu im Forum und ebenfalls Betroffener.


    Bei uns hat das BHW einen noch nicht voll besparten Bausparvertrag unter Einrechnung des Bonus nach § 488 BGB gekündigt (3 Monate Frist).


    Der entsprechende Widerspruch wurde zurückgewiesen und die Übersendung eines Schecks angekündigt.


    Wir haben zwar ein Ombudsverfahren eingeleitet, aber davon hat sich das BHW nicht abhalten lassen. Eine telefonische Nachfrage beim Ombudsmann/frau hat auch ergeben, dass von dort wegen Überlastung auf längere Sicht keine Entscheidung zu erwarten ist.


    Gibt es zu dieser Fallkonstellation schon Gerichtsurteile?


    Des Weiteren würde mich interessieren, ob bei den Gerichtsverfahren zu § 489 schon ein Verfahren zu einem OLG gelangt ist. Die meisten der bisherigen LG Entscheidungen haben sich ja wohl an das AG Mainz gehängt und keine eigene Erwägungen beigefügt.


    Viele Grüße

  • Zum steuerlichen Aspekt:


    Bei der Abrechnung der Bonuszahlung hat die Bausparkasse Zinsabschlagsteuer einbehalten. Eine endültige Entscheidung (Ombudsmann oder Gericht) kann sich eventuell bis in das nächste Jahr (2016) hinziehen. Bei der Steuererklärung für 2015 soll man laut Auskunft eines Finanzamtes die Steuerbescheinigung der Bausparkasse angeben und anschließend Widerspruch gegen den Steuerbescheid wegen des noch schwebenden Verfahrens einlegen. Nachdem das Verfahren entschieden wurde, wird dann ggf. der Steuerbescheid geändert.

  • Ich habe jetzt, trotz aller Widersprüche, vom BHW die Abrechnungen und Schecks zu meinen Verträgen erhalten.


    Die Abrechnungen enthalten zwar neben den laufenden Zinsen bis zur Auflösung die Erstattung der Abschlussgebühren sowie die Bonuszinsen sowie abgeführte Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, dann aber wird der verbleibende Betrag für die Auszahlung in zwei Summen aufgeteilt, die benannt sind "Auszahlung aus Zuteilungssumme" (größerer Betrag), und "Rückzahlung" (kleinerer Betrag).


    Diese Aufteilung und Benennung sind mir ein Rätsel. Die Beträge lassen sich nicht aus den in der Abrechnung genannten Positionen erzeugen. Auch sind unsere ursprünglichen Einzahlungen schon höher als der Betrag, der nun "Rückzahlung" genannt wird. Es gibt übrigens auch je einen Scheck für diese Beträge.


    Haben andere Betroffene auch solche Texte in der Abrechnung. Versucht das BHW vielleicht über Erwähnung von "Zuteilung" den Anschein zu schaffen, als habe man diese doch angenommen???


    Auch die abgeführten Beträge scheinen mir nicht korrekt, die 25%ige Abgeltungssteuer ist z.B. nicht korrekt berechnet. Einen Freistellungsauftrag haben wir beim BHW nicht.


    Haben andere Bausparer, denen Abrechnung und Scheck aufgezwungen wurde, auch solche Auffälligkeiten in ihren Abrechnungen?

  • Hallo,


    es ist Aufgabe der Bausparkasse, Ihnen gegenüber objektiv nachprüfbar darzulegen, was sich hinter "Auszahlung aus Zuteilungssumme"(größerer Betrag), und "Rückzahlung" (kleinerer Betrag) verbirgt und wie sich die Beträge zusammensetzen.


    Ungeachtet dessen würde ich der Bausparkasse per Einschreiben/ Einwurf oder Einschreiben / Rückschein rein vorsorglich mitteilen, dass Sie den Scheck nicht akzeptieren und nicht einlösen werden.


    Sodann bestreiten Sie noch höchst hilfsweise die Richtigkeit der Abrechnung und Scheckbeträge und bitten ohne Anerkenntnis einer Präjudiz und / oder sonstigen Rechtsverpflichtung um Überlassung einer Aufstellung aus welcher sich die von der Bausparkasse ausgekehrten Scheckbeträge nachvollziehen lassen.


    Darüber hinaus weisen Sie darauf hin, dass Sie die Bausparverträge zu keinem Zeitpunkt abgerufen haben.


    Da Sie ein höflicher Mensch sind, verbleiben Sie mit freundlichen Grüßen und warten was passiert. ;-).


    Ich selbst habe von meiner Bausparkasse ( LBS ) nur einen Scheck erhalten, dessen Betrag mit meinen Berechnungen nicht übereingestimmt hat, weshalb ich die LBS mit einem Schreiben, welches u.a. die Absätze 1 bis 4 dieses Beitrags beinhaltete, konfrontiert habe.


    Seither herrscht das Schweigen im Walde. Dies wiederum stört mich nicht im Geringsten, da bereits Klage erhoben wurde und das angerufene Gericht auch schon Tätigkeiten entfaltet hat.


    Freundliche Grüße
    Betroffener2015

  • Hallo Betroffener,
    danke für die Tipps.
    Nach telefonischer Rückfrage ergab sich, dass die Höhe der Bausparsumme (wegen der Euro-Umrechnung eine krumme Zahl, daher kam ich nicht selbst drauf) als "aus der Zuteilungssumme" bezeichnet wurde, der diese übersteigende Rest, der sich durch die Zurechnung der Bonusverzinsung ergab, als "Rückzahlung". Nun frage ich mich, ob das BHW daraus im Nachhinein auch noch irgendwas für das Unternehmen Günstiges konstruieren kann...
    Ich werde auf jeden Fall noch einmal gemäß Deinen Tipps widersprechen, zumal ich auch noch festgestellt habe, dass die Berechnung der Abgeltungssteuer nicht korrekt ist, und man mir hierfür am Telefon keine Erklärung liefern konnte. Vor diesem Hintergrund zweifle ich natürlich auch an der Berechnung der Bonusverzinsung, die ja nicht trivial ist.


    Falls jemand hier ein nachvollziehbares Verfahren hat, wäre ich dankbar dafür, wenn er es hier im Forum präsentieren könnte.

    Freundliche Grüße an alle Mitstreiter
    Nemkinjata

  • Hallo,
    ich suche derzeit die Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge (ABB) zum Tarif 2 (ABB 2) aus dem Jahre 2003 der Wüstenrot Bausparkasse AG.


    Kann mir ein Mitstreiter vielleicht einen Tipp geben, wie ich an diese "alten ABB 2" komme?


    Mein Anwalt könnte Sie im laufenden Verfahren am Gericht in Ludwigsburg gut gebrauchen :)


    Vorab Vielen Dank für Eure Hilfe!



    Freundliche Grüße an alle Mitstreiter
    Betroffener2003

  • Hallo Betroffener 2003,


    ich habe die ABB bei der Wüstenrot Bausparkasse AG angefordert und erhalten - in meinem Fall Tarif 7 (ABB 7).


    Freundliche Grüße


    WiWi

  • Servus Leute,


    Bei dem Bericht unter "was können Sie tun?" wurde unter 3. empfohlen sich an die Verbraucherzentralen zu wenden.
    Ist Euch bekannt, ob die "Verbraucherzentrale Bayern" eine Bündelung von Klagen Betroffener gegen die LBS Bayern prüft?


    Besten Dank & einen schönen Sonntag Abend


    Jockerle