BHW kündigt nicht vollen Bausparvertrag - rechtens?


  • Hallo eagle eye und alle anderen Interessierten,
    schau mal bitte ins BGB § 305, insbesondere § 305c. Dazu gibt es mehrere BGH-Urteile.
    Es wird weiterhin Gerichte geben, die


    "der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zukommen lassen werden", und dass weder Fortbildung des Rechts noch Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist."


    Ein BGH-Urteil in Sachen Bauspar-Kündigungen wird es wahrscheinlich nie geben.


    Euch allen einen schönen 3. Advent
    nicora

  • Ein adventliches Hallo an alle Forenteilnehmer,


    könntet Ihr bitte mal kundtun, wer von Euch wann, einen Verrechnungsscheck von der Bausparkasse xyz


    oder


    wann einen Barscheck von der Bausparkasse xyz erhalten hat ??


    Vielen Dank im voraus


    nicora

  • Hallo Nicora,


    die LBS hat mir zunächst unzählige Schreiben zukommen lassen mit der Bitte um Mitteilung der Kontonummer, damit Sie die Auszahlung vornehmen können. Daraufhin habe ich der Bausparkasse mitgeteilt, dass ich keine Auszahlung wünsche und für den Fall, dass Sie die Auszahlung einfach auf das Konto vornehmen, welches ihnen noch von meinen monatlichen Zahlungen bekannt ist, ich alles zurückgehen lasse.


    In der Folge kam dann ein Verrechnungsscheck. Diesen habe ich entwertet durch Abschneiden aller vier Ecken sowie Lochung, dem Anbringen des Vermerks „Ungültig“ mit Permanentstift auf Vorder und Rückseite und herausschneiden der Unterschrift. Anschließend habe ich ihn per Einschreiben / Rückschein an die Bausparkasse zurückgesendet. Seither ist - bis auf den wechselseitigen Schriftverkehr im anhängigen Rechtstreit - Ruhe …


    Freundliche Grüße
    Betroffener2015


  • Hallo Nicora,


    mein Verrechnungsscheck wurde ausgestellt mit dem Datum, zu dem auch die Kündigung erfolgte, und ging mir in den Tagen danach zu.
    Der Begleittext lautete: "Den beigefügten Scheck bitten wir baldmöglichst Ihrem Geldinstitut zur Einlösung vorzulegen."


    Mein RA ist auf meine Bitte hin so vorgegangen, wie gestern von mir beschrieben - Scheck wurde anschließend von der BSK gesperrt, so dass er momentan kein "Unheil" durch Verlust/Diebstahl mehr anrichten kann ...


    Schönen Restsonntag
    Eagle Eye


  • Ich habe von der BHW Bausparkasse AG einen Verrechnungsscheck bekommen. Nachdem ich diesen nicht eingelöst habe, hat mich die BHW erneut angeschrieben und darum gebeten, den Scheck innerhalb von 8 Tagen einzulösen oder den Scheck an die BHW zurückzusenden und mitzuteilen, wie ich über das Guthaben verfügen möchte. Werde der Scheck nicht innerhalb der angegebenen Frist eingelöst, werde die BHW den Scheck vorsorglich sperren lassen.


    Ich habe der BHW mitgeteilt, dass ich den Verrechnungsscheck nicht akzeptiere und den Scheck zurückgesandt. Die BHW hat mich daraufhin informiert, dass das Guthaben nunmehr auf einem unverzinsten Sammelkonto bereitgehalten werde.

  • Ich habe von der BHW Bausparkasse AG einen Verrechnungsscheck bekommen. Nachdem ich diesen nicht eingelöst habe, hat mich die BHW erneut angeschrieben und darum gebeten, den Scheck innerhalb von 8 Tagen einzulösen oder den Scheck an die BHW zurückzusenden und mitzuteilen, wie ich über das Guthaben verfügen möchte. Werde der Scheck nicht innerhalb der angegebenen Frist eingelöst, werde die BHW den Scheck vorsorglich sperren lassen.


    Ich habe der BHW mitgeteilt, dass ich den Verrechnungsscheck nicht akzeptiere und den Scheck zurückgesandt. Die BHW hat mich daraufhin informiert, dass das Guthaben nunmehr auf einem unverzinsten Sammelkonto bereitgehalten werde.


    Hallo Leute,


    vielen Dank für Eure Rückmeldungen.
    Da Kurtgerold einen Barscheck erhalten hat, kam bei mir die Frage auf, ob die Bausparkassen evtl. ihre Taktik geändert haben, mal Verrechnungsscheck, mal Barscheck. Welche Taktik könnte Eurer Meinung nach dahinterstecken?


    Wenn ich Sparfux richtig verstanden habe, wurde er aufgefordert, der Bausparkasse mitzuteilen, wie sie (die Bausparkasse) über sein Guthaben verfügen solle.
    Stimmt das so Sparfux, wenn ja, könntest Du bitte das entsprechende Schreiben (natürlich anonymisiert) hier einstellen? Danke.


    Gruß
    nicora

  • Hallo nicora,


    der Wortlaut des Schreibens der BHW Bausparkasse AG war wie folgt:


    "... der Ihnen am ... zugeschickte Scheck in Höhe von ... ist dem Kreditinstitut bisher nicht zur Einlösung vorgelegt worden.


    Da der Einlösungszeitraum überschritten ist, bitten wir Sie, den Scheck innerhalb der nächsten 8 Tage Ihrem Geldinstitut zur Einlösung vorzulegen oder an uns zurückzusenden. Bei der Rückgabe teilen Sie uns bitte mit, wie Sie über den zustehenden Betrag verfügen wollen.


    Sollten wir von Ihnen keine Anweisungen erhalten und der Scheck wird im angegebenen Zeitraum nicht eingelöst, dann werden wir ihn vorsorglich sperren lassen.


    Damit wird einem evtl. Missbrauch vorgebeugt.


    Mit freundlichen Grüßen
    BHW Bausparkasse AG"


    Beste Grüße


    Sparfux

  • @alle


    Erhaltet Ihr wirklich Barschecks? Falls Ihr Euch nicht sicher seid, bitte noch einmal nachschauen - das wäre sehr wichtig für uns zu wissen. Solch eine Info können wir dann entsprechend in den Ratgebern an andere Leser weitergeben. Vielen Dank!!!

  • Ich hab es nicht so mit Schecks, daher die Frage: wo ist der Unterschied zwischen Bar- und Verrechnungsscheck und wie wirkt sich das auf "unsere" Fallkonstellationen aus?
    Und wie sehr ihr die Chancsen/Risiken beim "Zwischenparken" der Bausspargelder? Die Geldannahme könnte "gegen und verwendet werden" und Schwierigkeiten in einem Prozess machen. Die BHW könnte sagen: Durch die Geldannahme kann sie den Vertrag nicht mehr in den alten Stand versetzen, da das Geld nun anders (geringer verzinst) angelegt (oder als Kredit ausgereicht) werden muss.
    Der entstandene Schaden ist auch für den BHW-Kunden schwieriger zu beziffern, auch weil das jetzige Zwischenparkkonto oder das Bausparkonto einen Freistellungsauftrag hat/hatte und das jeweils andere etwa nicht......


    MfG
    forenteilnehmer

  • @forenteilnehmer


    Auch heute erst gelernt 8o

    • Der Verrechnungsscheck kann nur auf ein Konto ausgezahlt werden. Die Zahlungsbewegung ist also im Zweifelsfall nachverfolgbar und damit bei Missbrauch ermittelbar.
    • Der Barscheck kann von jedem, der ihn hat, einfach gegen Bargeld eingelöst werden. Es gibt keinen Beweis für Missbrauch.

    Was der Scheck ist, müsste draufstehen. Als "Verrechnungsscheck" oder "Barscheck" als Überschrift.

  • Zählt Bonuszins zum Guthaben für eine Vollansparung?


    Dass bestimmte Bausparkassen bei Vollansparung des Vertrages kündigen, ist bekannt. Ungeklärt war bisher (lt. Finanztest), ob auch der Bonuszins in die Berechnung der Vollansparung eingeht. Die BHW Bausparkasse behauptet, dies sei rechtmäßig und kündigt diese Verträge..


    Meine Eingabe beim Ombudsmann der Privaten Bausparkassen von Mitte 2015 hat jetzt (06.Dezember 2015) ergeben, dass sich der Ombudsmann auf die Seite der BHW Bausparkasse stellt und eine Schlichtung daher ablehnt.
    Soweit zum Ombudsmann....

  • Ok, danke, wieder etwas dazugelernt, obwohl der Scheck eher eine aussterbende Art ist....
    Der Barscheck könnte also von BHW-Mitarbeitern selbst eingelöst werden. Dann haben sie ne Menge Geld und wären einen lästigen Kunden los. Keine Zeugen. Keine Beweise. Zuzutrauen wäre es denen......


    Bleibt trotzdem das Problem der unverzinsten Guthaben. Wer hat einen Vorschlag für den Königsweg? Mein Anwalt ist diesbezüglich etwas schmallippig geworden :/ .


    MfG
    forenteilnehmer

  • Zählt Bonuszins zum Guthaben für eine Vollansparung?


    Dass bestimmte Bausparkassen bei Vollansparung des Vertrages kündigen, ist bekannt. Ungeklärt war bisher (lt. Finanztest), ob auch der Bonuszins in die Berechnung der Vollansparung eingeht. Die BHW Bausparkasse behauptet, dies sei rechtmäßig und kündigt diese Verträge..


    Die BHW kündigen die Verträge so oder so. Bei mir ist der Vetrag auch mit Bonus nicht voll bespart und trotzdem gekündigt. Wenn die BHW diesen "Trick" hilfsweise vorbringt und sie erfolgreich gegen dieses Argument vorgehen ist ihnen trotzdem nicht abschließend geholfen.
    Da sie den Bonus erst bei Darlehensverzicht bekommen kann er auch vorher nicht hinzugerechnet werden, aber meine "Rechtsmeinung" zählt ja leider nicht 8) .


    MfG
    forenteilnehmer


  • Die BHW kündigen die Verträge so oder so. Bei mir ist der Vetrag auch mit Bonus nicht voll bespart und trotzdem gekündigt. Wenn die BHW diesen "Trick" hilfsweise vorbringt und sie erfolgreich gegen dieses Argument vorgehen ist ihnen trotzdem nicht abschließend geholfen.
    Da sie den Bonus erst bei Darlehensverzicht bekommen kann er auch vorher nicht hinzugerechnet werden, aber meine "Rechtsmeinung" zählt ja leider nicht 8) .


    MfG
    forenteilnehmer


    Hallo Forenteilnehmer,


    dieser Satz "Da sie den Bonus erst bei Darlehensverzicht bekommen kann er auch vorher nicht hinzugerechnet werden" steht für jeden logisch Denkenden, der auf dem Boden der vertraglich vereinbarten Regelungen steht, außer Frage. Ob diese "Rechtsmeinung" zählt, werden wir sehen.


    Die BHW Bausparkasse ist dermaßen "fürsorglich"-anmaßend, dass sie sich auf den Standpunkt stellt, der Bausparer erleide einen wirtschaftlichen Schaden, wenn er nicht "zwangsweise-freiwillig" den Bonuszins und damit die gesamte Abrechnung annimmt - und vor diesem Schaden müsse sie den Bausparer bewahren. Ob das mit dem Vertrag und den ABB konform geht, die genau das Gegenteil besagen, scheint denen so was von egal zu sein.


    Sollte die BHW Bausparkasse mit dieser Kündigungsbegründung Recht bekommen, könnte man mehr oder weniger leichte Zweifel an unserer Gerichtsbarkeit bekommen ...


    Gruß
    Eagle Eye

  • @alle


    Erhaltet Ihr wirklich Barschecks? Falls Ihr Euch nicht sicher seid, bitte noch einmal nachschauen - das wäre sehr wichtig für uns zu wissen. Solch eine Info können wir dann entsprechend in den Ratgebern an andere Leser weitergeben. Vielen Dank!!!



    Eindeutig ein Barscheck, was eigentlich unverantwortlich seitens der Bausparkasse ist, da den ja jeder einlösen könnte.
    Auf der Umschlag Rückseite war ein "Rückschein national" angeheftet; ich vermute einmal den hätte der Briefträger bei Abgabe ausfüllen müssen (?) was aber nicht geschah;

  • Nur der Vollständigkeit halber: die beiden Schecks, die die BHW mir im Juli ungefragt zugesendet hat, trugen den Schrriftzug "nur zur Verrechnung". Ich tippe also auf "Verrechnungsschecks" 8o .
    Die Schecks liegen zu Hause, ob sie wie angekündigt gesperrt wurden, weiß ich nicht...


    MfG
    forenteilnehmer