BHW kündigt nicht vollen Bausparvertrag - rechtens?

  • @forenteilnehmer


    ich weiß nicht, was Sie mit "fiktiven Steuererträgen" meinen, vermutlich aber Steuerabzüge auf
    Zinserträge.
    Das Finanzamt interessiert sich nicht dafür, welche Probleme man mit seinem Finanzdienstleister hat.


    Entscheidend ist:
    Sind 2015 Zinserträge dem Bausparkonto gutgeschrieben worden? Wenn "ja": wurde die Kapitalertragssteuer etc.
    von der Bausparkasse abgeführt, was zwangsläufig gemacht werden muss, wenn keine Freibeträge vorliegen.


    Ist Kapitalertragssteuer abgeführt, kann man von der Bausparkasse eine entsprechende Bescheinigung FORDERN,
    wenn sie nicht automatisch zugesandt wird, in Ihrem Fall also dort anfordern.


    Es liegt dann an einem selbst, ob man die Zinserträge in seiner Steuererklärung ( Anlage KAP) angibt, oder nicht.
    Es empfiehlt sich immer, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 % liegt.


    Generell beantragt man in der Anlage KAP die "Günstigerprüfung", d.h. das Finanzamt rechnet für einen den
    günstigeren Steuersatz (25 % pauschal oder der individuelle Steuersatz) für die Kapitalerträge aus und berücksichtigt
    das entsprechend in der Steuerberechnung.


    HINWEIS: Meine persönliche Meinung ersetzt keine Beratung durch einen Steuerberater!

  • Danke für die schnelle Antwort! Ich wollte hauptsächlich wissen, ob die von der Kündigungswelle zum 30.06.2015 Betroffenen eine (wie in den Vorjahren) "reguläre" Steuerbescheinigung für 2015 (automatisch) erhalten haben, in der die Zinsen für das halbe Jahr und eventuelle Kapitalerträge durch die Umstellung auf Darlehensverzicht/Bonuszinsen enthalten sind.
    Ich kann eine solche Bescheinigung nicht finden und bin zusätzlich irritiert weil der zugesandte Kontoauszug 2015 unten unter dem horizontalen Trennstrich bei abgeführte Kapitalertragssteuer, SoLi und Kirchensteuer keine Einträge (genauer: ********) enthält.


    MfG
    forenteilnehmer

  • Danke für die schnelle Antwort! Ich wollte hauptsächlich wissen, ob die von der Kündigungswelle zum 30.06.2015 Betroffenen eine (wie in den Vorjahren) "reguläre" Steuerbescheinigung für 2015 (automatisch) erhalten haben, in der die Zinsen für das halbe Jahr und eventuelle Kapitalerträge durch die Umstellung auf Darlehensverzicht/Bonuszinsen enthalten sind.
    Ich kann eine solche Bescheinigung nicht finden und bin zusätzlich irritiert weil der zugesandte Kontoauszug 2015 unten unter dem horizontalen Trennstrich bei abgeführte Kapitalertragssteuer, SoLi und Kirchensteuer keine Einträge (genauer: ********) enthält.


    MfG
    forenteilnehmer

    Hallo forenteilnehmer,


    eine Steuerbescheinigung nach §45a Abs. 2 und 3 EStG für meinen im vergangenen Jahr gekündigten und abgerechneten Bausparvertrag habe ich definitiv nicht erhalten.


    Allerdings wurden im letzten (Abrechnungs-)Kontoauszug v. Sommer 2015 Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ausgewiesen und vom Gesamtguthaben abgezogen.



    Lagen Deine Kapitalerträge möglicherweise unterhalb Deines Freistellungsauftrages?



    Gruß
    Eagle Eye

  • @forenteilnehmer


    die Steuerbescheinigung für die Vorlage beim Finanzamt für das Jahr 2015 wurde mir Anfang des Jahres zugeschickt. Mein Vertrag wurde zum 31.07.2015 vom BHW gekündigt und zum 03.08.15 auf mein bekanntes Konto überwiesen. Die Kontoabrechnung bekam ich auch im August 2015.
    Du hast die Steuerbescheinigung entweder selbst verbummelt oder sie ist auf dem Postweg verloren gegangen. Ggf. eine Ersatzbescheinigung anfordern.


    MfG
    wn25421pbg

  • @eagle_eye,


    eigentlich sollte es keine Rolle spielen, ob die Beträge unter der Grenze liegen. Bei vielen Onlinbanken muss man allerdings explizit eine Steuerbescheinigung beantragen, wenn man eine haben möchte, vor allem wenn keine Steuern abgeführt wurden. Werden Steuern abgeführt, gibt es nach meiner Kenntnis auf jeden Fall eine. Vom BHW habe ich allerdings immer eine zugeschickt bekommen, auch wenn der frei gestellte Betrag nicht erreicht wurde.


    MfG
    wn25421pbg

  • wn25421pbg:


    Da Du schreibst, dass das Geld auf Dein bekanntes Konto überwiesen wurde:


    Gibt es möglicherweise unterschiedliche Vorgehensweisen der Bausparkasse - je nachdem ob sie das Guthaben noch "verwahrt" (weil man einen übersandten Scheck nicht angenommen oder nicht eingelöst hat) oder ob sie das Guthaben dem Kunden bereits ausgezahlt hat?



    Gruß
    Eagle Eye

  • 2013 hatte ich noch zwei Bausparverträge und über dem Freistellungsauftrag liegende Zinserträge.
    Die Steuerbescheinigung darüber habe ich wohl automatisch bekommen.


    2014 und 2015 lagen die Zinsen bei nur noch einem Vertrag unter dem Freistellungsauftrag.
    Steuerbescheinigungen habe ich nicht bekommen und auch nicht angefordert.


    Wegen der Nichtausschöpfung des Freibetrages und wegen der Günstigerprüfung musste ich ja dem Finanzamt Belege von allen Kapitalerträgen einreichen. Diesem genügten 2014 und 2015 die den Jahreskontoauszügen unterhalb der gestrichelten Linie angehängten schmalen Streifen (BHW), bezeichnet als "Allgemeine Vertragsübersicht 2014 (2015)".


    berghaus 20.09.16

  • Ergänzung noch zu Beitrag 607:


    Diese Vertragsübersichten enthalten nur die gezahlten Zinsen (Kapitalerträge) und ansonsten bei abgeführte KapitalESt, Soli und KiSt 0,00, aber nicht **********, wie forenteilnehmer in Beitrag 602 schreibt.



    berghaus 20.09.16

  • An und für sich ist es ja nicht schlecht, wenn die Bonuszinsen ein wenig verteilt werden.
    Das wurde an anderer Stelle im Forum schon erwähnt.
    Möglicherweise hat man ja in diesen Niedrigzinszeiten noch ordentlich Freibeträge frei und, wenn dann hoffentlich nach entsprechend guten Urteilen und Fortführung des Vertrages oder über Schadenersatz noch ein Nachschlag anfällt, wieder Freibeträge oder aber eben weniger zu versteuern.


    Insofern sollte man, meine ich, sogar auf einer Steuerbescheinigung mit den Bonuszinsen und den abgeführten Beträgen bestehen, wenn das nicht gleich wieder als Annahme der Kündigung gewertet wird.
    Da gibt es also noch was zu klären.
    Und das zu Klärende betrifft auch die (meine) Frage, ob man den Scheck nun einlöst oder nicht (s.o.).


    Mich würde auch noch interessieren, wer von den hier 'Betroffenen' das Geld angenommen bzw. die Schecks eingelöst hat (natürlich unter Vorbehalt) und was Eure Anwälte dazu geraten haben.


    berghaus 20.09.16

  • berghaus (Beitrag 609)



    siehe dazu "http://www.bausparvertrag-hilfe.de/kuendigung-durch-bhw-bausparkasse-ag.html unter Punkt
    "06.07.2015 – Update zur Versendung von Verrechnungsschecks durch die BHW". Bei mir hat sich die BHW geweigert eine Konto zwecks Rücküberweisung mitzuteilen.





    wn25421pbg

  • @eagle_eye @wn25421pbg @berghaus


    Da scheint ja die Handlungsweise der BHW nicht ganz einheitlich zu sein! Ich habe bisher immer eine Steuerbescheinigung bekommen ein Freistellungsauftrag hat es nie gegeben. Und selbst wenn man die freigestellte Summe bei der BHW nicht erreicht hätte, wäre für die Steuererklärung ja auch die Bescheinigung des in Anspruch genommene Teilbetrages interessant.
    Da es sich um eine hohe, erst zu 2/3 erreichte, Bausparsumme handelt, ergeben die durch den Darlehensverzicht erzielten "Sonderzinsen" einen 5stelligen Betrag und einen 4stelligen Steuerabzug. Dafür reicht kein Freibetrag ;) . Da ich den Darlehensverzicht (nur für den Fall, dass die Rechtsprechung die Verträge abschließend beendet!) erst am 30.06.2015 erklärt habe (sonst hätte man die Summe auch noch verloren, wenn der BGH in der Rechtsprechung "schwächelt"), musste mir Mitte Juli 2015 ein korrigierter Kontoauszug erstellt werden. Vielleicht hat das die BHW aus dem Takt gebracht??
    Ob die Versteuerung der "Sonderzinsen aus Vertragsumstellung" in 2 Teilen (wenn der Vetrag weiterläuft) von Vorteil ist, ist wohl eine individuelle Problematik. Ich habe nun bei der BHW angerufen und gefragt ob sie mir eine Bescheinigung zusenden können. Sie behaupten, diese wäre schon versandt worden (kann sein, kann nicht sein) und eine Nacherstellung einer "Urkunde" würde bei der BHW 30 Euro kosten. Mal sehen was passiert. 30 Euro passt ja zum übrigen Geschäftsgebaren....


    Zusatzproblematik: was passiert eigentlich mit der Wohnunngsbauprämie für das 1. Halbjahr 2015? Gibt es die nur für ganze Jahre?


    MfG
    forenteilnehmer


  • @eagle_eye (Beitrag 606)


    Ich denke, dass es es verschiedene Vorgehensweisen gibt. Da ich fast 45 Jahre Kunde der BHW war und auch meine Bauvorhaben über das BHW finanziert hatte, war meine Bankverbindung durch Lastschrifteinzug bekannt.; vielleicht liegt es daran.


    Wen es interessiert, hier der Zwischenbericht der BHW: https://www.bhw.de/docs/Zwischenbericht_16.pdf
    Unter Punkt 13. sind übrigens Rückstellungen aus Bonusverpflichtungen in Höhe von über 1.000.000.000 EUR aufgeführt; der Verlust der Gesellschaft betrug im ersten Halbjahr 2016 über 44 Millionen EUR (erstmalig? im Vergleich zu den Vorjahren).


    wn25421pbg

  • @ forenteilnehmer (Beitrag 611)


    ich habe meine Wohnungsbauprämie im April 2016 auf mein Konto ohne vorheriges Anschreiben seitens der BHW auf mein Girokonto überwiesen bekommen. Den Antrag hatte man mir im Januar mit den ganzen Steuerunterlagen und Jahreskontoauszügen zugeschickt; diesen habe ich gleich ausgefüllt und mit Einschreiben zurückgeschickt. Mein Vertrag wurde übrigens Mitte 2015 gekündigt.


    wn25421pbg

  • @wn25421pbg (Beitrag 613)


    Da ich die Steuerunterlagen nicht bekommen habe, habe ich wohl auch den Antrag auf Wohnungsbauprämie nicht bekommen. War das die Prämie für 2015 und gab es nur die die halbe Summe?
    Ich hoffe, ich bekomme den Antrag mit den angeforderten Steuerunterlagen mitgeschickt. Mal sehen was sie mit der Wohnungsbaurämie machen, wenn sie kein Konto von mir haben....und das ich aus bekannten Gründen ja auch nicht angeben kann....


    forenteilnehmer

  • Danke @Bausparfuchs !


    Das ist ja mal eine "schöne" Urteilsbegründung! Besonders Absatz 60 und 61 beschreiben das Problem genau (und das mal ohne Verwendung von Juristendeutsch :thumbup: ).


    Absatz 67 irritiert mich dann doch etwas: wurden die 3 betrachteten Verträge aus dem Urteil über die jährliche Zinsgutschrift hinaus bespart oder nicht? In den vorherigen Absätzen scheint das Gericht das "nicht aktive Besparen" der Vertäge nicht als Hinderungsgrund für das Weiterbestehen zu erachten ?( .


    forenteilnehmer

  • @berghaus / 609


    "Mich würde auch noch interessieren, wer von den hier 'Betroffenen' das Geld angenommen bzw. die Schecks eingelöst hat (natürlich unter Vorbehalt) und was Eure Anwälte dazu geraten haben."


    Auf Anraten der Anwälte wurden die mir zugesandten Schecks nicht eingelöst, zudem wurde dies der Bausparkasse mitgeteilt und sie gleichzeitig aufgefordert, die Schecks wieder abzuholen.


    Dass dies wohl die richtige Maßnahme war, geht aus dem schriftlichen Hinweis des Gerichts im Vorfeld der Verhandlung hervor. Auszugsweises Zitat:


    "Der Tatbestand der Vollbesparung dürfte nicht gegeben sein [...] es sei denn der übersandte Verrechnungsscheck wäre vom Kläger eingelöst worden [...]."



    Gruß
    Eagle Eye

  • Zitat von eagle_eye

    "Der Tatbestand der Vollbesparung dürfte nicht gegeben sein [...] es sei denn der übersandte Verrechnungsscheck wäre vom Kläger eingelöst worden [...]."

    Das bestärkt mich in dem Vorhaben den Scheck nicht einzulösen, trotz des Zusage der BHW vom 15.09.16
    "Wegen Ihres Widerspruchs gegen die Kündigung gehen wir bei Einlösung des Schecks daher nicht von einem Anerkenntnis der Kündigung aus.".


    Allerdings weiß ich nicht, was die Vollbesparung , mit der Einlösung des Schecks zu tun haben könnte, es sei denn dies (Ihr) Landgericht hat schon mal den Gedanken seiner späteren Entscheidung, dass die Hinzurechnung der Bonuszinsen zur Vollbesparung führt, vorweggenommen.


    berghaus 21.09.16