BHW kündigt nicht vollen Bausparvertrag - rechtens?

  • Hallo,
    ich möchte mich auch in die Liste der Betroffenen eintragen.


    Ich habe ebenfalls am 18.12.2014 ein Kündigungsschreiben mit Bezug auf den § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB von der BHW bekommen.
    Mein Bausparvertrag wurde 2004 umgewandelt in einen Vertrag mit Verzicht auf Zuteilung des Darlehns.
    Damit ist der Vertrag meiner Meinung kein Darlehnsvertrag mehr und der von der BHW genannte Paragraph zu für diesen Fall nicht mehr maßgebend.
    Dieses hat die BHW so nicht angenommen.
    So denke ich, ist wahrscheinlich nur noch die Heranziehung eines Rechtsanwaltes bzw. Beratung durch die Verbraucherzentrale sinnvoll.
    Dieses werde ich wohl, so wir Ihr das auch bereits geschrieben habt, dann ebenfalls machen.

  • Hallo zusammen,
    auch ich gehöre zu den "geschädigten" BHW-Sparern. Mein Bausparvertrag ist noch nicht voll angespart und deshalb habe ich Widerspruch gegen eine Kündigung zum 01.07.15 eingelegt. Bin mal gespannt wie das Antwortschreiben ausfällt. Den Weg über die Schlichtungsstelle habe ich auch schon ins Auge gefasst. Bei der Verbraucherzentrale habe ich ebenfalls einen Termin (März) zwecks Beratung..
    Bei meinem Bspv handelt es sich um einen sog. D3-Vetrag aus dem Jahre 1996.
    Wer kann mir noch einmal die Bausparbedingungen als pdf ins Netz stellen?
    Danke schon mal für die Info.

  • Liebe Community,


    § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB als Rechtsgrundlage für eine Kündigung der Bausparkasse heranzuziehen, erachte ich schon im Ansatz für fragwürdig.


    Zweck der Regelung ist es, dem Darlehensnehmer gegenüber dem Darlehensnehmer eine Waffengleicheit bezüglich aktueller Marktkonditionen zu verschaffen. Da die Bausparkassen die Tarife und Konditionen gestalten und dem Bausparer nur wenig Gestaltungsfreiheit belassen, bedarf es in diesem Sinne auch keiner Kündigungsregelung, die die Bausparkasse vor ihren eigenen Konditionen schützt. Sollte bei der Bausparkasse tatsächlich eine Schieflage aufgrund der Niedrigzinsphase drohen, so ist sie gehalten, sich bezüglich der Anpassung der Bausparbedingungen bzgl. der Konditionen bzw. der Kündigungsregelungen eine Genehmigung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu verschaffen.


    Tatsache ist, dass Bausparkassen auch von der Niedrigzinsphase profitiert haben, indem Kunden sich vor weiteren Zinssenkungen noch insoweit günstige "Alt"-Konditionen gesichert haben. Die Schwäbisch-Hall sprach noch im Juli 2013 von einem "glänzenden Geschäft". Bezeiht man dies mit ein, so weckt dies Zweifel, ob die Kündigungswellen nicht doch lediglich einer Ertragsoptimierung dienen. Dann hätten die Bausparkassen aufgerüstet, statt eine Waffengleichheit herbeiführen zu wollen.


    Gruß aus Frankfurt am Main

  • Hallo alle zusammen,


    auch ich bin von dieser Kündigungswelle betroffen.


    Ich habe auch wie Ihr alle das Kündigungsschreiben mit Datum vom 18.12.2011 bekommen.


    Ich habe darauf hin meinen Widerspruch per Einschreiben an das BHW geschickt.


    Am 15.01.2015 erhielt ich die Antwort, wie nicht anders zu erwarten, wird an der Kündigung festgehalten.
    Somit habe ich mich mit meiner Rechtschutzversicherung in Verbindung gesetzt wegen einer Deckungszusage.
    Dort wurde mir vorgeschlagen es zuerst mit einer Mediation zu versuchen. Das habe ich dann auch gemacht.


    Am 16.01.2015 rief mich dann die Mediatorin an mit der Nachricht daß das BHW mit Ihr aus Datenschutzgründen nicht
    sprechen könne. Ich sollte dem BHW dazu erst noch Vollmachten erteilen. Ich habe mich dann mit der Mediatorin darauf verständigt das dieses wohl keinen Zweck hat und ich den Rechtsweg einleiten werde.


    Ich habe mir dann einen Fachanwalt für Bank- und Versicherungs herausgesucht und für den 21.01.2015 einen Termin
    ausgemacht.


    Mal sehen wie Er die Sache sieht.


    Viele Grüße aus Bielefeld

  • Hey @Resttechniker,


    willkommen im Club der Geschädigten.


    Würde mich freuen, wenn du die wesentlichen "take-aways", z.B. wie der Anwalt die Siegchance in einem möglichen Prozess einschätzt bzw. wie dein weiteres Vorgehen in dieser Sache ist im Anschluss an dein Gespräch am 21.1. posten könntest. (bitte keine Schreiben des Anwalts o.ä. hochladen, da dieses in den Bereich Urheberrecht fallen würde und sich schließlich jeder selber einen Anwalt nehmen kann).


    Besten Dank
    Christian

  • Hallo alle zusammen,


    ich war gerade beim Anwalt. Er will sich nun in die Materie einarbeiten, da er bis jetzt so einen Fall nicht hatte.
    Ich werde auf jedenFall den Rechtsweg eingehen und Klage einreichen lassen.
    Bei neuen Erkenntnissen werde ich Euch weiteres mitteilen.


    Viele Grüße

  • Hallo,


    auch von mir eine kurze Zwischeninfo: Meine Beschwerde müsste seit Montag letzte Woche bei der Ombudsstelle in Berlin vorliegen. Nach der Verfahrensordnung erhält man ja eine Eingangsbestätigung und wird zugleich informiert, ob noch Unterlagen nachzureichen sind. Habe gestern dort angerufen und mich nach der Eingangsbestätigung erkundigt; man sagte mir, dass allein diese aufgrund außergewöhnlich vieler neuer Beschwerden mindestens 3 Wochen dauern würde... Von daher kann man sich ausrechnen, dass sich eine Entscheidung der Ombudsleute über Monate hinziehen kann.


    Grüsse
    Martin

  • Hallo,


    ich bin ebenfalls von der Kündigung eines noch nicht voll besparten aber bereits seit 10 Jahren zuteilungsreifen Bausparvertrages betroffen. Wobei mein Vertrag bei der BSQ über 9.000 Euro zu etwa 90 Prozent bespart ist. Mangels Rechtschutzversicherung möchte ich keinen Anwalt einschalten. Der Weg über die Ombudsstelle wäre für mich jedoch eine Option.


    Im Momenst stellt sich für mich aber erst mal die Frage, was mit dem Zinsbonus in Höhe von 2,5 Prozent geschieht, wenn ich die Kündigung der Bausparkasse akzeptiere. Erhalte ich dann nur den Basiszins oder auch den Bonus?


    Zur Bonusgewährung steht folgendes in den AGB:


    (1) Das Bausparguthaben wird mit 2,5 vom Hundert jährlich auf der
    Grundlage taggenauer Berücksichtigung aller Zahlungseingänge ver-
    zinst (Basiszins). Hat der Bausparer bei Vertragsabschluß die Bonus-
    verzinsung gewählt, so erhöht sich die Verzinsung des Bauspargut-
    habens unter den Bedingungen von Absatz 2 um einen Bonus von
    2,5 vom Hundert auf eine Gesamtverzinsung von 5,0 vom Hundert
    jährlich.


    (2) Der Bonus nach Absatz 1 wird gewährt, wenn
    - der Bausparer nach § 15 kündigt oder auf das zugeteilte
    Bauspardarlehen verzichtet und
    - der Bausparvertrag zu diesem Zeitpunkt mindestens 7 Jahre
    bestanden hat und
    - die Bewertungszahl mindestens 150 beträgt.


    § 15
    (1) Der Bausparer kann den Bausparvertrag jederzeit kündigen. Er
    kann die Rückzahlung seines Bausparguthabens frühestens 3 Monate
    nach Eingang seiner Kündigung verlangen. Auf Wunsch des Bauspa-
    rers zahlt die Bausparkasse das Guthaben vorzeitig unter Einbehal-
    tung eines Diskonts von bis zu 3,0 vom Hundert des Guthabens aus.
    (2) Solange die Rückzahlung des Bausparguthabens noch nicht be-
    gonnen hat, führt die Bausparkasse auf Antrag des Bausparers den
    Bausparvertrag unverändert fort.


    Danke schon mal für eure Einschätzung!


    LG
    Moritz

  • Hallo Moritz,


    nach Deinen - und sicher auch unseren (BHW) - Bausparbedingungen ist eine Kündigung durch die Bausparkasse überhaupt nicht vorgesehen. Das ist ja gerade das Thema; die Bausparkasse kann m.E. und nach dem hier bereits zitierten Urteil des OLG Stuttgart allenfalls dann kündigen, wenn der Vertrag voll angespart ist oder der Sparer seine monatlichen Sparraten nicht zahlt. Für den Fall, dass Du die Kündigung akzeptierst (für mich käme das nicht in Frage), steht Dir m.E. der Bonus ohne Wenn und Aber zu.


    Bei mir in der Gegend gab es heute übrigens ein intessantes Urteil gegen die örtliche Sparkasse:


    http://www.t-online.de/wirtsch…urteil-mit-tragweite.html


    Der Fall ist sehr ähnlich gelager,t und vieles spricht dafür, dass die Bausparkassen ebenfalls vor Gericht Schiffbruch erleiden werden. Wie bereits geschrieben, ich ziehe das auf jeden fall bis zum Ende durch, auch ohne Rechtsschutzversicherung. Eine solche habe ich noch nie gebraucht, da ich in den 4 oder 5 Fällen, in denen ich in den letzten 20 Jahren einen Anwalt einschalten musste, immer die Gegenseite im Unrecht war und daher letztlich alle Kosten tragen musste.


    Grüsse
    Martin

  • Hallo Martin,


    danke für die interessanten Informationen. Nachdem ich das Urteil aus deinem Link gelesen habe, denke ich auch, dass es die Bausparkassen vor Gericht nicht leicht haben werden.


    Ich werde deshalb zunächst der Kündigung meines Bausparvertrages widersprechen. Wobei mir natürlich klar ist, dass die BSQ trotzdem an ihrer Kündigung festhalten wird.


    Sobald ich das Antwortschreiben der BSQ bekommen habe, entscheide ich, ob ich sofort einen Rechtsanwalt einschalte oder mich zunächst an die Ombudsstelle wende. Wobei ich momentan zu letzterem tendiere.


    Also nochmals danke für deine Hilfe.


    LG
    Moritz

  • Hallo alle zusammen,


    mein Anwalt hat inzwischen an das BHW ein Schreiben geschickt. Er hat das BHW darauf hingewiesen das er die Kündigung, solange noch ein Darlehen möglich ist, für rechtswidrig hält. Eine Antwort des BHW liegt noch nicht vor.
    Die Rechtschutzversicherung hat inzwischen eine Deckungszusage erteilt. Ich werde mich dann wieder melden wenn es etwas neues gibt.


    Viele Grüße aus Bielefeld

  • Hallo Leute,
    ich bin neu hier und muss erst mal alle Beiträge hier im Forum lesen, da ich auch einiges zu berichten hätte. Möchte nur eben mal "Resttechniker" sagen, dass es vom LG bzw. OLG Stuttgart ein Urteil gibt, wonach die BSKasse nicht kündigen darf, so lange der Bausparer noch ein Bauspardarlehen aufnehmen kann.


    Liebe Grüße

  • Hallo Nicora und alle anderen,
    danke für die Mitteilung. Leider gibt es ja noch kein letztinstanzliches Urteil in dieser Angelegenheit.
    Mein Anwalt hat vom BHW die kompletten Vertragsunterlagen angefordert um den Vertrag zu prüfen für die weitere Vorgehensweise in diesem Kündigungsfall.


    Viele Grüße

  • Hallo Resttechniker und alle Interessierten,


    es gibt tatsächlich noch kein höchstrichterliches Urteil und es wird auch so schnell keins geben:
    In zwei OLG-Entscheidungen hat man die Sache bewusst ausgebremst indem man einfach keine Revision zugelassen hat.
    So einfach geht das in unserem schönen Land.
    Selbst die Ombudsleute verstoßen gegen ihre eigene Verfahrensordnung, da sie nur tätig werden dürften, wenn schon ein höchstrichterliches Urteil vorhanden ist. Na, merkt Ihr was?
    Außerdem stellt sich die Frage, "welche rechtliche Relevanz haben eigentlich diese von den Bausparkassen bezahlten Ombudsleute ?"
    Übrigens, von der gesetzlichen Aufsichtsbehörde - genannt BaFin - könnt Ihr ebenfalls keine Hilfe erwarten.


    Gruß

  • Hallo BHW Geschädigte,


    ich habe gerade Nachricht vom Anwalt bekommen. Das BHW hat bis jetzt nicht reagiert auf sein Schreiben und er hat dem BHW eine Frist bis zun 20.02.2015 gesetzt sich zur Sachlage zu äußern und die Vertragsunterlagen zur Verfügung zu stellen. Ansonsten müßten wir Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung erheben.


    Mal sehen ob das BHW nun weiterhin toter Mann spielt.


    Viele Grüße und ein schönes Wochenend an alle

  • Hallo liebes Forum


    Mein noch nicht zugeteilter Bausparvertrag wurde gekündigt.


    Ich habe schon in google etwas gesucht und weiß auch schon über das allgemeine Problem.


    Meine Fragen sind: Das OLG hat schon zugunsten der Bausparer entschieden. Wann rechnet ihr mit einem BGH-Urteil?


    Ist jemand von euch betroffen und bei einer Sammelklage dabei?


    Wenn meine Bausparkasse die Kündigung durchsetzen will, möchte ich ebenfalls bei einer Sammelklage mitmachen.


    Kennt jemand gute Anwälte zwischen Stuttgart-Ulm?


    Danke und Gruß


    Melos

  • Hallo zusammen,
    ich habe der Kündigung widersprochen und einen Anwalt eingeschaltet, der der BHW ebenfalls geschrieben hat das die Kündigung durch einen nicht voll angesparten Bausparvertrag nicht rechtens ist. Alle Verberbraucherzentralen haben ja zum Ende der letzten Woche einen Musterbrief und eine Info auf ihren HP eingestellt.
    Leider sagt mir meine Rechtschutzversicherung, dass ich für eine Klage derzeit keine Kostenübernahme bekomme. Wer von euch hat eine Kostenübernahme seiner Rechtschutzversicherung erhalten und hat welchen Vertrag ARB 75, ARB 1994 oder 2000? Über eine Info würde ich mich sehr freuen!

  • Jetzt weiß ich, warum ich keine Rechtschutzversicherung habe!
    Mir wurde ebenfalls angeraten, zu meiner Rechtschutzversicherung zu gehen und zu klagen - wenn ich eine hätte...