BHW kündigt nicht vollen Bausparvertrag - rechtens?

  • Danke für Eure Antworten, noch eine letzte Nachfrage...
    Auf dem Zuteilungsformular kann ich entweder "sofort" ankreuzen oder zu einem wählbaren Termin...vor dem Hintergrund einer möglichen Überzahlung folgende Frage:
    Wenn ich einen bestimmten Termin wünsche, muss ich doch sicherlich noch Prämien, Zinsen und meine monatlichen Sparbeiträge mit berücksichtigen bis zu diesem Termin...oder gibt es dann noch zusätzlich irgendeine Wartefrist/Zuteilungsfrist ab dem gewünschten Termin, wo dann auch nochmal Zinsen etc. Für das Warten entstehen, die das Guthaben dann schlechtestenfalls zur Übersparung bringen?
    Oder kurz gefragt: ist ab dem gewünschten Zuteilungstermin "Schluss" mit Zinsen etc und der Vertag wird dann quasi bis zur Abwicklung und Auszahlung "eingefroren"?
    Danke und Grüße
    Olli

  • Hallo Zusammen,


    ich finde die allgemeinen Bausparbedingungen ABB meines BHW Bausparvertrages,
    abgeschlossen im Dezember 1992, nicht mehr.


    Kann mir jemand helfen und mir die ABB (vermutlich die von 1987) als PDF per PN zusenden?
    Würde ggf. nach Absprache auch für Kopieraufwände aufkommen.


    Herzlichen Dank.


    Beste Grüße
    Betroffener

  • Hallo an alle BHW - "Opfer",


    hier einige Informationen, die vielleicht von allgemeinem Interesse im Zusammenhang mit den nach § 488 Abs. 3 BGB gekündigten und wiederhergestellten Bausparverträgen der BHW sind:


    1. Schadenersatzforderungen aus der Kündigung der Bausparverträge (z.B. Anwaltskosten, Beratungskosten VBZ, Porto usw.) werden von BHW auf schriftlichen Antrag (immer mit Einschreiben senden!!) gegen Nachweis erstattet (natürlich immer ohne Anerkennung einer Rechtspflicht!)
    2. Wird durch die nachträgliche Gutschrift der Basiszinsen für vergangene (gekündigte) Jahre an einem Stichtag (hier: 1.1.2018 für die Jahre 2015, 2016 und 2017) der jährliche Sparerpauschbetrag von 800/1600 Euro überschritten, sollte die sogenannte "10-Tage-Regel" nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz für die Zinsen aus dem Vorjahr (hier: 2017) geprüft und beim Finanzamt beantragt werden.
    3. Bei Überschreitung des Sparerpauschbetrags sollte die Abgeltungssteuer von 25% plus Soli auf die "Einmalgutschrift" als Schadenersatz gefordert werden, wenn die Zinsen bei regelmäßiger jährlicher Gutschrift (gesamte Zinserträge also unter dem Sparerpauschbetrag) steuerfrei geblieben wären (hat bei mir funktioniert!).


    Ich habe so neben der zusätzlichen Bonuszinsgutschrift auch noch sämtliche Verfahrenskosten und Steuerbelastungen an die BHW weitergereicht und erstattet bekommen.


    Es macht zwar etwas Arbeit, aber es hat sich gelohnt!!


    Herzliche Grüße an alle "Mitstreiter"

  • Hallo liebe Gemeinde,


    beim großen Corona-Aufräumen ist mir mein alter BHW-Ordner mit meinem zwangs-abgerechneten Dispo-Plus-Vertrag in die Hände gefallen. Nachdem die BHW diesen Bausparer Ende 2014 nach § 489 (Zehn Jahre seit Zuteilung) gekündigt hat, habe ich den Ordner seit dem BGH-Urteil 2017 nicht mehr angefasst - besser für meinen Blutdruck!


    Nun beruhigt mich etwas: Ich bin nochmal auf die Finanztip-Seiten gegangen und habe mir die redaktionelle Zusammenfassung der Vorgänge um die Kündigungswelle alter Verträge angeschaut. Dort bin ich auf ein Detail aufmerksam geworden, das ich damals nicht mehr mitbekommen habe, weil ich die ganze Sache wie gesagt dem Vergessen anheim gegeben hatte.


    Dort ist die Rede davon, daß das BGH seine Rechtsprechung konkretisiert habe und für die Zehn-Jahres-Frist eine Ausnahme formuliert hat, wonach bei Verträgen mit Zins- und Treuebonus die Kündigung eventuell nicht rechtens sei. Das war aber recht schwammig und offenbar nur für Einzelfälle.


    Kann mir jemand sagen, ob der Dispo Plus so ein Ausnahmefall gewesen sein könnte (3% Zinsbonus bei 7000 DM Ansparsumme und sieben Jahren Treue)? Ist euch ein Fall bekannt, wo ein Kunde wieder in seine Rechte versetzt und die Kündigung zurückgenommen wurde? Oder ist diese Ausnahmeregelung nur eine trügerische Hoffnung gewesen?


    Das nagt jetzt doch an mir, daß ich eventuell zu früh aufgegeben habe! Mein Vertrag wurde Herbst 1998 abgeschlossen, war am 1.1.2001 zuteilungsreif und ist im Dezember 2014 zum Juki 2015 gekündigt worden ...