BHW kündigt nicht vollen Bausparvertrag - rechtens?

  • Hallo eagle_eye,


    könnten Sie mir bitte die allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (Bausparbedingungen) von BHW per Mail schicken. Mir wurde auch ein Tarif D Vertrag von 1995 mit der gleichen Begründung gekündigt und ich werde in Widerspruch gehen.
    Die Ombudsstelle hat gesagt, dass ich die Bedingungen vorlegen muss, doch anscheinend habe ich die nie erhalten und es dummerweise auch nicht bemerkt.
    Falls Ihre Bedingungen nicht dieselben sind, wissen Sie vielleicht woher man alte Bedingungen bekommen kann?
    Vielen Dank schon mal im Voraus

  • Hallo eagle_eye,


    könnten Sie mir bitte die allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (Bausparbedingungen) von BHW per Mail schicken. Mir wurde auch ein Tarif D Vertrag von 1995 mit der gleichen Begründung gekündigt und ich werde in Widerspruch gehen.
    Die Ombudsstelle hat gesagt, dass ich die Bedingungen vorlegen muss, doch anscheinend habe ich die nie erhalten und es dummerweise auch nicht bemerkt.
    Falls Ihre Bedingungen nicht dieselben sind, wissen Sie vielleicht woher man alte Bedingungen bekommen kann?
    Vielen Dank schon mal im Voraus


    Hey Frühling :)


    schau mal auf die erste Seite, da hat Christian freundlicherweise schon 2 Links reingestellt. Mit einem davon öffnest Du die Pdf-Datei mit den ABBs für den BHW Dispo plus.


    Für die anderen einfach mal googlen, z. B hier:
    https://www.bhw.de/content/all…eschaeftsbedingungen.html

  • Hallo Bausparfuchs und eagle_eye,



    vielen Dank für die schnellen Antworten.


    Falls der Widerspruch abgelehnt wird, versuche ich es noch mal über die Ombudsstelle.


    Habt einen schönen Abend

  • Hallo,


    Mein Bausparvertrag (Dispo plus) den ich seit Dezember 1997 habe wurde mir zum Oktober gekündigt. Als Grund wurde §489 Abs. 1 Nr.2 BGB angegeben. Der Bausparvertrag ist seit 2004 zugeteilt und nicht voll bespart.
    Widerspruch geben die Kündigung hatte ich bereits an das BHW geschrieben. Der wurde abgelehnt.
    Jetzt wollt ich noch an die Ombudsstelle schreiben.
    Kann mir bitte jemand helfen was ich in das Beschwerdeformular unter Sachverhaltsdarstellung und Beschwerdeziel schreibe. bzw. wie, ich kann da nichts formulieren.


    danke


    ...
    Leute, jetzt seid Ihr gefordert. Zeigt Euren Willen zur Aufklärung dieses Skandals der unrechtmäßigen Kündigungen von sog. Altverträgen. Ihr könntet hier in diesem Forum einfach nur die Bausparkasse und Vertragsnummer nennen, oder über eine PN. Falls mehrere gekündigte Verträge bei einer Bausparkasse bestehen, reicht eine Vertragsnummer.


    Benötigst du noch eine Vertragsnummer?


    Hallo eagle_eye,könnten Sie mir bitte die allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (Bausparbedingungen) von BHW per Mail schicken. ...


    Erläuterung und ABB zum BHW Dispo plus. 1997_12_29 - ABB.pdf

  • Hallo an Alle,


    ich wollte Euch ja auf dem laufenden halten über den Fortgang der Klage gegen das BHW.
    Das Landgericht Hannover hat einen Termin für eine Güteverhandlung und gegebenfalls im Anschluß daran einen frühen ersten Termin festgesetzt.
    Der Termin wird Mitte August sein, also nach dem Termin zu dem das BHW die Kündigung ausgesprochen hat.
    Ich werde dann mal abwarten auf die Reaktion des BHW.


    Viele Grüße aus Bielefeld


    Resttechniker

  • Auch ich war inzwischen beim RA, der aber den Fall noch eingehend prüfen muß. Ist die Prüfung erfolgreich muß auch noch die Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme zusagen. Die Schwierigkeiten liegen hier auch im Detail, der Vertrag ist von 1988 und zwischendurch auch erhöht worden. Dummerweise liegen die alten ABB nicht mehr vor, bzw es muß auch geprüft werden ob bei der Erhöhung neue ABB vereinbart wurden. Auch mein RA sagte, dass eine Verhandlung (auch vor dem LG Hannover) erst weit (9-12 Monate Vorlaufzeit!) nach dem 01.07.2015 stattfinden würde, so ist erstmal wichtig, was mit dem Bausparguthaben nach diesem Termin geschieht. Nimmt man das Geld entgegen, wird die BHW sagen man hat der Kündigung durch die Entgegennahme zugestimmt. Es muß also mit der BHW zusammen ein Modus gefunden werden, wie/wo das Geld zwischenzeitlich verbleibt. All diese Widrigkeiten spielen der BHW natürlich in die Hände :thumbdown: .


    @nicora Mein RA hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine Beschwerde bei der BAFIN. Gibt es hier eine PN-Funktion, wo wir die Daten "privat" austauschen könnten?


    @Resttechniker Dein Fall hat ja scheinbar viele Ähnlichkeiten. Vielleicht rückst du deine Vertragsnummer auch raus, dann kann die BAFIN nicht mehr sagen "es ist doch nur ein Einzelfall" :thumbup: .


    MfG
    Forenteilnehmer

  • @forenteilnehmernull


    ich hatte bereits im Januar diesen Jahres die Zuteilung von meinen D+ (aus dem Jahre 1998) angenommen, mit dem Verzicht auf das günstige Bauspardarlehen und einer Abrechnung zum 31.12.2015 auf mein Girokonto.


    Kurz darauf, habe ich von der BHW eine schriftliche Mitteilung bekommen, dass "Ihr Bausparkonto werden wir, wie von Ihnen gewünscht, am 04.01.2016 abrechnen. Die Abrechnungsunterlagen erhalten Sie mit gesonderter Post."


    Am 23.04.2015 kam nun bei mir ebenfalls die vorzeitige Kündigung zum 03.08.2015 des schon gekündigten Vertrages mit Verweis auf §488 Abs. 3 BGB.


    Meine Frage: Kann die BHW einen gekündigten Vertrag jetzt nochmal kündigen, auch wenn Sie mir schon schriftlich die erste Kündigung und Termin bestätigt hat?

  • An alle Forumteilnehmer,


    hier könnt Ihr Euch ein Bild davon machen, was in unserem Land abgeht.


    Es ist dringlichst geraten, so viele "Bauspargeschädigten" aller Bausparkassen wie möglich zu "bündeln"!
    Wenn jeder für sich "rumwurstelt" wird das nix !!


    Schaut Euch das bitte an


    Schönes Wochenende, melde mich demnächst mit evtllen Neuigkeiten


    Nicora

  • Für alle, deren Vertrag nach § 489 BGB gekündigt wurde, steht etwas Interessantes im Urteil des LG Ulm zu den Scala-Sparverträgen:


    "Die Sparkasse könne auch nicht für sich in Anspruch nehmen, dass sie Scala wegen der variablen Verzinsung kündigen darf. Scala-Verträge werden zwar juristisch wie ein umgekehrtes Darlehen gehandelt, das also der Sparer der Bank gibt. Aber das Gesetz schützt als Darlehensnehmer ohne Festzins nur den im Vergleich zur Bank schwächeren Verbraucher. In diesem Fall gehe es nicht darum, eine solche „Waffengleichheit“ herzustellen, sagte Richterin Böllert. Die Sparkasse musste demnach in der Lage sein, die Risiken der Sparverträge zu kalkulieren."


    http://www.swp.de/scala./


    http://www.swp.de/ulm/lokales/…la-Sparer;art4329,3012902

  • Hallo Forenteilnehmer,


    ich bin auch von der BHW-Kündigung betroffen und auf der Suche nach einem "guten Anwalt" im Raum Hamburg.
    Kann mir jemand diesbezüglich einen Tipp geben?


    Danke und viele Grüße !

  • Hei Norddeutschländer!


    Hatte auch keine Ahnung wenn (mit welchen Spezialgebieten) ich nehmen sollte. Meine Rechtschutzversicherung hat mir dann einen (heimatnah, d.h. in Hannover) empfohlen. Den habe ich dann mangels bekannter Alternativen genommen (und war erstmal ganz zufrieden mit dem Erstkontakt). Was dabei heraus kommt weiß ich noch nicht. Der RA muß ja nun die Versicherung mit Hilfe seiner Chanceneinschätzung zur Kostenübernahme überzeugen.....wenn du eine hast, frag doch mal deine Versicherung.... 8)


    MfG
    forenteilnehmer

  • Hallo Norddeutschland,


    ich habe meine Anwalt über die Anwaltskammer für den Bereich des OLG Hamm.
    Dort gibt des einen Anwaltssuchservice für den Einzugsbereich des OLG.
    Ich habe dann nach einem Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht gesucht, für meinen Wohnort wurdrn dann 6 Kanzleien aufgelistet.
    Bei der Rechtsschutzversicherung konnte man mir keinen Fachanwalt empfehlen und wollte mir einen nicht mit dem Fachgebiet vertrauten Anwalt nennen, darauf habe ich mich aber nicht eingelassen.
    Für Alle die es interessiert, ich lasse mich von dieser kanzlei vertreten.
    www.gunkel-partner.eu


    Viele Grüße aus Bielefeld


    Resttechniker