Rürup-Widerruf ohne Originalpolice

  • Hallo Ihr,

    ich bin ziemlich verzweifelt. ?

    Ich habe mich endlich dazu entschlossen, eine im Jahr 2005 abgeschlossene Rürup-Versicherung zu widerrufen, weil sie bei den Verwaltungskosten einfach zu teuer ist.

    Leider finde ich die Original-Police nicht mehr, also auch nicht den Textbereich, in dem die Versicherung mein Widerrufsrecht, ich hoffe juristisch anfechtbar, benannt hat.

    Ich habe die Sorge, dass, wenn ich nun eine Ersatzpolice anfordere, was ich darf/kann, die Versicherung ggf. ein aktuelles und nicht anfechtbares Widerrufsrecht platziert.

    Ist diese Sorge berechtigt?


    Mit liebem Gruß und bestem Dank im Voraus

    Vladimir

  • Wie willst du denn einen Vertrag widerrufen, wenn du die Vertragsbedingungen nicht kennst?

  • Klar, das klingt auf den ersten Blick paradox. Aber mein Zusatz " wenn juristisch anfechtbar" soll ja zum Ausdruck bringen, dass in dieser Zeit die Widerrufstexte in den Verträgen mehrheitlich ungenau und also anfechtbar waren. Ich habe einen Riestervertrag aus der gleichen Zeit und der hat ebenfalls einen anfechtbaren Duktus.

    Es ist verzwickt. Ich kann nur hoffen, dass mir die Versicherung die Originalpolice schickt, in der dann - hoffentlich - die anfechtbare Widerrufsbelehrung steht.

  • Hallo.


    Sollten den nicht die Verträge eine Anbieters mit einem bestimmten Tarif in einem gewissen Zeitraum identisch sein, zumindest was Widerrufsbelehrung und rechtliches Gedöns anbelangt? Schwer vorstellbar, dass der Justiziar jedes Mal die Vertragsbedingungen frei formuliert hat.


    Wann man also sagt "Anbieter X, Produkt Y, Variante Z, abgeschlossen am 30.02.2005" dann sollte man (Verbraucherzentrale bzw. Fachkraft) doch sagen können: "Vielversprechend!" bzw. "Lass mal stecken!", oder nicht?



    Ja, das Beispieldatum war Absicht. ;)

  • Hallo ?

    erstmal lieben Dank euch beiden.


    Den Vorschlag, den zeitgleichen, aber anderen Vertrag an die VZ zu senden und prüfen zu lassen, finde ich interessant. Darauf bin ich nicht gekommen und werde ich ausprobieren. Die juristische Frage ist, ob eine vermutete Gleichformulierung, wenn auch wahrscheinlich, durchgeht.


    Die Begleitschreiben habe ich noch einmal durchgesehen. Da ist leider nichts zu finden.


    Nochmals Dank an euch und alles Gute. Belibt gesund!


    VlG

    Vladimir