Hausrat Versicherung

  • Ich habe seit 1983 eine Hausratversicherung. 2001 habe ich bei meinem Versicherungsmakler bescheid gesagt das ich einen Schrebergarten besitze,das hat er sich notiert. Im April 2021 ist durch Brandstiftung meine Gartenlaube abgebrannt.

    Im März 2021 hatte ich kurzfristig einige Hausratgegenstände dort abgestellt. Meine Hausratversicherung lehnt es ab, mir meine da kurzfristig abgestellten Hausratgegenstände zu ersetzten bzw. zu bezahlen. Die Begründung:Der Schrebergarten ist nicht bei meiner gemeldeten Wohnadresse und der Vertrag ist so alt das die Versicherung nicht für den Schaden aufkommen muss. Weis jemand ob das rechtens ist?

  • Du bräuchtest einen schriftlichen Beleg, dass der Schrebergarten versichert ist. Sich auf ein Telefonat von 2001 zu berufen, ist zwecklos.

  • Wenn deine Interessen tatsächlich von einem Versicherungsmakler vertreten werden, du ihm ein umfassendes Mandat erteilt hast und du nachweisen kannst, dass du ihm dieses "neue Risiko" bekannt gegeben hast, dürfte er (der Makler) mMn in der Haftung sein. Außerdem dürfte es zu seinen Pflichten gehören, das "Risiko" regelmäßig abzufragen und den Versicherungsschutz anzupassen.

    Hast du den Schaden direkt der Versicherung gemeldet, oder den Makler (falls er einer ist) mit der Regulierung beauftragt?

  • Hallo ingrid7,


    Meine Hausratversicherung lehnt es ab, mir meine da kurzfristig abgestellten Hausratgegenstände zu ersetzten bzw. zu bezahlen. Die Begründung:Der Schrebergarten ist nicht bei meiner gemeldeten Wohnadresse und der Vertrag ist so alt das die Versicherung nicht für den Schaden aufkommen muss. Weis jemand ob das rechtens ist?

    Aus Sicht der Versicherung vermutlich ja.


    Aber:


    Jede heutige Standard- Hausratversicherung beinhaltet die sog. Außenversicherung, Muster des GDV siehe https://www.gdv.de/resource/bl…dratmetermodell--data.pdf


    Wenn Sie wirklich einen Versicherungsmakler mit der Betreuung Ihres Vertrages beauftrag haben, hat er gleich zwei Fehler gemacht.


    Zum einen, wie schon von meinen Vorschreibern ausgeführt, die Nicht- Mitteilung der Laube an den Versicherer. Allerdings, Sie wissen, „denn der Haifisch ist kein Haifisch, wenn man es nicht beweisen kann“.


    Der zweite Fehler liegt darin, dass Ihr Makler Ihnen nicht schon vor 5 oder 15 Jahren angeboten hat, die Hausratversicherung auf heutige Standardbedingungen umzustellen. Nur falls er ein Beratungsprotokoll hat, wo er Ihnen das angeboten und Sie abgelehnt haben, kommt er aus der Nummer heraus. Der Makler müsste dann anstelle der Versicherung für den Schaden aufkommen.


    Erinnern Sie den Makler an seine Beratungs- und Betreuungspflicht und warten dann erst einmal ab, wie er reagiert. Gern können Sie dann noch einmal nachfragen.


    Gruß Pumphut