Ich habe seit 1983 eine Hausratversicherung. 2001 habe ich bei meinem Versicherungsmakler bescheid gesagt das ich einen Schrebergarten besitze,das hat er sich notiert. Im April 2021 ist durch Brandstiftung meine Gartenlaube abgebrannt.
Im März 2021 hatte ich kurzfristig einige Hausratgegenstände dort abgestellt. Meine Hausratversicherung lehnt es ab, mir meine da kurzfristig abgestellten Hausratgegenstände zu ersetzten bzw. zu bezahlen. Die Begründung:Der Schrebergarten ist nicht bei meiner gemeldeten Wohnadresse und der Vertrag ist so alt das die Versicherung nicht für den Schaden aufkommen muss. Weis jemand ob das rechtens ist?