viel Versorgungswerk + wenig gesetzliche Rente - KVdR erfüllt - welcher KV-Beitrag in der Rente?

  • Ich weiß, dass Krankenversicherung kompliziert ist und immer der Einzelfall betrachtet werden muss. Ich werde dem Freund auch die Empfehlung aussprechen, sich entsprechend beraten zu lassen. Aber eine erste Einschätzung würde ich mit Eurer Hilfe doch gerne wagen:

    • 50 Jahre jung
    • Immer gesetzlich krankenversichert gewesen.
    • Die meiste Zeit des Berufslebens hat er in ein Versorgungswerk eingezahlt -> das gibt monatlich 3000 € Rente
    • Es gab zu Anfang wenige Jahre Einzahlung in die gesetzliche Rente (weniger als fünf), die er gerade mit Einzahlung von Mindestbeiträgen auffüllt -> da kommen nochmal satte 50 € heraus
    • Es werden wohl "leider" auch Kapitalerträge in nennenswerter Höhe anfallen (Pantoffeldepot!) -> vielleicht 500 €

    Das sind an sich nicht die schlechtesten Aussichten. Jetzt plagt sich der junge Mann mit dem Gedanken, dass in der Rente noch hohe Kosten für die Krankenversicherung auf ihn zukommen könnten. Eine private Krankenversicherung hat er schon mal nicht an den Hacken, so dass nur noch die Frage im Raum steht, welche Beiträge für die gesetzliche er auf welchen Einkommensteil entrichten muss.


    Meine Rechnung sieht so aus (KV-Beitrag inkl. Zusatzbeitrag habe ich mit 15 % angenommen):

    • Versorgungswerk = voller Beitrag -> 3000 * 15 % = 450 €
    • Gesetzliche = halber Beitrag -> 50 * 7,5 % = 3,75 €
    • Kapitalerträge = beitragsfrei, weil Bedingungen für KVdR erfüllt -> 500 € * 0 = 0 €
    • zusammen 453,75 €

    Meine Frage: Rechnet ihr auch so?


    Danke für Eure Einschätzung! Guido


    Hier noch die einschlägigen Finanztip-Seiten dazu:

    Kran­ken­ver­si­che­rung der Rentner (KVdR) - Finanztip

    Versorgungswerke: Ren­ten­ver­si­che­rung für Freiberufler (Ratgeber) - Finanztip

  • Hier kommt Version 2 - mit Pflegeversicherung, und den beitragsfreien Sockel von 164,50 € gibt es bei der KV ja auch noch. Das wird noch spannend...


    Aber zuerst die gesetzliche Pflegeversicherung:

    • Versorgungswerk = voller Beitrag -> 3000 * 3,05 % (weil Kinder) = 91,50 €
    • Gesetzliche = hier auch der volle Beitrag -> 50 * 3,05 % = 1,53
    • Kapitalerträge = beitragsfrei, weil Bedingungen für KVdR erfüllt -> 500 € * 0 = 0 €
    • zusammen 93,03 €

    Dann muss noch der Freibetrag von aktuell 164,50 € auf die Krankenversicherung angerechnet werden. Bei der Pflegeversicherung ist der gleiche Betrag eine Freigrenze, so dass dort nichts abgezogen wird. (Das steht in https://www.finanztip.de/gkv/k…erung-der-rentner/#c20347 oberhalb der Tabelle.)


    Die spannende Frage: Wo wird angerechnet?

    • Beim Versorgungswerk 15 % von 164,50 € ?
    • Bei der gesetzlichen Rente 7,5 % von 164,50 € ?

    Es geht immerhin bei um 12,33 €, und die monatlich!


    Eine ähnliche Fragestellung ergibt sich übrigens noch am oberen Ende. Wenn ein Rentner sehr hohe Einkünfte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze mit einer Kombination von gesetzlich und Versorgungswerk erzielt, greift dann die Grenze im gesetzlichen Teil oder beim Versorgungswerk oder wird das zwischen denen aufgeteilt?

  • Ach natürlich. Das war die etwas flau geratene Doppelverbreitragungsfolgenabmilderungsgeschichte. Also Version 3:


    Krankenversicherung (Beitrag inkl. Zusatzbeitrag habe ich weiterhin mit 15 % angenommen):

    • Versorgungswerk = voller Beitrag -> 3000 minus 164,50 * 15 % = 425,33 €
    • Gesetzliche = halber Beitrag -> 50 * 7,5 % = 3,75 €
    • Kapitalerträge = beitragsfrei, weil Bedingungen für KVdR erfüllt -> 500 € * 0 = 0 €
    • zusammen 429,08 €

    Pflegeversicherung:

    • Versorgungswerk = voller Beitrag -> 3000 * 3,05 % (weil Kinder) = 91,50 €
    • Gesetzliche = hier auch der volle Beitrag -> 50 * 3,05 % = 1,53 €
    • Kapitalerträge = beitragsfrei, weil Bedingungen für KVdR erfüllt -> 500 € * 0 = 0 €
    • zusammen 93,03 €

    Und nicht vergessen - sämtliche Erträge sind zu 100 % steuerpflichtig:

    • Versorgungswerk und gesetzliche Rente mit dem persönlichen Einkommensteuersatz
    • Kapitalerträge - nur die Erträge, vor allem bei Auszahlplan beachten - nach derzeitiger Gesetzeslage mit der Kapitalertragsteuer 25 % - wenn nicht der persönliche Einkommensteuersatz günstiger ist

    Bei 20 % Einkommensteuersatz und 50 % Ertragsanteil bei den Zahlungen der Kapitalanlagen müsste er z.B. mit einer monatlichen steuerlichen Belastung von (3000+50+500/2) * 20 % = 660 € rechnen.


    So würden am Ende 3.550 € - 429,08 € - 93,03 € - 660 € = etwa 2.367,89 € netto in der Tasche bleiben.


    Wenn das alles so stimmt (ja?) würde ich ihm für heute Abend sicherheitshalber mal eine Pulle Schnaps besorgen. Den Termin mit dem Experten könnte man dann verwenden, um zu sehen, ob er da in den nächsten gut 15 Jahren noch etwas optimieren kann.

  • Im Jahr 2038 sind 2% der Rente noch steuerfrei. :)

    Wie konnte ich diesen wichtigen Punkt übersehen? -- Hier Version 3.1, nur der Steuerteil:


    Bei 20 % Einkommensteuersatz und 50 % Ertragsanteil bei den Zahlungen der Kapitalanlagen müsste er beim Renteneintritt 2038 z.B. mit einer monatlichen steuerlichen Belastung von (3000*98%+50*98%+500/2) * 20 % = 647,80 € rechnen.


    So würden am Ende 3.550 € - 429,08 € - 93,03 € - 647,80 € = etwa 2.380,09 € netto in der Tasche bleiben.

  • Im Jahr 2038 sind 2% der Rente noch steuerfrei. :)

    Und der KV+PV %-Satz sicherlich nicht mehr unter 20% ...


    Wenn die Steuer zu knackig wird, kann man ja immer noch ein EU Land als Alterssitz wählen, dass die gesetzliche Rente im Wohnsitzstaat versteuert, was aktuell auf rund die Hälfte der EU-Staaten zutrifft. Tendenz allerdings fallend. Deutschland will die Rente besteuern.

    Lass keinen zwischen Dich und Dein Geld.

  • Wie konnte ich diesen wichtigen Punkt übersehen? -- Hier Version 3.1, nur der Steuerteil:


    Bei 20 % Einkommensteuersatz und 50 % Ertragsanteil bei den Zahlungen der Kapitalanlagen müsste er beim Renteneintritt 2038 z.B. mit einer monatlichen steuerlichen Belastung von (3000*98%+50*98%+500/2) * 20 % = 647,80 € rechnen.


    So würden am Ende 3.550 € - 429,08 € - 93,03 € - 647,80 € = etwa 2.380,09 € netto in der Tasche bleiben.

    Die Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung kann man ja auch noch steuerlich geltend machen. :)


    Aber bevor wir es noch komplizierter machen, können wir den Rechenweg schon so nehmen.

    Am Ende bleibt etwas mehr übrig, aber "mehr Geld übrig" lässt sich in der Regel besser aushalten als "weniger Geld als gedacht". ;)