Keinen Überblick mehr über Freistellungsaufträge

  • Hallo,


    Nachdem ich vor ein paar Jahren noch damit begonnen habe, meine 801€ Freibetrag über alle meine Plattformen zu verteilen, habe ich mittlerweile völlig den Überblick verloren. Da sind Aktiendepots (meine Wertpapiere sind mittlerweile auf 5 Banken verteilt, wegen Kosten), Crowdfunding-Plattformen, P2P-Kredit-Plattformen, Tagesgeld, Festgeld, etc etc.


    Ich habe einfach den Überblick verloren, komme aber ganz sicher noch nicht auf Kapitalerträge über 801€. Davon bin ich sogar weit entfernt :P Und deshalb trage ich mittlerweile einfach überall die 801€ ein.


    Ich habe meine Finanzen gut im Blick und würde das natürlich ordentlich versteuern, sollte ich über den Freibetrag kommen. Aber die Freistellungsaufträge werden ja offenbar ans Finanzamt gemeldet.


    Muss ich mir da Sorgen machen, dass da jemand genau hinschaut? Und was passiert dann? Muss ich dann nachweisen, dass ich den Freibetrag nicht überschritten habe?


    Oder ist das völlig egal, solange ich unter der Grenze bleibe?

  • Mein Verständnis ist, dass es Ärger gibt, wenn du mehr als 801 Euro Kapitalerträge von der Steuer freistellst.


    Beispiel.

    10 Banken, bei jeder einen Freistellungsauftrag von 600 Euro. Insgesamt bei allen Banken 800 Euro Erträge. --> ist ok


    Ich würde dir dennoch empfehlen, die bei allen Banken zu melden und das in Ordnung zu bringen. Wenn du mehr als 801 Euro freistellst, wird es Ärger geben. An diese Grenze kommst du irgendwann. Und der Ärger lässt sich ja leicht vermeiden.

  • Wenn ich an die Grenze komme, werde ich das sicher merken. Und dann kann ich das doch rechtzeitig korrigieren bzw in der Steuererklärung anmelden.


    Aber dass ich bei 15 Banken jeweils 801€ freigestellt habe, ohne dass ich zusammengerechnet diese Grenze erreiche, sollte bis dahin kein Problem sein? Oder doch?

  • Aber dass ich bei 15 Banken jeweils 801€ freigestellt habe, ohne dass ich zusammengerechnet diese Grenze erreiche, sollte bis dahin kein Problem sein? Oder doch?

    Soweit ich weiß, erhältst du keine Strafe dafür.

  • Ich mache es genau andersherum wie du. 1 Auftrag über 1602 Euro an eine Bank (verheiratet) und dann gebe ich in der Steuererklärung sämtliche Jahressteuerbescheinigungen an, die ich erhalte. Im Endeffekt sind so 1602 Euro steuerfrei und ich kann keine Rückfragen und Ärger erzeugen.

  • Ich würde davon abraten und die 801/1602 Euro nicht überschreiten bei der Verteilung. Solltest du ein Wertpapier mit Gewinn verkaufen ist dein FSA sehr schnell ausgeschöpft. Dann kannst du ihn auch nicht mehr nach unten anpassen, wenn bereits Erträge angefallen sind.

    Mir wäre es mit zu viel Risiko verbunden.

  • Ich habe eine Excel, in der ich die Verteilung dokumentiere.


    Du kannst aber auch alle Freistellungsaufträge löschen. Dann ziehen die Banken zwar die Steuern ab, aber du kannst die steuerfreien 801€ über die Steuererklärung zurückholen. Einziger Nachteil ist IMO, dass die 801 € eine Weile beim Finanzamt sind und nicht bei dir.

  • Ich halte es wie chris2702. Hatte auch zuerst überall Bruchstücke liegen. Dann war eine Bank dabei, da reichte der Betrag nicht mehr. Also Freistellung im zum Darauffolgenden Jahr geändert, neu gerechnet bei welcher Bank ich etwas abzwacken kann usw. Mit der zeit war mir das dann zu blöd. Daher bei allen kein Freibetrag mehr und nur noch auf einer Bank, bei der ich diesen im Moment voll ausschöpfe.

  • Die Frage ist wer hat eine übersicht über erteilte, aber nicht ausgeschöpfte Freistellungen.

    Das Finanzamt auf jedenfall nicht . Nur die Überschreitung der 801 bekommen diese mit und werden unangenehm!!! Selber erlebt.

    Hilft nur der Gang über alle Banken und die Auträge wieder nullen!

  • Die Frage ist wer hat eine übersicht über erteilte, aber nicht ausgeschöpfte Freistellungen.

    Das Finanzamt auf jedenfall nicht . Nur die Überschreitung der 801 bekommen diese mit und werden unangenehm!!! Selber erlebt.

    Hilft nur der Gang über alle Banken und die Auträge wieder nullen!

    Teilweise findet man die Info im Online-Banking, was man der Bank erteilt hat und was davon schon verbraucht ist. Machen aber leider nicht alle.

  • Die Frage ist wer hat eine übersicht über erteilte, aber nicht ausgeschöpfte Freistellungen.

    Das Finanzamt auf jedenfall nicht .

    Das Bundeszentralamt für Steuern.

    Dort MÜSSEN alle Banken die FSA und ihre Höhe melden unter der persönlichen Steuernummer

    BZSt

  • Die Daten liegen dem Finanzamt zum Abruf vor. Sobald der Betrag von 801 Euro durch Erträge überschritten wird, erfolgt zu unrecht kein Kapitalertragsteuereinbehalt. Dieser Vorteil - wenn auch nur bis zur Steuererklärung - könnte zum Problem werden. Bei der Lohnsteuer kann ich ja auch nicht sagen, zahle ich erst nach abschließender Bearbeitung der Steuererklärung (Freibeträge ausgenommen).

  • Falls die Freistellungsaufträge die gesetzliche Grenze überschreiten, gibt das Bundeszentralamt für Steuern den Fall an das zuständige Finanzamt ab. Es kommt dabei nicht darauf an, ob tatsächlich Kapitalerträge angefallen sind und auch nicht darauf, in welcher Höhe.


    Das Finanzamt fordert dann regelmäßig zur Abgabe einer Steuererklärung unter Angabe aller Kapitaleinkünfte auf. Ein "Steuern sparen" (auch Steuerverkürzung genannt) ist hier nicht möglich. Letztlich gibt es einfach nur Mehrarbeit beim Steuerpflichtigen.


    Sollte sich im Rahmen der Steuererklärung herausstellen, dass wegen der zu hohen Freistellungsaufträge nur auf zu niedrige Kapitalerträge Steuern gezahlt worden sind, werden einerseits die Steuern nachträglich festgesetzt. Außerdem bestehen weitere Möglichkeiten bzgl. eines Strafverfahrens wegen einer Steuerstraftat oder eines Bußgeldverfahrens wegen einer Steuerordnungswidrigkeit.

  • Zu meinem Beitrag #14: Ziehe ihn zurück, habe den Inhalt überspitzt.

    Jedoch gilt: die vorsätzliche wiederholte Abgabe falscher Erklärungen in Steuersachen ist strafbar! Also würde ich das schnellsten in Ordnung bringen, um die mögliche Strafe zu reduzieren.

  • ich mache es wie andiii_98: Exceltabelle und alles sauber dokumentiert, und gg. Ende des Jahres kurz prüfen, wo was erforderlich wird.

    Ich würde die Institute auch einmal kontaktieren und mir die Freibeträge mitteilen lassen, wenn es nicht direkt im Onlinebanking ersichtlich ist. Anschl. bei dem Insititut wo das meiste anfällt den Schwerpunkt bei den Freibeträgen legen und ggf. bei den übrigen Banken nichts mehr stellen. Kann ggf. auch noch komplizierter werden, wenn ein Verlustverrechnungstopf dazukommt.

  • Ich mache es genau andersherum wie du. 1 Auftrag über 1602 Euro an eine Bank (verheiratet) und dann gebe ich in der Steuererklärung sämtliche Jahressteuerbescheinigungen an, die ich erhalte. Im Endeffekt sind so 1602 Euro steuerfrei und ich kann keine Rückfragen und Ärger erzeugen.

    Habe ich das richtig verstanden? - Wenn ich mir und meiner Frau die Kaffeesatzleserei, bei welcher Bank welches Depot wie viel Gewinn abwerfen wird etc., ersparen will, kann ich einfach die 1602€ bei einer Bank einsetzen, bei der voraussichtlich das Gros der Kapitalerträge anfallen wird, lasse die Freistellungsspalten bei allen anderen Banken frei, gebe für die Steuererklärung alle Jahressteuerbescheinigungen in Anlage KAP ein und das sortiert sich dann über die Steuer-Rückerstattungen von selbst? Das wäre dann m.E. eine echte Erleichterung...

  • Habe ich das richtig verstanden? - Wenn ich mir und meiner Frau die Kaffeesatzleserei, bei welcher Bank welches Depot wie viel Gewinn abwerfen wird etc., ersparen will, kann ich einfach die 1602€ bei einer Bank einsetzen, bei der voraussichtlich das Gros der Kapitalerträge anfallen wird, lasse die Freistellungsspalten bei allen anderen Banken frei, gebe für die Steuererklärung alle Jahressteuerbescheinigungen in Anlage KAP ein und das sortiert sich dann über die Steuer-Rückerstattungen von selbst? Das wäre dann m.E. eine echte Erleichterung...

    Genau so läuft`s :)

  • ExileOnWallStreet


    Ja, so geht das. Einziger Nachteil: Du musst ggf. Steuern vorstrecken, die du erst mit dem Steuerbescheid im nächsten Jahr zurück bekommst.