Steuererklärung

  • Hallo ,

    ich habe über Buhl Steuer den Service genutzt um alle Daten vom Finanzamt vorausgefüllt zu bekommen.

    Ich habe folgende Fragen :

    Meine Mutter hat einen Riester Vertrag von früher noch weiß aber natürlich nicht viel außer "Sie zahlt 10 Euro ein und erhält 50 Euro Rente" ( unglaublich diese Aussage )

    Laut meiner Recherche, bekommt Sie so natürlich überhaupt nicht Steuerlichen Vorteile die beim Riestern eventuell ja interessant sind. Betrag ist 120 EUR im Jahr. ( Habe schon in Auftrag gegeben den Vertrag wegen Verlust neu zu organisieren.

    Buhl Steuer möchte folgendes ausgefüllt haben ( Bild Buhl )

    Ich verstehe nur nicht , ist das der komplette Bruttolohn der in dem Jahr verdient wurde?


    Meine zweite Frage , Sie war im Jahr 2017 Steuerklasse 2 und soll laut System eine Nachzahlung von ca.600 Euro tätigen. Kann ich diese dann einfach nicht machen?

    Ab Steuererklärung 2018 ist Sie Steuerklasse 1. ( damals gewechselt)

    Aber auch hier wird eine Nachzahlung von 150 EUR fällig ( Bild Nachzahlung )

    Woran liegt das? Hat das was mit der Riester zutun? Grundsätzlich sagt man doch das man in Steuerklasse 1 meistens was wieder bekommt.

    Ich würde mich freuen über eure Hilfe !

  • Rückfrage zu Frage 1:

    Bekommt sie die (volle) Zulage?

    Wenn ja, dann kann die Eintragung in der Steuererklärung entfallen. Die Zulage wäre höher als der gezahlte Eigenbetrag, so dass es keine zusätzliche Steuerersparnis geben würde. Die Rechnung lautet: 120 Euro Eigenbeitrag + Zulage x 30 % (geschätzer Grenzsteuersatz) - Zulage.


    Frage 2:

    Mit Steuerklasse 2 ist man grundsätzlich nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Es stimmt, in der Regel kommt eine Erststtung raus.

    Wurde der Steuereinbehalt korrekt erfasst?


    Bestehen noch andere Einküfte?

    Wurden Freibeträge geltend gemacht?

    Hieraus könnte sich eine Pflicht zur Abgabe ergeben (vgl. § 46 EStG).

    Dies müsste geprüft werden.