So viel Geld bekommst Du vor und nach der Geburt Deines Kindes (https://www.finanztip.de/krankenversicherung/mutterschaftsgeld/)

  • Hallo Zusammen,


    ich habe eine Frage zum Mutterschaftsgeld:

    Um mehr Elterngeld zu erhalten haben ich und meine Frau die Steuerklasse gewechselt (im November 2020 von vier auf drei (Frau) und von vier auf fünf (Mann)). Leider hat diese Optimierung für das Elterngeld wegen weniger Tage nicht geklappt....

    Wir dachten aber, dass wir zumindest ein höheres Mutterschaftsgeld wegen dem Steuerklassenwechsel erhalten (hier sind ja die letzten drei Netto-Monatsgehälter vor dem Mutterschutz ausschlaggebend). In unserem Beispiel war das der Januar, Februar und März 2021. Im April hat der Mutterschutz begonnen. Dieser Monat ist ja für die Berechnung nicht mehr relevant. Deswegen haben wir im April 2021 wiederum die Steuerklasse gewechselt (von 3 auf 5 (Frau) und von 5 auf 3 (Mann)).

    Der Arbeitgeber sagt nun folgendes:

    blablabla.... Hierzu weisen wir darauf hin, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Freibeträge) bei Berechnung des Durchschnittsentgelts unberücksichtigt bleiben, wenn Sie nur deshalb veranlasst wurden, um über einen höheren Nettoverdienst im Berechnungszeitraum einen höheren Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu erreichen.....


    Hat jmd. von euch hiermit Erfahrung? Das würde ja auch das Thema Elterngeld betreffen.

    Fraglich ist auch, wieso uns der Steuerklassewechsel als Optimierung für mehr Mutterschaftsgeld unterstellt wird. Könnte ja auch sein, dass wir andere Gründe für den Wechsel haben. Woher wollen die das wissen?

    Wir würdet Ihr damit umgehen. Gibt es evtl. ein Urteil, welches das widerlegt?


    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen

    Beste Grüße

  • Hallo,


    Fraglich ist auch, wieso uns der Steuerklassewechsel als Optimierung für mehr Mutterschaftsgeld unterstellt wird. Könnte ja auch sein, dass wir andere Gründe für den Wechsel haben. Woher wollen die das wissen?

    Nach deiner Schilderung ist der Anschein ja nicht von der Hand zu weisen. Auf die Geschichte bin ich mal gespannt, was sonst der Grund gewesen sein soll.

    Die Regeln sind nun mal so, wie dein Arbeitgeber das beschrieben hat. Der Wechsel hätte deutlich früher sein müssen und auch mal mind. ein Jahr bestand haben sollen. Dann hätte man vielleicht dagegen Argumentieren können. Als ich das vor 10 Jahren gemacht habe, hat das noch Recht unkompliziert geklappt.

    Es war aber auch ein wenig Naiv zu glauben mit solch plumpen Tricks erfolgreich zu sein.


    Gruß TradeAttack

  • Hey,


    danke für deine Antwort.

    Naja primär wollten wir damit das Elterngeld optimieren und nicht das Mutterschaftsgeld.


    ...Es war aber auch ein wenig Naiv zu glauben mit solch plumpen Tricks erfolgreich zu sein...

    Der Wechsel der Steuerklasse zur Optimierung von Elterngeld bzw. Mutterschaftsgeld ist überhaupt nicht unüblich und wird von vielen werdenden Eltern mit Erfolg angewendet. Auch Finanztip gibt den Ratschlag die Steuerklasse zu wechseln, um mehr Elterngeld zu erhalten.

    Wie kommst du darauf, dass der Wechsel mind. ein Jahr Bestand haben sollte? Kannst du mir eine Quelle geben?


    Viele Grüße und Danke

  • Um das Elterngeld zu optimieren, wechselst du die Steuerklasse ca. in der 8. Schwangerschaftswoche, wenn NIEMAND außer den werdenden Eltern von der Schwangerschaft weiß.


    Ihr habt die Steuerklasse gewechselt, als der errechnete Geburtstermin feststand und der Start des Mutterschutzes dem Arbeitgeber bekannt war. Da ist klar, dass es um Optimierung von Förderleistungen geht.

  • Um das Elterngeld zu optimieren, wechselst du die Steuerklasse ca. in der 8. Schwangerschaftswoche, wenn NIEMAND außer den werdenden Eltern von der Schwangerschaft weiß.


    Ihr habt die Steuerklasse gewechselt, als der errechnete Geburtstermin feststand und der Start des Mutterschutzes dem Arbeitgeber bekannt war. Da ist klar, dass es um Optimierung von Förderleistungen geht.

    hmm ja das ist möglich.

    Den Antrag zum STK-Wechsel haben wir am 03. Oktober beim Finanzamt eingeworfen. Zu diesem Zeitpunkt wusste außer dem Frauenarzt und uns niemand von der anstehenden Geburt im Mai. Der Wechsel der STK findet aber immer erst im Folgemonat statt (d.h. im November). Zu diesem Zeitpunkt wusste dann der Arbeitgeber über die Schwangerschaft bescheid.

    Hätte der Wechsel im Okt stattgefunden hätte es mit dem Elterngeld geklappt und in dem Fall auch mit dem Mutterschaftsgeld...

  • Hey Jimmy,


    Kannst du mir eine Quelle geben?

    Die Quelle bin ich selbst. Hab es so gemacht wie beschrieben und hatte keinerlei Probleme. Ist allerdings auch schon 10 Jahre her. Ich habe damals von meiner Hebamme ein Broschüre bekommen, wo es so beschrieben wurde.


    Gruß TradeAttack

  • In den letzten 10 Jahren hat sich in diesem Bereich einiges getan .... Wir haben auch eine Broschüre. Darin wird im Detail aufgezeigt wie die Berechnung von Eltern- bzw. Mutterschaftsgeld erfolgt und auf welcher Basis. Dies haben wir natürlich beachtet.


    Deshalb habe ich auch den Artikel (Link in Überschrift) von Finanztip herangezogen. Darin heißt es bspw.

    "Wechsel der Steuerklasse

    Ein Wechsel der Steuerklasse nach der Geburt oder während der Elternzeit hat keinen Einfluss darauf, wie sich der Zuschuss des Arbeitgebers zum Mut­ter­schafts­geld berechnet (ArbG Aachen, Urteil vom 12. Juli 1984, Az. 5 Ca 853/84). Maßgeblich ist die Lohnsteuer in den letzten drei abgerechneten Monaten vor Beginn der Mutterschutzfrist (§ 20 Abs. 1 MuSchG)."


    Demnach sind nur die drei abgerechneten Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist relevant. Wann und wie oder für wie lange ich meine Steuerklasse gewechselt habe spielt daher keine Rolle.

    Bei mir ist nur das Problem das unterstellt wird, dass ich die Fördermittel optimieren wollte und deswegen die (durch den Steuerklassenwechsel verbesserten) drei Monate vor der Mutterschutzfrist so nicht herangezogen werden können.

    Aber das machen eben sehr viele werdende Eltern. Deswegen hat es mich gewundert, dass ich dazu in keinem Beitrag von Finanztip oder in irgendeiner Broschüre was dazu gelesen habe.

    Hätte ja sein können, dass jmd. aus dem Forum genau das gleiche Problem hatte und mir evtl. einen Tipp geben könnte.

  • Hallo Zusammen,


    zur Info: Nach Widerspruch unsererseits hat sich mittlerweile der Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) zurückgemeldet.

    Das Mutterschaftsgeld wird nun doch zu unserem Vorteil auf Basis von Steuerklasse 3 berechnet. ;)


    Beste Grüße und einen schönen Abend

  • Hallo Jimmy48!


    Witzigerweise habe ich gerade genau den Sachverhalt recherchiert, den du hier beschreibst.


    Mein Mann und ich haben im August 2020 die Steuerklasse in 3/5 gewechselt (Bevor ich überhaupt schwanger war) und der Mutterschutz hat ebenfalls wie in deinem Beispiel im April 2021 begonnen.

    Für die Berechnung des Elterngeldes sollte also alles passen. Allerdings habe ich nun von meinem Arbeitgeber ein Schreiben erhalten, dass ich den Steuerklassewechsel missbräuchlich getätigt hätte, um das Mutterschaftsgeld zu erhöhen und mir würden tatsächlich mit der letzten Abrechnung fast 700€ abgezogen.


    Ich habe bereits mit der Elterngeldstelle telefoniert, die konnten mir leider nicht weiterhelfen. Jetzt ist meine Frage: Wie habt ihr argumentiert, dass der Arbeitgeber den Arbeitgeberzuschuss doch nach der für mich günstigeren Steuerklasse berechnet? Wir waren genau Jahr (08/2020-08/2021) in der für mich besseren Steuerklasse.


    Vielleicht kann mir ja jemand helfen.


    Danke schonmal :)